Siebenschläfer

Zusammen mit Haselmaus, Gartenschläfer und Baumschläfer (in Rheinland-Pfalz nicht nachgewiesen) gehört auch der Siebenschläfer zur Familie der Bilche. Und obwohl er sich mit dem in Rheinland-Pfalz häufig zu beobachtenden Eichhörnchen die zoologische Unterordnung der Hörnchenverwandten teilt, kann eine Verwechselung lediglich bei flüchtiger Sichtung und geringer Arten- beziehungsweise Formkenntnis passieren.
In Rheinland-Pfalz kommt das 13 bis 19 Zentimeter kleine und graue Nagetier (Ordnung Rodentia) mit dem buschigen Schwanz und den dunklen Knopfaugen meist in den waldreichen Mittelgebirgen vor. Die Populationsdichte beträgt dort höchstens fünf Tiere pro Hektar. Selten bis nicht zu beobachten ist es dagegen in der Eifel, in Rheinhessen und der Vorderpfalz entlang des Rheins.
Nahrung
Als klassische Nager sind Siebnschläfer Vegetarier, verschmähen aber auch Jungvögel nicht, wenn sie diese entdecken. Nicht zuletzt ihrer Früchte wegen sind Buchen, Eichen und Kastanien sowie Obstbäume ihr bevorzugter Lebensraum (Habitat).
Verhalten
Der Siebenschläfer ist, getreu seinem Namen, ein echter Winterschläfer. Tiere wie das Eichhörnchen hingegen halten lediglich Winterruhe und wachen zwischenzeitlich immer mal wieder zur Nahrungsaufnahme auf. Der Siebenschläfer begibt sich ab Oktober in Tiefschlaf, aus dem ihn erst wieder die Wärme der Frühlingssonne weckt. Wie alle echten Winterschläfer versucht er im Spätsommer und Frühherbst möglichst große Mengen energiereicher Nahrung zu fressen, um ordentlich Speck anzusetzen. Gelingt ihm das nicht, kann es vorkommen, dass er gewissermaßen im Schlaf verhungert und im Frühjahr nicht mehr erwacht. Auch während der wenigen aktiven Monate spielt sich sein Leben eher des Nachts ab. Sichtungen oder gar längere Beobachtungen sind damit ausgesprochen selten.
Schutz
Wenn auch Gils gils eine Reihe von Fressfeinden hat (Stein-, Baummarder, Füchse, Katzen und Eulen, ...), zählt er doch aktuell (2021) nicht zu den gefährdeten Arten. Dennoch: Gemäß Paragraf 42 BNatSchG ist es verboten wild lebenden Siebenschläfern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen oder Zufluchtstätten in der Natur zu beschädigen oder zu zerstören. Selbst sie zu vergrämen bedarf guter Gründe.
