Ökokonto
Wer in Natur und Landschaft eingreift muss dies an anderer Stelle ausgleichen.
So sieht es das Landesnaturschutzgesetz vor. Dies ist bei der Umsetzung größerer Projekte wie zum Beispiel der Ausweisung von Bau- oder Gewerbegebieten oder dem Neubau von Straßen der Fall.
Bisher war es oftmals üblich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in direktem Zusammenhang mit einem Eingriff vorzunehmen. Seit einigen Jahren bietet das "Ökokonto" nun die Möglichkeit Ersatzmaßnahmen durchzuführen bevor überhaupt ein Eingriff erfolgt ist. Die weitere Suche nach Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entfällt. Grundsätzlich können "Ökokonto-Guthaben" auch weitergegeben werden, so kann zum Beispiel ein Waldbesitzer seine Guthaben Dritten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung stellen.
Geführt wird das Ökokonto bei der jeweils örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltungen oder den Trägern der Bauleitplanung.
Waldbesitzer können in einer erweiterten Umweltvorsorgeplanung Ökokonto-Maßnahmen im Wald durch Landesforsten planen lassen. Dabei werden geeignete Maßnahmen ausgewählt und mit der zuständigen unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel die Entnahme von Nadelhölzern entlang von Bachläufen oder der Rückbau von Waldwegen. Der Waldbesitzer muss die Maßnahmen dann nur noch umsetzen und der unteren Naturschutzbehörde zur Einbuchung in sein Ökokonto mitteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrem Forstamt und den Naturschutzbehörden der Kreisverwaltungen sowie in den "Hinweisen zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald".
- Die Hinweise zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald zum Herunterladen (243 KB)
- Das Merkblatt Nr. 11 "Hinweise zur Waldrandgestaltung" zum Herunterladen (516 KB; "Dieses PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.")