Waldgesetze
Landesrecht
Im Januar 2001 trat das aktuelle Waldgesetz für Rheinland-Pfalz in Kraft. Es regelt die Rechte und Pflichten der Waldbesitzenden sowie Waldbenutzenden, die Grundprinzipien der Forstwirtschaft und die Erhaltung sowie Bewirtschaftung des Waldes und trifft Aussagen zu geschützten Waldgebieten, der Forstverwaltung und den Waldbesitzarten.
Im Folgenden können Sie im Text des Landeswaldgesetzes (LWaldG) und der Durchführungsverordnung mit ihrem Browser navigieren. Die Links öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster.
Bundesrecht
EU-Recht
Weitere relevante Gesetze und Verordnungen:
Urteile
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11 - Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.