Interne Hinweise zur Pflanzenbeschaffung
Bei der Pflanzenbeschaffung haben die Herkunftssicherheit und die uneingeschränkte genetische Breite des Pflanzgutes eine entscheidende Bedeutung.
Im Interesse der Herkunftssicherheit steht die Beschaffung von Pflanzen aus Begleiteter Aussaat an erster Stelle. Soweit solche nicht verfügbar sind, kommen zertifizierte Pflanzen (derzeit: ZüF bzw. FfV) in Betracht.
Die uneingeschränkte genetische Breite ist bei der Beschaffung unverschulter, unsortierter Pflanzen aus kompletten Beetabschnitten gewährleistet.
Die wertbestimmenden Merkmale von Pflanzen variieren nicht nur zwischen den Baumschulen ganz erheblich, sondern auch innerhalb derselben Baumschule und zuweilen selbst innerhalb der Beete. Vor-Ort-Begutachtungen des Angebotes von mindestens drei Baumschulen bieten eine sachgemäße Grundlage der Beschaffungsentscheidungen.
Gegenstand der Beschaffungen sollen in freihändiger Vergabe alle Pflanzen innerhalb abgegrenzter Beetabschnitte als ein genau bezeichnetes, individuell bestimmtes Produkt sein, nicht aber ein vertretbares Produkt mittlerer Art und Güte.
Zur preisbegründenden Begutachtung kann die Merkmalliste der Anlage 2 (Begutachtungsblatt für Pflanzen im Beet) als Bestandteil des Vergabevermerkes verwendet werden.
Zur Anwesenheit eines Vertreters während der Beetrodung und zur Abnahme der Pflanzen in der Baumschule oder am Bestimmungsort werden Vereinbarungen getroffen.
Der Lieferschein enthält vollständige Angaben zu: Baumart (botanisch und deutsch), Herkunft (Gebietskennziffer und – name), Kategorie (Ausgewählt, Qualifiziert oder Geprüft), Ausgangsmaterial (Erntebestand, Samenplantage oder Klonmischung), Verwendungszweck (Multifunktionale Forstwirtschaft), Stammzertifikatsnummer, Registerzeichen, Autochthonie, Pflanzenalter und –art.
Der Vertragspartner kann mit der Pflanzung als Zusatzleistung beauftragt werden.