Förderung der Forstwirtschaft
Die Förderung der Forstwirtschaft hat zum Ziel, die privaten und kommunalen Waldbesitzenden bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder finanziell zu unterstützen, um den Naturraum Wald mit seinen vielfältigen Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkungen nachhaltig zu erhalten, zu schützen und erforderlichenfalls zu mehren.
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Dieses Angebot wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, durchgeführt. An der Finanzierung der Förderung beteiligen sich die Bundesrepublik Deutschland und das Land Rheinland-Pfalz. Ein bestimmter Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist durch die Waldbesitzenden selbst aufzubringen.
Fördermaßnahmen
Wiederbewaldung und Waldumbau
Initiierung der Naturverjüngung
Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Schaffung von verbesserten Voraussetzungen für das natürliche Ansamen von Bäumen– auch mit optionaler zusätzlicher Initialpflanzung oder Saat - auf durch Extremwetterereignissen verursachten Kalamitätsflächen im Wald. Die Initiierung von Naturverjüngung zielt auf die Stabilisierung und die Wiederherstellung von Waldökosystemen im Klimawandel ab.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Initiierung der Naturverjüngung".
Fristen:
Antragstellung | bis 31.07.2026 möglich |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke:
- Antragsvordruck Initiierung der Naturverjüngung 2025/26 (Abrechnungszeitraum 15.05.2025-31.07.2026)
- Zahlantragsvordruck Initiierung der Naturverjüngung 2024/2025 (Abrechnungszeitraum 15.04.2024-31.07.2025)
- Zahlantragsvordruck Initiierung der Naturverjüngung 2025/2026 (Abrechnungszeitraum 15.05.2025-31.07.2026)
- Vordruck zur kontrafaktischen Fallkonstellation Initiierung der Naturverjüngung (nicht barrierefrei)
- Projektblatt Initiierung der Naturverjüngung (nicht barrierefrei)
- Vollmachtserklärung für Sammelanträge Initiierung der Naturverjüngung
- Beteiligtenübersicht Initiierung der Naturverjüngung (nicht barrierefrei)
Übernahme der Naturverjüngung
Ziel der Förderung ist die gesicherte Wiederbewaldung durch Übernahme der Naturverjüngung sowie ggfs. durch Ergänzungspflanzung mit einem überwiegenden Anteil standortheimischer und klimatoleranterer Baumarten im Wege des Waldumbaus sowie auf durch Extremwetterereignissen verursachten Kalamitätsflächen im Wald.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Übernahme der Naturverjüngung".
Fristen:
Antragstellung | bis 31.07.2026 möglich |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke:
- Antragsvordruck Übernahme der Naturverjüngung 2025/26 (Abrechnungszeitraum 15.05.2025-31.07.2026)
- Zahlantragsvordruck Übernahme der Naturverjüngung 2024/2025 (Abrechnungszeitraum 15.04.2024-31.07.2025)
- Zahlantragsvordruck Übernahme der Naturverjüngung 2025/2026 (Abrechnungszeitraum 15.05.2025-31.07.2026)
- Vordruck zur kontrafaktischen Fallkonstellation Übernahme der Naturverjüngung (nicht barrierefrei)
- Projektblatt Übernahme der Naturverjüngung (nicht barrierefrei)
Wiederbewaldung durch Pflanzung
Ziel der Förderung ist die gesicherte Wiederbewaldung durch Pflanzung mit einem überwiegenden Anteil standortheimischer und klimatoleranterer Baumarten auf durch Extremwetter verursachten Kalamitätsflächen im Wald.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Wiederbewaldung durch Pflanzung".
Fristen:
Antragstellung | bis 31.07.2026 möglich |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke:
- Antragsvordruck Wiederbewaldung 2025/26 (Abrechnungszeitraum 15.05.2025-31.07.2026)
- Zahlantragsvordruck Wiederbewaldung 2024/2025 (Abrechnungszeitraum 15.04.2024-31.07.2025)
- Zahlantragsvordruck Wiederbewaldung 2025/2026 (Abrechnungszeitraum 15.05.2025-31.07.2026)
- Vordruck zur kontrafaktischen Fallkonstellation Wiederbewaldung (nicht barrierefrei)
- Projektblatt Wiederbewaldung durch Pflanzung (nicht barrierefrei)
Vorausverjüngung
Ziel der Fördermaßnahme ist die Vorausverjüngung durch Pflanzung mit einem überwiegenden Anteil standortheimischer und klimatoleranterer Baumarten im Zuge des Waldumbaus sowie in labilen durch Extremwetterereignisse geschwächten Waldbeständen zur Etablierung einer neuen Baumgeneration.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Vorausverjüngung".
Fristen:
Antragstellung | bis 31.07.2026 möglich |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke:
- Antragsvordruck Vorausverjüngung 2025/26 (Abrechnungszeitraum 15.05.2025-31.07.2026)
- Zahlantragsvordruck Vorausverjüngung 2024/2025 (Abrechnungszeitraum 15.04.2024-31.07.2025)
- Zahlantragsvordruck Vorausverjüngung 2025/2026 (Abrechnungszeitraum 15.05.2025-31.07.2026)
- Vordruck zur kontrafaktischen Fallkonstellation Vorausverjüngung (nicht barrierefrei)
- Projektblatt Vorausverjüngung (nicht barrierefrei)
Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetter verursachten Folgen im Wald- Gefahrenabwendung, Holzlager und Löschwasserentnahmestellen
Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung von daraus resultierenden Gefahren
Ziel der Fördermaßnahme ist die Entnahme von Kalamitätshölzern zur Gefahrenabwendung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den durch Extremwetter bedingten Schäden und Folgeschäden stehen.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Gefahrenabwendung".
Fristen:
Antragstellung | bis 31.10.2026 möglich |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke:
- Antragsvordruck Gefahrenabwendung 2025/26 (Abrechnungszeitraum 15.05.2025-31.10.2026)
- Zahlantragsvordruck Gefahrenabwendung 2024/2025 (Abrechnungszeitraum 15.04.2024-31.07.2025)
- Zahlantragsvordruck Gefahrenabwendung 2025/2026 (Abrechnungszeitraum 15.05.2025-31.10.2026)
- Vordruck zur kontrafaktischen Fallkonstellation Gefahrenabwendung (nicht barrierefrei)
- Projektblatt Gefahrenabwendung (nicht barrierefrei)
Anlage und Unterhaltung von Nass- Trocken- und Folienlager
Ziel der Förderung ist der Aufbau von geeigneten Lagerkapazitäten für durch Extremwetterereignisse verursachtes Schadholz zur Begrenzung der Ausbreitung von Schadorganismen, dies insbesondere bei Borkenkäfern, um das Waldschutzrisiko abzusenken.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Holzlager".
Fristen:
Antragstellung | bis 31.10.2026 möglich |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke:
- Antragsvordruck Holzlager 2025/26 (Abrechnungszeitraum 15.05.2025-31.10.2026)
- Zahlantragsvordruck Holzlager 2024/2025 (Abrechnungszeitraum 15.04.2024-31.07.2025)
- Zahlantragsvordruck Holzlager 2025/2026 (Abrechnungszeitraum 15.05.2025-31.10.2026)
- Projektübersicht Holzlager (nicht barrierefrei)
- Vollmachtserklärung für Sammelanträge Holzlager
Löschwasserentnahmestellen im Wald
Ziel der Förderung ist die Schaffung von Möglichkeiten zur Prävention und Bekämpfung von Waldbränden auch im Rahmen der Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Löschwasserentnahmestellen".
Fristen:
Antragstellung | für Anträge in der ersten Hälfte von 2026 bis 15.12.2025 möglich |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke:
Forstwirtschaftliche Wegebaumaßnahmen
Ziel der Förderung ist die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadereignissen und für die erholungssuchende Bevölkerung zugänglich zu machen.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Wegebau".
Fristen:
Antragstellung | für Anträge in der ersten Hälfte von 2026 bis 15.12.2025 möglich. |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke:
Jungwaldpflege
Jungwaldpflege I
Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Sicherung von ausgewählten Optionen für Zukunftsbäume für die Entwicklung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung unddie Sicherung oder Erhöhung der Vitalität, der Stabilität, der Qualität sowie der Resilienz des Jungwaldes gegenüber Klimawandelfolgen. Die Maßnahme soll die Anpassungsfähigkeit des Waldes an den Klimawandel stärken.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Jungwaldpflege I".
Fristen:
Antragstellung | bis 01.09.2026 möglich |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke:
- Antragsvordruck Jungwaldpflege I
- Kontrafaktische Fallkonstelltion Jungwaldpflege I (nicht barrierefrei)
- Zahlantrag Jungwaldpflege I
- Projektblatt Jungwaldpflege I (nicht barrierefrei)
- Beteiligtenübersicht Sammelantrag (nicht barrierefrei)
- Vollmachtserklärung Sammelantrag
Jungwaldpflege II
Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Stärkung der Selbstregulierungskräfte junger Wälder im fortschreitenden Klimawandel durch das Begünstigen der ausgewählten zukunftsfähigen Bestandesglieder (die Zukunftsbäume oder „Z-Bäume“). Damit soll die Entwicklung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung und die Sicherung oder Erhöhung der Vitalität, der Stabilität, der Qualität sowie die Resilienz des Jungwaldes gegenüber Klimawandelfolgen erreicht werden.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Jungwaldpflege II".
Fristen:
Antragstellung | bis 01.09.2026 möglich |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke:
- Antragsvordruck Jungwaldpflege II
- Kontrafaktische Fallkonstelltion Jungwaldpflege II (nicht barrierefrei)
- Zahlantrag Jungwaldpflege II
- Projektblatt Jungwaldpflege II (nicht barrierefrei)
- Beteiligtenübersicht Sammelantrag (nicht barrierefrei)
- Vollmachtserklärung Sammelantrag
Anlage von Weiserflächen zur Grundlagenermittlung des Verjüngungspotenzials im Wald
Ziel dieser Fördermaßnahme ist die Anlage von Weiserflächen zur Beurteilung der standörtlichen Potenziale für die natürliche Waldverjüngung im Klimawandel.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Weiserflächen".
Fristen:
Antragstellung | bis 01.09.2026 möglich |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke:
Forsteinrichtung (Erstellung von periodischen Betriebsplänen)
Die Förderung der Erstellung von periodischen Betriebsplänen im körperschaftlichen und privaten Waldbesitz hat zum Ziel, den Waldbesitzern und Forstbehörden Kenntnisse über die standörtlichen und strukturellen Verhältnisse sowie die Multifunktionalität im Wald (Waldzustand, Holzvorrat, Zuwachs und Einschlag, Umweltvorsorge, Erholungswirkungen) zu geben und damit ein Instrument zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit aller Leistungen des Waldes zu schaffen.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Forsteinrichtung".
Fristen:
Antragstellung |
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Zahlantragstellung |
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Bitten denken Sie daran für Anträge, welche nicht rechtzeitig abgeschlossen werden frühzeitig eine Verlängerung zu beantragen!
Vordrucke:
Bodenschutzkalkung
Ziel der Förderung der Bodenschutzkalkung ist der Schutz der Waldböden vor fortschreitender Versauerung und Nährstoffverarmung und die Stabilisierung des Nährstoffhaushaltes der Waldökosysteme zur Wiederherstellung und dauernden Sicherung aller bodenbezogenen Waldfunktionen im Interesse des Gemeinwohls.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Bodenschutzkalkung".
Fristen:
Antragstellung | für das Förderjahr 2025/2026 möglich. Potenzielle Waldbesitzende werden vom örtlich zuständigen Forstamt über eine mögliche Antragstellung entsprechend kontaktiert. |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke:
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Die bewilligte Zuwendung dient der Überwindung struktureller Nachteile, insbesondere aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung, durch überbetriebliche Zusammenarbeit im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse.
Mitgliederinformation und Mitgliederaktivierung
Die Förderung von Projekten forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse zur Mitgliederinformation und -aktivierung bzw. Mitgliederwerbung soll zur Verbesserung der Waldbewirtschaftung und Überwindung der Strukturhemmnisse beitragen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur fachlichen Information der Mitglieder z.B. regel-mäßige Fachinformation durch Druckerzeugnisse oder digitale Medien sowie Informations-veranstaltungen bzw. Fachveranstaltungen für Mitglieder. Die Teilnahme von an der Mitgliedschaft interessierten Waldbesitzern an den Veranstaltungen ist förderunschädlich und im Rahmen der Mitgliederwerbung ausdrücklich erwünscht.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Mitgliederinformation".
Fristen:
Antragstellung |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke
- Antragsvordruck Förderung Mitgliederinformation und -aktivierung
- Zahlantrag mit Verwendungsnachweis Mitgliederinformation und -aktivierung
Holzmobilisierung / Kombimodell / Geschäftsführung (Altfälle) sowie Zusammenfassung des Holzangebots
Die Förderung dient dazu, ein eigenständiges und professionelles Tätigwerden der Zusammenschlüsse besonders unter Einbindung des Kleinprivatwaldes zu entwickeln. Darüber hinaus sollen die Produktions- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft angesichts der Konzentrationsprozesse auf der Abnehmerseite fortlaufend modernisiert werden.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "FWZ Geschäftsführung und Holzmobilisierung".
Fristen:
Antragstellung |
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Zahlantragstellung |
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Vordrucke:
Starthilfe für kommunale Forstzweckverbände nach § 30 LWaldG
Der Kommunalwald in Rheinland-Pfalz ist von Besitzzersplitterung und Gemengelage mit anderen Waldbesitzenden geprägt. Viele Kleinbetriebe haben mit strukturellen Nachteilen zu kämpfen. Daher müssen körperschaftliche Forstbetriebe in Rheinland-Pfalz in die Lage versetzt werden, in leistungsstarken, effizienten und eigenständigen sowie an deren Bedürfnissen ausgerichteten Strukturen zu handeln. Kommunale Kooperationen können dazu beitragen. Forstzweckverbände nach § 30 Landeswaldgesetz (LWaldG) bieten diesbezüglich eine geeignete Form des Zusammenschlusses.
Mit der Förderung sollen Anreize zur Gründung von Forstzweckverbänden (FZV) geschaffen und diese in deren Gründungsphase finanziell unterstützt werden. Gefördert wird der Zusammenschluss mehrerer rheinland-pfälzischer kommunaler Forstbetriebe zu einem Forstzweckverband nach § 30 LWaldG. Die Förderung unterstützt den Forstzweckverband in Form einer Startbeihilfe im Jahr der Gründung und den zwei darauffolgenden Jahren.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Startbeihilfe".
Fristen:
Antragstellung | im Jahr der Gründung des FZV durchgängig möglich |
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Zahlantragstellung |
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Bei einer Bewilligung für den gesamten Förderzeitraum von drei Jahren, kann jährlich ein Zahlantrag mit Verwendungsnachweis gestellt werden, um eine Abschlagszahlung zu erhalten.
Vordrucke
Naturschutzmaßnahmen im Wald (Lichtstellung und Nutzungsverzicht)
Zweck der Zuwendung ist es, in Wäldern gemäß § 3 LWaldG Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und die Populationen wild lebender Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II und IV der FFH-Richtlinie sowie der gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/147/EG (Vogelschutzrichtlinie) geschützten Vogelarten zu erhalten und zu entwickeln und damit zum Aufbau des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 beizutragen.
Förderfähig sind sowohl der vollständige Nutzungsverzicht als auch Lichtstellungsmaßnahmen mit anschließender Ruhephase zur Förderung lichtbedürftiger Arten im Wald für einen Verpflichtungszeitraum von 10 Jahren.
Insbesondere folgende Maßnahmen kommen zur Anwendung:
- Schutz von durch Nutzungsverzicht und Nutzungsänderungen (Intensivierungen/ Extensivierungen) bedrohten und gefährdeten Arten und Lebensräumen
- Sicherung günstiger und Verbesserung ungünstiger Erhaltungszustände naturschutzfachlich wertvoller Waldflächen
Die Maßnahmen dienen der Förderung bestimmter Arten, der Schaffung von Ruhezonen, der Erhöhung und dem Erhalt von Alt- und Totholz, der Erhöhung und dem Erhalt von Habitatbäumen sowie der Förderung natürlicher Entwicklung.
Fördervoraussetzung ist ein gültiges Forsteinrichtungswerk mit Umweltvorsorgeplanung, welche auch eine sog. Eventualplanung der vorgenannten Maßnahmen enthält. Hierdurch werden die Planungen in den Natura 2000-Gebieten operationalisiert.
Die dazugehörige von der EU notifizierte Verwaltungsvorschrift „Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Wald“ wurde im 146. Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 29. März 2019 Nr. 3 veröffentlicht. Diese finden Sie hier. Für weiterführende Informationen folgen Sie diesem Link.
Alle wichtigen Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Naturschutzmaßnahmen im Wald".
Fristen:
Es gibt kein offenes Antragsverfahren. Die jeweiligen Waldbesitzenden werden im Rahmen der Aufstellung der Forsteinrichtungswerke aktiv von der Zentralstelle der Forstverwaltung, Abteilung 4 Strategische Planung- und Serviceleistung benachrichtigt und auf eine Förderfähigkeit aufmerksam gemacht.
Die Antragstellung ist nur zulässig innerhalb eines Jahres nach Beschluss des Einrichtungswerkes.
Lichtstellung:
Antragstellung |
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Zahlantragstellung |
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Bei Lichstellung erfolgt die Auszahlung in dem Haushaltsjahr, in dem alle Maßnahmen innerhalb eines Antrags beendet werden.
Nutzungsverzicht:
Antragstellung |
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Zahlantragstellung | eine seperate Zahlantragstellung ist nicht nötig. |
Vordrucke:
Rechtsgrundlagen
Grundlage für die forstliche Förderung sind die Fördergrundsätze Wald, eine Verwaltungsvorschrift von Landesforsten und das jährliche Rundschreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM):
Rundschreiben des MKUEM vom 29.07.2024 (Eröffnung des Förderjahres 2024/2025)
Rundschreiben des MKUEM vom 08.05.2025 (Eröffnung des Förderjahres 2025/2026)
Übersicht Fördertatbestände 2024/2025
Liste der förderfähigen Baumarten für die Förderjahre 2024/25 und 2025/26
Förderung Wegebau nach Starkregenereignissen 2024
Förderrichtline Maßnahmen zur Verbesserung der Waldbrandbekämpfung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Verfahren
Anträge für Fördermaßnahmen können über die Forstämter gestellt werden. Unsere Mitarbeiter sind Ihnen bei Fragen der Antragstellung gerne behilflich. Wenden Sie sich bitte an das Forstamt in dessen Bereich die zu fördernde Maßnahme liegt.
- Beginnen Sie Ihre Maßnahme, für die eine Förderung beantragt werden soll, auf keinen Fall vor dem Erhalt der Genehmigung der Bewilligungsstelle.
- Nach Durchführung des Förderprojektes soll der Verwendungsnachweis umgehend vorgelegt werden.
- Als Kontrollinstrument wird bei fünf (bzw. bei Kulturen zehn) Prozent aller Förderungen eine Vor-Ort-Kontrolle (VOK) durchgeführt. Die zu prüfenden Förderobjekte ermittelt die Bewilligungsbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung) mittels einer risikobasierten Stichprobe. Im Rahmen der VOK werden alle Fördervoraussetzungen überprüft. Es findet eine Inaugenscheinnahme vor Ort statt, bei der neben der fachlichen Umsetzung auch Flächen, Längen und Stückzahlen kontrolliert werden.
- Die spätere Auszahlung der Zuwendung ist nur möglich wenn die forstbetriebsbezogenen Stammdaten in der Landwirtschaftlichen Betriebsdatenbank bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltung aktuell sind. Außerdem müssen diese Stammdaten mit den Angaben übereinstimmen, die Sie bei der Beantragung einer forstlichen Förderung angeben (bspw. Bankverbindung und 15-stellige europaweite Unternehmensnummer). Den Vordruck zur Beantragung der europaweiten Unternehmensnummer bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltung finden Sie hier.
Erfolgskontrolle Förderzweck für die Fördertatbestände „Übernahme der Naturverjüngung“, „Wiederbewaldung durch Pflanzung“, „Vorausverjüngung“ und „Erstbewaldung“
Der Förderzweck muss innerhalb von 8 Jahren nach Bewilligung erreicht werden. In Kürze wird es weitere Informationen zu einem entsprechenden Aufnahmebogen geben.
Umgang mit Baumartenwechsel bei Nachpflanzungen
Im Verlauf der Etablierung der Kulturen oder Naturverjüngungen bis zum Erreichen des Förderzwecks können, infolge von Ausfällen - unabhängig ob durch „höhere Gewalt“ oder bspw. durch Wildverbiss - Nachpflanzungen notwendig werden. Ein Wechsel von Baumarten bei den Fördertatbeständen „Wiederbewaldung durch Pflanzung“, „Vorausverjüngung“ und „Erstbewaldung – Neuanlage von Wald“ ist dabei grundsätzlich möglich.
Hinweise:
- Es wird im Sinne der Antragstellenden empfohlen, jeden Baumartenwechsel der Bewilligungsstelle anzuzeigen.
- Eine gesonderte Förderung von Nachbesserungen ist derzeit nicht möglich. In den Förderpauschalen ist jedoch eine Nachbesserung bei Ausfall von 30% in den ersten fünf Jahren bereits berücksichtigt.
Nähere Informationen finden Sie im Schreiben der ZdF zu Baumartenwechsel und höhere Gewalt vom 15.11.2022.
Umgang mit Ausfall aufgrund „höherer Gewalt“
Zuwendungsempfangende haben sich grundsätzlich darum zu bemühen, mit zumutbarer Sorgfalt auf die Erreichung des im Bewilligungsbescheid festgelegten Förderzwecks hinzuwirken, um die erhaltenen Fördermittel zu rechtfertigen.
Beruht ein Ausfall geförderter Kulturen jedoch auf Schadereignisse, die als "höhere Gewalt" einzustufen sind, kann die Bewilligungsstelle im Rahmen ihres Ermessens in bestimmten Fällen auf eine Rückforderung der Zuwendung verzichten.
Als höhere Gewalt gelten biotische und abiotische Schadereignisse, insbesondere Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Witterungsereignisse (z.Bsp. Trockenheit, Waldbrände, Überschwemmungen)
Führt ein solches Schadereignis nachweislich zu einem Ausfall von mehr als 40% der ursprünglich geförderten und gepflanzten Pflanzen bzw. sinkt die Anzahl der Jungbäume einer geförderten „Übernahme der Naturverjüngung“ auf unter 600 Stück/ha, kann die Bewilligungsbehörde auf Antrag die „höhere Gewalt“ anerkennen.
Hinweise:
- es muss sich um ein einmaliges Schadereigniss handelt. Mehrere Schadereignisse dürfen nicht zusammengefasst werden um auf einen Ausfal von mehr als 40% zu kommen.
- Ausfälle infolge von Wildverbiss können grundsätzlich nicht als höhere Gewalt anerkannt werden.
- die Mitteilung der höheren Gewalt muss spätestens drei Monate nach erkennbarem Eintritt des Schadens mitgeteilt werden.
Nähere Informationen finden Sie im Schreiben der ZdF zu Baumartenwechsel und höhere Gewalt vom 15.11.2022.
Vordruck:
Vordruck Mitteilung Höhere Gewalt (nicht barrierefrei)