Unternehmereinsatz - AGB F RLP -
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Forstbetriebsarbeiten im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz (AGB- F RLP) 2019
AGB Forst RLP
- AGB Forst RLP Version 4.0 (515 kB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Forstbetriebsarbeiten durch Unternehmer im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz
Anlage 1
Werkvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz Landesforsten Rheinland-Pfalz zertifiziert nach der Stadt / Gemeinde zertifiziert nach dem Privat-Waldbesitzer zertifiziert nach...
Anlage 2.1
Anlage 2.1 AGB-F RLP Version 4.0 - Stand 01.05.2019 Bewerbererklärung –allgemein
Anlage 2.2
B E W E R B E R E R K L Ä R U N G WEGEBAU / WEGEPFLEGE zu den gemäß Ziffer 2.3 der AGB- F RLP der Landesforsten Rheinland-Pfalz gestellten Anforderungen an forstlich tätige Unternehmen
Anlage 2.3
B E W E R B E R E R K L Ä R U N G- VERTRAGSVERMITTLER
Anlage 3.1
Abnahme mm. Holzernte vollmechan. Holzernte
Anlage 3.2
Anlage 3.3
Anlage 3.4
Anlage 3.5
- Anlage 3.5 Abnahmeprotokoll Pfanzenschutzmittel AGB-F RLP 4.0 (116 kB)
Anlage 4.1
Holzerntearbeiten sind waldpfleglich (Vermeidung von Schäden an Bäumen, Verjüngung, von zur Befahrung freigegebenen Befahrungsbereichen) durchzuführen. Für den Waldbesitzer ist eine maximale Wertschöpfung sicherzustellen.
Anlage 4.2
Die Schlagordnung ist einzuhalten.
Die Verjüngung ist zu schonen.
Schlagpflege ist durchzuführen, wenn der Schlagabraum die Entwicklung schützenswerter Jungbäume behindert. Dies ist bei normalem Umfang mit dem Angebotspreis abgegolten.
Anlage 4.3
Für den Waldbesitzer ist bei Holzernte und Rückung eine höchstmögliche Wertschöpfung sicherzustellen (z.B. Schulung der Mitarbeiter in der Qualitätsansprache, in der visuellen Aushaltung des Holzes, Optimierungsprogramm, strikte Einhaltung des Sortenplanes).
Anlage 4.4
Das Holz ist vollständig, sicher und vermessungsgerecht und ausschließlich auf die im Arbeitsauftrag angegebenen oder zugewiesenen Plätze zu poltern.
Anlage 4.5
Aus Gründen der Bestandespfleglichkeit wird grundsätzlich, wo dies möglich ist, bergauf geseilt.
Anlage 4.6
Pflanzungen erfolgen in einem der Pflanzen- und Wurzelgröße entsprechenden, geeigneten Verfahren, Winkelpflanzung ist nicht zugelassen.
Anlage 4.7
Bei Baumarten mit Astwulst erfolgt der Ästungsschnitt entlang des Astkragens ohne diesen zu verletzen.
Anlage 4.8
Grundlage für die Arbeitsausführung ist das Leistungsverzeichnis und der Arbeitsauftrag.
Die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) in der jeweils aktuellen Fassung sind im Bezug auf die technische Ausführung zu beachten.
Anlage 4.9
Allgemein zu beachtende Grundsätze: die Sach- und Fachkunde des Anwenders liegt vor
Anlage 5.0
Regeln zur Anordnung von Arbeitsunterbrechungen bei der Holzernte vereinbart zwischen dem Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz als Auftraggeber und dem Forstunternehmerverband Rheinland-Pfalz e.V. als Vertreter der Auftragnehmer
Klärung Beschäftigungsverhältnis
Vordruck zur Klärung der Beschäftigungsverhältnisse sowie der Sach- und Fachkunde der eingesetzten Arbeitskräfte
(vom Auftragnehmer auszufüllen und zurück zu senden an die ausschreibende Dienststelle)
Grundsatzanweisung zur Vermessung von Rohholz für alle Holzverkäufe durch den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz
- Holzvermessungsanweisung herunterladen (3.61 MB)
Infoschreiben für Forstunternehmer zur neuen Baustellenkommunikation bei Landesforsten
Inormation Forstunternehmen zur Baustellenkommunikation
- Dokument herunterladen (479 kB)
Im Herbst und Winter ist die Hochsaison der Waldarbeit. Doch was machen die Forstleute da eigentlich genau? Weshalb die bunten Farbmarkierungen? Warum ist der Weg gesperrt? Kann eine Umleitung angeboten werden? Auf diese Fragen gibt die neue Baustellenbeschilderung von Landesforsten Rheinland-Pfalz Erholungssuchenden eine Antwort. Nach einjähriger, erfolgreicher Testphase wurden zum Jahreswechsel alle staatlichen Forstämter mit den neuen Materialien ausgestattet. Beauftragte Forstunternehmen sollen eine einmalige Erstausstattung des neuen Absperrbanners als Dauerleihgabe erhalten.
Bei Beschädigungen ausgegebener Basispakete zur Baustellenkommunikation (Banner) werden die betreffenden Forstunternehmen gebeten, sich mit dem Forstamt, dass die Materialien ausgegeben hat, in Verbindung zu setzen.
Forst-Infotage 2018
Kartellverfahren
- Kartellverfahren (4.92 MB)
Unterlagen zu den Forstunternehmer-Infotagen 2016
Baustellenkommunikation
- Baustellenkommunikation (1.55 MB)
