Angebote für Brennholzkundinnen und Brennholzkunden

Ein wichtiger Vorteil bei der regionalen  Bereitstellung beziehungsweise der Beschaffung von Brennholz und sonstigem Nutzholz in Kleinmengen sind die kurzen Transportwege. Dies spart Ihnen Kosten und ist wegen der geringeren CO₂ Freisetzung aufgrund der kurzen Distanz auch im Sinne der Umwelt. Aus diesen Gründen setzen Sie sich am besten mit dem Ihnen nächstgelegenen Forstamt oder Forstrevier in Verbindung. 

Wählen Sie bitte nach einem Klick auf diesen Link das Forstamt in Ihrer Nähe.

Lesen Sie hier mehr zum Thema "Bio-Energie und Brennholz"

Bitte beachten Sie folgende wichtigen Hinweise! 

Sofern Sie beabsichtigen, Ihr Brennholz als „Selbstwerber“ im Staats- und Gemeindewald des Landes Rheinland-Pfalz eigenhändig mit der Motorsäge zu bearbeiten, setzt dies eine entsprechende Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge voraus. Im Interesse Ihrer Sicherheit und Gesundheit muss sich deshalb der für Sie zuständige Revierleiter oder die für Sie zuständige Revierleiterin vor Aufnahme der Selbstwerbertätigkeit von Ihrer Sachkunde überzeugen.
Die erforderliche Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge kann durch

  • bescheinigte Teilnahme an einem Motorsägenkurs, der den Mindestinhalten der DGUV Information 214-059 entspricht oder
  • berufliche Tätigkeit, die den regelmäßigen Umgang mit der Motorsäge erfordert

nachgewiesen werden. Der Sachkundenachweis ist von jeder Person zu erbringen, die Motorsägenarbeit durchführt.
Sofern Sie an einem Motorsägenkurs Interesse haben, können Sie sich mit dem nächsten Forstamt oder Forstrevier in Ihrer Nähe in Verbindung setzen oder sich an eine(n) sonstige(n) Ihnen bekannten Anbieter(in) solcher Kurse wenden.

Bitte denken Sie daran, dass Alleinarbeit im Wald aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist – Sie benötigen immer eine weitere Person in Rufweite.

Weitere Auskünfte rund um das Brennholz, insbesondere die regionalen Angebotspreise erhalten Sie ebenfalls vom Forstamt oder Forstrevier in Ihrer Nähe.
Die Kontaktinformationen des für Sie zuständigen Forstamtes können Sie recherchieren, wenn Sie den nachfolgenden Link anklicken, dann Ihre Heimatregion wählen und in der sich öffnenden Detailkarte auf ein Forstamt in Ihrer Nähe klicken: Finden Sie Ihr Forstamt.

Bei der DGUV Information 214-059 „Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten“ handelt es sich um eine Empfehlung des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zum Mindestinhalt von Motorsägenkursen. Sie kann im Internet unter dguv.de abgerufen werden.

Landesforsten Rheinland-Pfalz bietet Brennholz in folgenden Formen der Bereitstellung an.

BereitstellungsformÜblichkeit
Brennholz in kurzer oder langer Form (2 bis 20 Meter), entastet, an einem mit PKW befahrbaren Weg gelagert.Regelfall der Brennholzbereitstellung 
Brennholz zum Selbermachen, das sind im Wald liegende ganze Stämme oder Stammteile, nicht entastet, so genannte „Flächenlose“.Ausnahmefall der Brennholzbereitstellung.
Aufgesetztes Schichtholz in ein Meter Länge, waldfrisch (nicht getrocknet); die Aufarbeitung ist sehr lohnintensiv.Dieses Sortiment wird i.d.R. nicht von den Forstämtern und Forstrevieren angeboten!
Ofenfertiges Brennholz, auf Ofenlängen von 25 oder 32 Zentimeter geschnitten und getrocknet auf unter 20 Prozent Wassergehalt entsprechend Kleinfeuerungsanlagen-VerordnungDieses Sortiment wird i.d.R. nicht von den Forstämtern und Forstrevieren angeboten!