Merkblatt für die kombinierte Ausbildung Bachelor of Science bei Landesforsten Rheinland-Pfalz für Studierende des Studiengangs Forstwirtschaft an der HFR Rottenburg

Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,

dieses Merkblatt soll Ihnen die wichtigsten Informationen bei einer Bewerbung für die kombinierte Ausbildung geben. Es wurde auf Grundlage der aktuell gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im forsttechnischen Dienst (APOftD-E3), Verordnung vom 04.09.2024, erstellt.

​​​​​​​1. Zulassung zur kombinierten Ausbildung

1.1 Einstellungsvoraussetzungen

Es kann eingestellt werden, wer zum Zeitpunkt der Bewerbung

  • im 2. Semester Forstwirtschaft an der Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg (Bachelor of Science) studiert bzw. zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen kann, dass er oder sie zum 01.10. an der HFR Rottenburg einen Studienplatz im 3. Semester des B.Sc.- Studiengangs Forstwirtschaft hat und
  • die gesetzlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.

Weitere Voraussetzungen:

  • bis zum Ende des 3. Semesters: Bestehen der Bachelorvorprüfung an der HFR
  • bis zum Ende des 3. Semesters: Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B und die Bereitschaft, das privateigene Kfz einzusetzen
  • bis zum 5. Semester (Praxissemester): Erwerb des Jagdscheins

1.2 Antrag auf Einstellung, Termine und Bewerbungsunterlagen

Ausbildungsbehörde ist die Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt an der Weinstraße.

Der Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Bewerbung) ist der Ausbildungsbehörde im jeweiligen Einstellungsjahr ausschließlich über das Bewerberportal [ Link zum Bewerbungsportal ] und spätestens mit Ablauf des Monats Juli einzureichen. Dieser Termin ist Ausschlussfrist.

Folgende Unterlagen sind dem Einstellungsantrag vollständig beizufügen (Beglaubigung nicht erforderlich!):

  1. ein Motivationsschreiben
  2. ein Lebenslauf
  3. eine Kopie des Zeugnisses über den Erwerb der Hochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes sowie Kopien sonstiger Schulabschlusszeugnisse
  4. eine aktuelle Studienbescheinigung
  5. ein aktueller Leistungsnachweis
  6. eine Erklärung, dass ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ bei der zuständigen Meldebehörde zur Vorlage bei der oberen Forstbehörde beantragt wurde.
  7. falls bereits vorhanden: eine Kopie des Zeugnisses der Bachelorvorprüfung und
  8. falls bereits vorhanden: eine Kopie des Zeugnisses über die bestandene Jägerprüfung oder eine Kopie des gelösten Jagdscheins.

Nach erfolgreichem Antrag kann die Ausbildungsbehörde weitere Unterlagen anfordern.

Die erforderliche gesundheitliche Eignung wird nach Einstellungszusage auf Anforderung der Einstellungsbehörde durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis nachgewiesen.

Bitte geben Sie ggf. vorhandene Regionen- oder Ortswünsche im Einstellungsantrag an. Es wird versucht, diese nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

1.3 Auswahlverfahren

Über die Einstellung entscheidet die Einstellungsbehörde durch ein mündliches Auswahlverfahren. Termin für 2025 ist der 26.08.2025.

Voraussichtlich am Anfang des Monats September des jeweiligen Einstellungsjahres werden die Mitteilungen über die zugeteilten Ausbildungsplätze versandt. Damit der Ausbildungsplatz nicht verfällt, müssen Sie umgehend, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Zugang der Mitteilung schriftlich zusagen. Nicht in Anspruch genommene Ausbildungsplätze werden im Nachrückverfahren vergeben.

 

2. Kombinierte Ausbildung

Die Ausbildung beginnt am 01. Oktober und ist in folgende Abschnitte gegliedert:

  1. Revierleitung und Revierdienst für alle Waldeigentumsarten (8 Monate),
  2. Forstamtsinnendienst (2 Monate),
  3. Lehrgänge (1 Monat) sowie
  4. Reisezeit (1 Monat)

Es handelt sich um ein zunächst befristetes Beschäftigungsverhältnis (Ausbildungsvertrag) im öffentlichen Dienst mit einer monatlichen außertariflichen Leistung / Vergütung orientiert am Anwärtergrundbetrag A10 nach Landesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz zur Unterstützung des Studiums und der berufspraktischen Ausbildung (Stand 01.02.2025: Anwärtergrundbetrag 1.567,85 €, abzgl. Sozialversicherungsbeiträge). Die/der Studierende erhält außerdem für die im Rahmen des Bachelor-Studiengangs anfallenden Kosten (Beschaffung von Fachliteratur und dergleichen) eine Sachkostenpauschale in Höhe von 150,- € pro Semester.

Unter Einschluss der Studienphasen an der HFR (7 Semester) und der begleitenden und ergänzenden berufspraktischen Ausbildungsphasen bei Landesforsten Rheinland-Pfalz beträgt die Gesamtausbildungszeit 8 Semester (4 Jahre). Durch die Integration eines verkürzten „Anwärterjahres“ mit Seminaren und Laufbahnprüfung wird mit dem erfolgreichen Abschluss der kombinierten Ausbildung sowohl der Studienabschluss „B.Sc. Forstwirtschaft“ als auch die Laufbahnbefähigung für das dritte Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) im forsttechnischen Dienst, erlangt.

Die Laufbahnprüfung umfasst alle Prüfungsgebiete der APOftD-E3 und besteht aus vier schriftlichen Klausuren und einer Waldprüfung.

Ausbildungs- und Prüfungsbehörde ist die Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt / Weinstraße, deren Leiterin oder Leiter Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der kombiniert Studierenden im Sinne des § 4 Abs. 2 Landesbeamtengesetz ist. Zur Ausbildungsleiterin für die kombinierte Ausbildung ist Frau Birgitta Angel (Kontaktdaten s.u.) bestellt.

Sie verpflichten sich, nach dem erfolgreichen Absolvieren der beiden Bildungsabschlüsse im Falle eines von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz angebotenen Dienstverhältnisses mit Aufgaben des dritten Einstiegsamtes ein solches einzugehen und nicht vor Ablauf von fünf Jahren aus diesem auszuscheiden. Grundsätzlich ist ein landesweiter Einsatz möglich.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG     

Referat 1.2 Ausbildung und Personalgewinnung

Le Quartier-Hornbach 9                                                    

67433 Neustadt an der Weinstraße

Zdf.ausbildung-beamte(at)wald-rlp.de

Ansprechpartnerinnen:

Franziska Brack06321 6799-221
Birgitta Angel06321 6799-232