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Anlage 5.0
Anlage 5 Regeln zur Anordnung von Arbeitsunterbrechungen AGB-F RLP 4.0 (211 kB)
- Dateidatum, letzte Änderung: 11.02.25 12:30
Kurzbeschreibung:
Regeln zur Anordnung von
Arbeitsunterbrechungen bei der Holzernte
vereinbart zwischen
dem Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz als Auftraggeber
und dem
Forstunternehmerverband Rheinland-Pfalz e.V. als Vertreter der Auftragnehmer
Vorbemerkung
Die Anordnung einer Arbeitsunterbrechung durch den Auftraggeber (AG) stellt für
den Auftragnehmer (AN) im Regelfall einen wirtschaftlichen Schaden dar.
Eine durch den AG geforderte oder angeordnete Arbeitsunterbrechung stellt zudem
eine Behinderung des AN bei der vertraglich vereinbarten Leistungsbringung
(§5 VOL/B) sowie eine Einschränkung seiner unternehmerischen Dispositionsfreiheit
dar. Sie ist daher nur aus wichtigem Grund zulässig.