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Regeln für naturverträgliches Geocaching in Rheinland-Pfalz

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Kurzbeschreibung:
Verhaltensregeln zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten

Geocaching im Staatswald von Rheinland-Pfalz
Wenn du die zuvor erläuterten Verhaltensregeln beachtest, gilt im Staatswald von Rheinland-Pfalz die Zustimmung des Waldbesitzers zum Legen des Geocaches als erteilt.
Dies gilt nicht für Waldflächen, die sich im Eigentum kommunaler und privater Waldbesitzer befinden. Auf deren Flächen musst du die Waldeigentümer um Zustimmung bitten.
Bist du dir unsicher, im welchem Besitz der Wald ist, dann frage das zuständige Forstamt. Dieses kann dir Auskunft über die Besitzverhältnisse geben. Zuständige Ansprechpartner findest du unter www.wald-rlp.de
Das Forstamt meldet alle naturunverträglichen Caches und veranlasst deren Archivierung und Entsorgung.
Bedenke, dass das Betreten des Waldes zum Legen und zum Suchen von Geocaches, wie auch bei allen anderen Erholungsformen im Wald, auf eigene Gefahr erfolgt.

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Datum der letzten Veränderung: 30.04.2018