Willkommen am Forstamt Kaiserslautern
© Landesforsten.RLP.de/Lisa Schaaf

Stiftswalder Forsthaus
Velmannstraße
67657 Kaiserslautern
Tel. 0631/34198-0
Fax 0631/34198-114
forstamt.kaiserslautern(at)wald-rlp.de
Das Forstamt Kaiserslautern liegt im Osten der Stadt Kaiserslautern nahe der Schule am Beilstein und der Daenner Kaserne.
Der Zuständigkeitsbereich des Forstamts erstreckt sich von Hochspeyer im Osten bis Bruchmühlbach im Westen, von Ramstein-Miesenbach über Siegelbach im Norden bis nach Trippstadt, Linden und Martinshöhe im Süden.
WICHTIGER PRODUKTRÜCKRUF
Betroffene Produkte:
Alle Produkte die Wildschweinfleisch enthalten, insbesondere Rohpökelware (Rohesser, Salami) vom 01.03.2026- 27.08.2026 des Betriebs:
Fleisch- und Wurstwaren Schafzucht Schneider", Brunnenstraße 6 in 66851 Queidersbach
Grund des Rückrufs
Wir rufen die oben genannten Produkte vorsorglich zurück.
Die betroffenen Produkte enthalten Wildschweinfleisch. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Herstellung Wildschweine verarbeitet wurden, bei denen die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung auf Trichinen nicht durchgeführt wurde.
Mögliche gesundheitliche Auswirkungen
Trichinen sind parasitäre Fadenwürmer, deren Larven sich im Muskelgewebe des Menschen ansiedeln können. Eine Infektion (Trichinellose) kann unter anderem Durchfall, Übelkeit, Fieber sowie Muskel- und Kopfschmerzen verursachen. In schweren Fällen können weitere Organe betroffen sein und es kann zu ernsthaften gesundheitlichen Komplikationen kommen.
Aus diesem Grund bitten wir Verbraucherinnen und Verbraucher, die betroffenen Produkte nicht zu verzehren.
Was Sie tun sollten
Bitte überprüfen Sie, ob sich die oben genannten Produkte in Ihrem Besitz befinden. Falls dies der Fall ist, können die betroffenen Produkte zurückgeben werden oder selbstständig über den Restmüll entsorgt werden.
Für unsere Geschäftskunden
Wir bitten unsere Geschäftskunden, die betroffenen Produkte umgehend aus dem Verkauf bzw. der weiteren Verwendung zu nehmen und sicherzustellen, dass die Ware nicht weitergegeben oder verarbeitet wird.
Bitte prüfen Sie Ihre Bestände anhand der oben genannten Produkt-, Chargen- und Datumsangaben. Bereits an Ihre Kunden abgegebene Ware ist, soweit zutreffend, entsprechend zurückzurufen.
Von diesem Rückruf sind ausschließlich Produkte mit Wildschweinfleisch betroffen. Andere Produkte sind nicht betroffen. Wir bedauern die mit diesem Rückruf verbundenen Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die Sicherheit unserer Produkte und die Gesundheit unserer Kundinnen und Kunden haben für uns höchste Prioritat.
Kontakt für Rückfragen:
Forstamt Kaiserslautern
Velmannstraße
67657 Kaiserslautern
Tel. 0631/34198-0
Bürgerinformation
Füchse in Wohnanlagen und Gärten, rechtliche Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz (RLP)
In den letzten Monaten nehmen Meldungen über Füchse in Wohngebieten und Privatgärten spürbar zu. Füchse sind Kulturfolger. Sie finden im Umfeld des Menschen reichlich Nahrung und sichere Unterschlüpfe. Für Betroffene wirft dies oft Fragen zum Jagd- und Tierschutzrecht auf.
1. Die rechtliche Ausgangslage:
Nach § 8 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz (LJG) gehören bewohnte Grundstücke, Hausgärten, Wohnanlagen und öffentliche Grünanlagen zu den sogenannten befriedeten Bezirken. Hier gilt ein grundsätzliches Jagdverbot. Weder der örtliche Jagdpächter noch Privatpersonen dürfen dort einfach Wildtiere schießen oder fangen. Da in diesen Bereichen nicht regulär gejagt werden darf, haben Eigentümer keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch Wildtiere (z. B. verwühlte Beete) entstehen.
2. Jagdliche Ausnahmen und Möglichkeiten einer Bejagung oder das Fangen von Füchsen im Wohngebiet ist an sehr strenge Hürden geknüpft:
Eigentümer oder Nutzungsberechtigte dürfen Füchse, Steinmarder und Wildkaninchen theoretisch selbst fangen oder töten – aber nur, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde (Fallenjagdlehrgang) besitzen und tierschutzgerechte, zugelassene Lebendfallen nutzen. Wichtig: Das Aussetzen von gefangenen Füchsen an anderer Stelle im Wald ist ohne Genehmigung verboten und strafbar.
Es wird dringend empfohlen keine Selbstversuche zu unternehmen. Stattdessen können Betroffene über die Untere Jagdbehörde (ansässig bei der Kreisverwaltung oder der kreisfreien Stadt) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Behörde kann dann einen Stadtjäger oder den örtlichen Jagdpächter mit gezielten Maßnahmen (z. B. dem Aufstellen einer Lebendfalle) beauftragen.
Schonzeiten beachten: Füchse dürfen in RLP generell nur vom 1. August bis zum 28. Februar bejagt werden. Im Frühjahr und Frühsommer gilt zum Schutz der Jungenaufzucht eine strikte Schonzeit für Elterntiere.
Motorsägenkurs (Basiskurs)
Die Teilnahmegebühr für den Motorsägenlehrgang beträgt 120€ (brutto). Die Gebühr wird ab dem Jahr 2024 als Vorausszahlung fällig.
Sollte die Teilnahme nicht möglich sein, kann eine Umbuchung des Termins oder eine Rückzahlung erfolgen.
Termine:
- 25.09.2026 - ausgebucht
- Neue Termine folgen in Kürze
jeweils von 08:00 -16:00 Uhr.
"Bock auf Wild"
© Landesforsten.RLP.de / Jonathan Fieber

Bei uns bekommen Sie das wertvolle Produkt Wildfleisch.
Unser Wildlädchen ist für Sie jeden Donnerstag von 08:00 - 13:00 Uhr geöffnet.
Das Wildfleisch ist portioniert, vakuumiert und tiefgefroren. Wir haben zusätzlich mehrere Wildspeziälitäten in Form von Salami, Rohessern, Dosenwurst, Schinken und Grillwaren im Angebot.
Land in Bewegung
© Landesforsten.RLP.de / Jonathan Fieber

Gemeinsam mit dem Forstamt Kaiserslautern präsentiert die Landesinitiative "Rheinland-Pfalz - Land in Bewegung" viele verschiedene Wanderrouten und Wanderangebote rund um Kaiserslautern. Egal ob Anfänger, Wandersfreund oder Waldliebhaber, für alle ist etwas dabei.
Viel Spaß beim Wandern und Erkunden!
