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Anlage 4.4
Anlage 4.4 Qualitätsstandard Holzbringung AGB-F RLP 4.0 (193 kB)
- Dateidatum, letzte Änderung: 11.02.25 12:30
Kurzbeschreibung:
Anlage 4.4 Qualitätsstandard Holzbringung
· Das Holz ist vollständig, sicher und vermessungsgerecht und ausschließlich auf die
im Arbeitsauftrag angegebenen oder zugewiesenen Plätze zu poltern.
Anlage 4.4 Qualitätsstandard Holzbringung
· Das Holz ist vollständig, sicher und vermessungsgerecht und ausschließlich auf die
im Arbeitsauftrag angegebenen oder zugewiesenen Plätze zu poltern.
· Die Holzbringung erfolgt zeitnah nach erfolgtem Holzeinschlag und ist so zu
organisieren, dass auch im Fall einer Arbeitsunterbrechung möglichst wenig
ungerücktes Holz auf der Hiebsfläche verbleibt und dadurch eine Qualitätsminderung
des Holzes nicht eintritt.