Unternehmereinsatz - AGB F RLP -
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Forstbetriebsarbeiten im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz (AGB- F RLP) 2019
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AGB Forst RLP
- AGB Forst RLP Version 4.0 (403 kB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Forstbetriebsarbeiten durch Unternehmer im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz
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[mehr]Anlage 1
Werkvertrag
zwischen
dem Land Rheinland-Pfalz
Landesforsten Rheinland-Pfalz
zertifiziert nach
der Stadt / Gemeinde
zertifiziert nach
dem Privat-Waldbesitzer
zertifiziert nach
zwischen
dem Land Rheinland-Pfalz
Landesforsten Rheinland-Pfalz
zertifiziert nach
der Stadt / Gemeinde
zertifiziert nach
dem Privat-Waldbesitzer
zertifiziert nach
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[mehr]Anlage 2.1
Anlage 2.1 AGB-F RLP Version 4.0 - Stand 01.05.2019 Bewerbererklärung –allgemein
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[mehr]Anlage 2.2
B E W E R B E R E R K L Ä R U N G WEGEBAU / WEGEPFLEGE
zu den gemäß Ziffer 2.3 der AGB- F RLP der Landesforsten Rheinland-Pfalz
gestellten Anforderungen an forstlich tätige Unternehmen
(gültig für das Jahr ____________)
zu den gemäß Ziffer 2.3 der AGB- F RLP der Landesforsten Rheinland-Pfalz
gestellten Anforderungen an forstlich tätige Unternehmen
(gültig für das Jahr ____________)
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[mehr]Anlage 2.3
B E W E R B E R E R K L Ä R U N G- VERTRAGSVERMITTLER
(gültig für das Jahr________________)
(gültig für das Jahr________________)
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[mehr]Anlage 3.1
Anlage 3.2
Anlage 3.3
Forstamt:
Datum Abnahme:
Datum Nachkontrolle:
Forstrevier:
Maßnahmen-Nr.:
Waldeigentümer:
lt. Vertrag
tatsächlich
Datum Abnahme:
Datum Nachkontrolle:
Forstrevier:
Maßnahmen-Nr.:
Waldeigentümer:
lt. Vertrag
tatsächlich
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[mehr]Anlage 3.4
Forstamt:
Datum Abnahme:
Datum Nachkontrolle:
Forstrevier:
Maßnahmen-Nr.:
Waldeigentümer:
lt. Vertrag
tatsächlich
Datum Abnahme:
Datum Nachkontrolle:
Forstrevier:
Maßnahmen-Nr.:
Waldeigentümer:
lt. Vertrag
tatsächlich
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[mehr]Anlage 3.5
Forstamt:
Datum Abnahme:
Datum Nachkontrolle:
Forstrevier:
Maßnahmen-Nr.:
Waldeigentümer:
lt. Vertrag
tatsächlich
Datum Abnahme:
Datum Nachkontrolle:
Forstrevier:
Maßnahmen-Nr.:
Waldeigentümer:
lt. Vertrag
tatsächlich
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[mehr]Anlage 4.1
Anlage 4.1 Allgemeine Qualitätsstandards (QS)
· Holzerntearbeiten sind waldpfleglich (Vermeidung von Schäden an Bäumen,
Verjüngung, von zur Befahrung freigegebenen Befahrungsbereichen)
durchzuführen. Für den Waldbesitzer ist eine maximale Wertschöpfung
sicherzustellen.
· Holzerntearbeiten sind waldpfleglich (Vermeidung von Schäden an Bäumen,
Verjüngung, von zur Befahrung freigegebenen Befahrungsbereichen)
durchzuführen. Für den Waldbesitzer ist eine maximale Wertschöpfung
sicherzustellen.
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[mehr]Anlage 4.2
Anlage 4.2 Qualitätsstandard motormanuelle Holzernte
· Die Schlagordnung ist einzuhalten.
· Die Verjüngung ist zu schonen.
· Schlagpflege ist durchzuführen, wenn der Schlagabraum die Entwicklung
schützenswerter Jungbäume behindert. Dies ist bei normalem Umfang mit
dem Angebotspreis abgegolten.
· Die Schlagordnung ist einzuhalten.
· Die Verjüngung ist zu schonen.
· Schlagpflege ist durchzuführen, wenn der Schlagabraum die Entwicklung
schützenswerter Jungbäume behindert. Dies ist bei normalem Umfang mit
dem Angebotspreis abgegolten.
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[mehr]Anlage 4.3
Anlage 4.3 Qualitätsstandard vollmechanisierte Holzernte
· Für den Waldbesitzer ist bei Holzernte und Rückung eine höchstmögliche Wertschöpfung
sicherzustellen (z.B. Schulung der Mitarbeiter in der Qualitätsansprache, in der visuellen
Aushaltung des Holzes, Optimierungsprogramm, strikte Einhaltung des Sortenplanes).
· Für den Waldbesitzer ist bei Holzernte und Rückung eine höchstmögliche Wertschöpfung
sicherzustellen (z.B. Schulung der Mitarbeiter in der Qualitätsansprache, in der visuellen
Aushaltung des Holzes, Optimierungsprogramm, strikte Einhaltung des Sortenplanes).
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[mehr]Anlage 4.4
Anlage 4.4 Qualitätsstandard Holzbringung
· Das Holz ist vollständig, sicher und vermessungsgerecht und ausschließlich auf die
im Arbeitsauftrag angegebenen oder zugewiesenen Plätze zu poltern.
· Das Holz ist vollständig, sicher und vermessungsgerecht und ausschließlich auf die
im Arbeitsauftrag angegebenen oder zugewiesenen Plätze zu poltern.
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[mehr]Anlage 4.5
4.5 Qualitätsstandard Seilkraneinsatz
· Aus Gründen der Bestandespfleglichkeit wird grundsätzlich, wo dies möglich
ist, bergauf geseilt.
· Aus Gründen der Bestandespfleglichkeit wird grundsätzlich, wo dies möglich
ist, bergauf geseilt.
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[mehr]Anlage 4.6
Anlage 4.6 Qualitätsstandard Etablierung (Pflanzung)
· Pflanzungen erfolgen in einem der Pflanzen- und Wurzelgröße
entsprechenden, geeigneten Verfahren, Winkelpflanzung ist nicht zugelassen.
· Pflanzungen erfolgen in einem der Pflanzen- und Wurzelgröße
entsprechenden, geeigneten Verfahren, Winkelpflanzung ist nicht zugelassen.
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[mehr]Anlage 4.7
Anlage 4.7 Qualitätsstandard Ästung
· Bei Baumarten mit Astwulst erfolgt der Ästungsschnitt entlang des Astkragens
ohne diesen zu verletzen.
· Bei Baumarten mit Astwulst erfolgt der Ästungsschnitt entlang des Astkragens
ohne diesen zu verletzen.
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[mehr]Anlage 4.8
Anlage 4.8 Qualitätsstandard Waldwegebau
Grundlage für die Arbeitsausführung ist das Leistungsverzeichnis und der
Arbeitsauftrag.
· Die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) in der jeweils aktuellen
Fassung sind im Bezug auf die technische Ausführung zu beachten.
Grundlage für die Arbeitsausführung ist das Leistungsverzeichnis und der
Arbeitsauftrag.
· Die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) in der jeweils aktuellen
Fassung sind im Bezug auf die technische Ausführung zu beachten.
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[mehr]Anlage 4.9
Anlage 4.9 Qualitätsstandards beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Allgemein zu beachtende Grundsätze:
· die Sach- und Fachkunde des Anwenders liegt vor
Allgemein zu beachtende Grundsätze:
· die Sach- und Fachkunde des Anwenders liegt vor
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[mehr]Anlage 5.0
Regeln zur Anordnung von
Arbeitsunterbrechungen bei der Holzernte
vereinbart zwischen
dem Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz als Auftraggeber
und dem
Forstunternehmerverband Rheinland-Pfalz e.V. als Vertreter der Auftragnehmer
Arbeitsunterbrechungen bei der Holzernte
vereinbart zwischen
dem Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz als Auftraggeber
und dem
Forstunternehmerverband Rheinland-Pfalz e.V. als Vertreter der Auftragnehmer
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[mehr]Klärung Beschäftigungsverhältnis
Vordruck zur Klärung der Beschäftigungsverhältnisse sowie der Sach- und Fachkunde der eingesetzten Arbeitskräfte
(vom Auftragnehmer auszufüllen und zurück zu senden an die ausschreibende Dienststelle)
(vom Auftragnehmer auszufüllen und zurück zu senden an die ausschreibende Dienststelle)
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[mehr]Grundsatzanweisung zur Vermessung von Rohholz für alle Holzverkäufe durch den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz
- Holzvermessungsanweisung herunterladen (3.61 MB)
Grundsatzanweisung
Zur Vermessung von Rohholz für alle Holzverkäufe durch den
Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz
Zur Vermessung von Rohholz für alle Holzverkäufe durch den
Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz
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Infoschreiben für Forstunternehmer zur neuen Baustellenkommunikation bei Landesforsten
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Inormation Forstunternehmen zur Baustellenkommunikation
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Im Herbst und Winter ist die Hochsaison der Waldarbeit. Doch was machen die Forstleute da eigentlich genau? Weshalb die bunten Farbmarkierungen? Warum ist der Weg gesperrt? Kann eine Umleitung angeboten werden? Auf diese Fragen gibt die neue Baustellenbeschilderung von Landesforsten Rheinland-Pfalz Erholungssuchenden eine Antwort. Nach einjähriger, erfolgreicher Testphase wurden zum Jahreswechsel alle staatlichen Forstämter mit den neuen Materialien ausgestattet. Beauftragte Forstunternehmen sollen eine einmalige Erstausstattung des neuen Absperrbanners als Dauerleihgabe erhalten.
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[mehr]Seite 1
Bei Beschädigungen ausgegebener Basispakete zur Baustellenkommunikation (Banner) werden die betreffenden Forstunternehmen gebeten, sich mit dem Forstamt, dass die Materialien ausgegeben hat, in Verbindung zu setzen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Forstbetriebsarbeiten im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz (AGB- F RLP) 2017
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anlage 1
Anlage 2.1
Anlage 2.2
Anlage 2.3
Anlage 3.1
Anlage 3.2
Anlage 3.3
Anlage 3.4
Anlage 3.5
Anlage 4.1
Anlage 4.2
Anlage 4.3
Anlage 4.4
Anlage 4.5
Anlage 4.6
Anlage 4.7
Anlage 4.8
Anlage 4.9
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[mehr]Anlage Klärung Beschäftigungsverhältnis
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Forst-Infotage 2018
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Vortrag Jürgen Weis
Unternehmerkontrollen
Präsentation Informationstage Forstunternehmen
Kartellverfahren
Seite 1
Unterlagen zu den Forstunternehmer-Infotagen 2016
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Baustellenkommunikation
Empfehlungen zur Vertragsstrafe
Fragen aus dem Teilnehmerkreis
Vergabe Qualitätsbeauftragte
Rindenabzuüge
SVLFG
Seite 1