Unternehmereinsatz - AGB F RLP -

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Forstbetriebsarbeiten im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz (AGB- F RLP) 2019

AGB Forst RLP

AGB Forst RLP Version 4.0 (515 kB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Forstbetriebsarbeiten durch Unternehmer im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz

Anlage 1

Anlage 1 Vertrag AGB-F RLP Version 4.0 (209 kB)

Werkvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz Landesforsten Rheinland-Pfalz zertifiziert nach der Stadt / Gemeinde zertifiziert nach dem Privat-Waldbesitzer zertifiziert nach...

Anlage 2.1

Anlage 2.1 Bewerbererklärung allgemein AGB-F RLP 4.0 (227 kB)

Anlage 2.1 AGB-F RLP Version 4.0 - Stand 01.05.2019 Bewerbererklärung –allgemein

Anlage 2.2

Anlage 2.2 Bewerbererklärung Wegebau AGB-F RLP 4.0 (178 kB)

B E W E R B E R E R K L Ä R U N G WEGEBAU / WEGEPFLEGE zu den gemäß Ziffer 2.3 der AGB- F RLP der  Landesforsten Rheinland-Pfalz gestellten Anforderungen an forstlich tätige Unternehmen

Anlage 2.3

Anlage 2.3 Bewerbererklärung Vertragsvermittler AGB-F RLP 4.0 (223 kB)

B E W E R B E R E R K L Ä R U N G- VERTRAGSVERMITTLER

Anlage 3.1

Anlage 3.1 Abnahmeprotokoll HE-Rücken AGB-F RLP 4.0 (191 kB)

Abnahme mm. Holzernte vollmechan. Holzernte

Anlage 3.2

Anlage 3.2 Abnahmeprotokoll Ästung AGB-F RLP 4.0 (190 kB)

Anlage 3.3

Anlage 3.3 Abnahmeprotokoll Wegebau AGB-F RLP 4.0 (191 kB)

Anlage 3.4

Anlage 3.4 Abnahmeprotokoll Etablierung AGB-F RLP 4.0 (190 kB)

Anlage 3.5

Anlage 3.5 Abnahmeprotokoll Pfanzenschutzmittel AGB-F RLP 4.0 (116 kB)

Anlage 4.1

Anlage 4.1 Allgemeiner Qualitätsstandard AGB-F RLP 4.0 (180 kB)

Holzerntearbeiten sind waldpfleglich (Vermeidung von Schäden an Bäumen, Verjüngung, von zur Befahrung freigegebenen Befahrungsbereichen) durchzuführen. Für den Waldbesitzer ist eine maximale Wertschöpfung sicherzustellen.

Anlage 4.2

Anlage 4.2 Qualitätsstandard motormanuelle Holzernte AGB-F RLP 4.0 (173 kB)

Die Schlagordnung ist einzuhalten.
Die Verjüngung ist zu schonen.
Schlagpflege ist durchzuführen, wenn der Schlagabraum die Entwicklung schützenswerter Jungbäume behindert. Dies ist bei normalem Umfang mit dem Angebotspreis abgegolten.

Anlage 4.3

Anlage 4.3 Qualitätsstandard vollmechanisierte Holzernte AGB-F RLP 4.0 (186 kB)

Für den Waldbesitzer ist bei Holzernte und Rückung eine höchstmögliche Wertschöpfung sicherzustellen (z.B. Schulung der Mitarbeiter in der Qualitätsansprache, in der visuellen Aushaltung des Holzes, Optimierungsprogramm, strikte  Einhaltung des Sortenplanes).

Anlage 4.4

Anlage 4.4 Qualitätsstandard Holzbringung AGB-F RLP 4.0 (193 kB)

Das Holz ist vollständig, sicher und vermessungsgerecht und ausschließlich auf die im Arbeitsauftrag angegebenen oder zugewiesenen Plätze zu poltern.

Anlage 4.5

Anlage 4.5 Qualitätsstandard Seilkraneinsatz AGB-F RLP 4.0 (185 kB)

Aus Gründen der Bestandespfleglichkeit wird grundsätzlich, wo dies möglich ist, bergauf geseilt.

Anlage 4.6

Anlage 4.6 Qualitätsstandard Etablierung AGB-F RLP 4.0 (230 kB)

Pflanzungen erfolgen in einem der Pflanzen- und Wurzelgröße entsprechenden, geeigneten Verfahren, Winkelpflanzung ist nicht zugelassen.

Anlage 4.7

Anlage 4.7 Qualitätsstandard Ästung AGB-F RLP 4.0 (166 kB)

Bei Baumarten mit Astwulst erfolgt der Ästungsschnitt entlang des Astkragens ohne diesen zu verletzen.

Anlage 4.8

Anlage 4.8 Qualitätsstandard Waldwegebau AGB-F RLP 4.0 (169 kB)

Grundlage für die Arbeitsausführung ist das Leistungsverzeichnis und der Arbeitsauftrag.
Die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) in der jeweils aktuellen Fassung sind im Bezug auf die technische Ausführung zu beachten.

Anlage 4.9

Anlage 4.9 Qualitätsstandard beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln AGB-F RLP 4.0 (178 kB)

Allgemein zu beachtende Grundsätze: die Sach- und Fachkunde des Anwenders liegt vor

Anlage 5.0

Anlage 5 Regeln zur Anordnung von Arbeitsunterbrechungen AGB-F RLP 4.0 (211 kB)

Regeln zur Anordnung von Arbeitsunterbrechungen bei der Holzernte vereinbart zwischen dem Landesbetrieb  Landesforsten Rheinland-Pfalz als Auftraggeber und dem Forstunternehmerverband Rheinland-Pfalz e.V. als Vertreter der Auftragnehmer

Klärung Beschäftigungsverhältnis

Klärung Beschäftigungsverhältnis ab 01 05 2019 (92 kB)

Vordruck zur Klärung der Beschäftigungsverhältnisse sowie der Sach- und Fachkunde der eingesetzten Arbeitskräfte
(vom Auftragnehmer auszufüllen und zurück zu senden an die ausschreibende Dienststelle)

Grundsatzanweisung zur Vermessung von Rohholz für alle Holzverkäufe durch den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz

Holzvermessungsanweisung herunterladen (3.61 MB)

Infoschreiben für Forstunternehmer zur neuen Baustellenkommunikation bei Landesforsten

Inormation Forstunternehmen zur Baustellenkommunikation

Dokument herunterladen (479 kB)

Im Herbst und Winter ist die Hochsaison der Waldarbeit. Doch was machen die Forstleute da eigentlich genau? Weshalb die bunten Farbmarkierungen? Warum ist der Weg gesperrt? Kann eine Umleitung angeboten werden? Auf diese Fragen gibt die neue Baustellenbeschilderung von Landesforsten Rheinland-Pfalz Erholungssuchenden eine Antwort. Nach einjähriger, erfolgreicher Testphase wurden zum Jahreswechsel alle staatlichen Forstämter mit den neuen Materialien ausgestattet. Beauftragte Forstunternehmen sollen eine einmalige Erstausstattung des neuen Absperrbanners als Dauerleihgabe erhalten.

Bei Beschädigungen ausgegebener Basispakete zur Baustellenkommunikation (Banner) werden die betreffenden  Forstunternehmen gebeten, sich mit dem Forstamt, dass die Materialien ausgegeben hat, in Verbindung zu setzen.

Forst-Infotage 2018

Kartellverfahren

Kartellverfahren (4.92 MB)

Unterlagen zu den Forstunternehmer-Infotagen 2016

Baustellenkommunikation

Baustellenkommunikation (1.55 MB)

Rindenabzuüge

Rindenabzüge für Forstunternehmer (59 kB)