Forstamt Altenkirchen
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Kontakt
Telefon: 02681 87893-0
E-Mail: forstamt.altenkirchen(at)wald-rlp.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr. : 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Besucheranschrift:
Forstamt Altenkirchen
Siegener Str. 20
57610 Altenkirchen
Postadresse:
Forstamt Altenkirchen
Postfach 10 07 63
67407 Neustadt a. d. Weinstraße
Brennholzversteigerung
Ablauf, Preise und Termine finden Sie hier.
Information des Forstamtes Altenkirchen
Antrag auf Schonzeitverkürzung
Anträge auf Schonzeitverkürzung gem. § 32 Abs. 1 LJG sind an die
Obere Jagdbehörde zu richten:
Zentralstelle der Forstverwaltung
- Obere Jagdbehörde -
Postfach 100463
67404 Neustadt an der Weinstraße
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Angaben, die für die Bearbeitung eines Antrages auf Aufhebung der Schonzeit benötigt werden:
- Ausführliche Begründung sowie die Eckdaten des Jagdbezirks (Größe des Jagdbezirks in ha, die bejagbare Fläche in ha und den Waldanteil in ha, Anschriften aller Jagdausübungsberechtigter)
- Besonderheiten des jeweiligen Jagdbezirks
- Besondere Gründe, welche eine Schonzeitaufhebung rechtfertigen könnten
- Beschreibung der konkreten Schadenssituation im betreffenden Jagdbezirk,
z.B. entstandene Freiflächen (geschätzt in ha oder Prozent)
Der Nachweis ist in geeigneter Form zu erbringen entweder durch Wiederbewaldungsdateien oder durch Karten. - Flächen der Wiederaufforstung im Rahmen der Winter- oder Frühjahrspflanzung oder Verjüngungsflächen
- Abschusszielsetzungen bzw. Abschussvereinbarungen sowie die tatsächlichen Abschusserfüllungen getrennt nach Jagdbezirken für die vergangenen drei Jagdjahre bezüglich der beantragten Wildart nach Jahren in Summe
- Ergebnis der aktuellen Forstbehördlichen Stellungnahme, sofern vorhanden
Sofern einzelne Angaben dem Antragstellenden nicht vorliegen, sollte sich dieser an die zuständige Leitung des Forstreviers wenden.

