Forstamt Adenau
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Erhebung der Verbiss- und Schälschäden zur Erstellung der forstbehördlichen Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes 2025
Auch in diesem Jahr finden in einigen Jagdbezirken im Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Adenau Erhebungen der Verbiss- und Schälschäden statt. Anlass für diese Schadensaufnahme ist der § 31 des Landesjagdgesetzes, der festlegt, dass die Forstämter regelmäßig eine Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel zu erstellen haben. Die Erhebungen der Revierförster vor Ort werden im Forstamt über die EDV statistisch ausgewertet und fließen maßgeblich in die Stellungnahme ein. Die Stellungnahmen werden an die jeweiligen Jagdgenossenschaften und Gemeindeverwaltungen, den Kreiswaldbauverein, die Jagdpächter, die Untere Jagdbehörde und die Rotwildhegegemeinschaften weitergeleitet, wo sie bei der Abschussfestsetzung Berücksichtigung finden. Je nach Einstufung der Gefährdung der vorherigen Stellungnahme erfolgt die nächste Aufnahme in drei Jahren (erheblich gefährdet), vier Jahren (gefährdet) oder fünf Jahren (nicht gefährdet).
In 2025 werden in folgenden Jagdbezirken Erhebungen durchgeführt:
Adenau II, Altenahr, Ahrbrück-Pützfeld, Mayschoß, Barweiler Süd, Kottenborn, Hoffeld, Müsch, Reifferscheid I, Rodder, Dümpelfeld III, Harscheid/ Sierscheid und Staat Müllers Kreuz
Interessierte Jagdpächter oder Jagdgenossen können die Aufnahmen durch die Revierförster nach vorheriger Terminabsprache gerne begleiten. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.wald.rlp.de/forstamt-adenau/wir/in-der-revierleitung
Gerne informiert Sie unser Team über den Wald im Forstamtes Adenau.