Geschichte des Staatswaldes
Schon zu Zeiten der Karolinger und Merowinger ergriffen die Landeskönige Besitz von den Wäldern.
In der Folgezeit wechselte der Besitz zwischen Kirche, Fürsten und Königen. Seit dem frühen Mittelalter gab es bereits die ersten Forstverwaltungen, die in die Gutsverwaltungen an den Königshäusern eingegliedert waren.
Adam Smith hatte mit seinen Thesen zum Zeitalter der Liberalisierung einen starken Einfluss auf die Waldbesitzentwicklung. Der Staat sollte zunehmend zu Gunsten der persönlichen und wirtschaftlichen Freiheit des Einzelnen zurücktreten. In Deutschland setzten sich aber Smith's Ideen weniger stark durch als im übrigen Europa. Deswegen ist der Staatswaldanteil vergleichsweise hoch geblieben. Die folgende Säkularisation führte zu einer großen Eigentumsumschichtung der Wälder von den Kirchen auf die Landesfürsten.
Mit dem Einfluss Napoleons auf Deutschland und der Gründung des Rheinbundes verloren die "kleineren" Landesherren ihre Hoheitsrechte, durften aber fortan ihre Ländereien inklusive des Waldes als Privatleute bewirtschaften. Dies galt als Entschädigung für den Verlust der Hoheitsrechte. Ihren Wald konnten sie bis in die heutige Zeit erhalten. Die großen Privatwaldbetriebe sind zum Teil auf diese Weise entstanden. Der Wald der verbliebenen Landesherren wurde hingegen zum Staatswald erklärt (sogenannte Kammergüter). Ihren persönlichen Besitz durften sie aber weiter privat nutzen. Nach dem ersten Weltkrieg verloren die Landesherren endgültig ihre Gewalt über den Staatswald. Dieser Wald bildet später die Grundlage des Waldeigentums der Bundesländer.