Merkblatt über die Einstellung und die Ausbildung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im forsttechnischen Dienst in Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber,
dieses Merkblatt soll Ihnen die wichtigsten Informationen bei einer Bewerbung für die Ausbildung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im forsttechnischen Dienst (Anwärterzeit / Vorbereitungsdienst, frühere Laufbahn des gehobenen Forstdienstes) geben. Es wurde auf Grundlage der aktuell gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im forsttechnischen Dienst (APOftD-E3), Verordnung vom 04.09.2024, erstellt.

​​​​​​​1. Zulassung zum Vorbereitungsdienst für den Zugang zum 3. Einstiegsamt im forsttechnischen Dienst

1.1 Einstellungsvoraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer

  1. die gesetzlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
  2. einen forstlichen Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern an einer Hochschule mit den Modulen Waldbau, Waldökologie, Naturschutz, Waldschutz, betriebliche Planung, forstliche Verfahrenstechnik, Forstnutzung, Umweltbildung sowie Walderschließung erfolgreich abgeschlossen und nachgewiesen hat.
  3. die für das dritte Einstiegsamt im forsttechnischen Dienst erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und
  4. eine Jägerprüfung im Sinne des § 15 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes bestanden hat oder die Voraussetzungen für den Erwerb eines Ausländer-Jahresjagdscheines im Land Rheinland-Pfalz erfüllt.

In begründeten Einzelfällen kann die Einstellungsbehörde Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum 3. Einstiegsamt im forsttechnischen Dienst (APOftD-E3) zulassen.

1.2 Antrag auf Einstellung, Termine und Bewerbungsunterlagen

Ausbildungsbehörde ist die Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt an der Weinstraße.

Der Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Bewerbung) ist der Ausbildungsbehörde im jeweiligen Einstellungsjahr ausschließlich über das Bewerberportal [ Link zum Bewerbungsportal ] und spätestens mit Ablauf des Monats Juli einzureichen. Dieser Termin ist Ausschlussfrist. Bewerberinnen und Bewerber, die erst nach diesem Datum die Bachelorprüfung vollständig abschließen und / oder das Bachelorzeugnis erst verspätet vorlegen, können bei der Zulassung nicht berücksichtigt werden.

Folgende Unterlagen sind dem Einstellungsantrag vollständig beizufügen (Beglaubigung nicht erforderlich!):

  1. ein Motivationsschreiben
  2. ein Lebenslauf
  3. eine Kopie des Zeugnisses über den Erwerb der Hochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes sowie Kopien sonstiger Schulabschlusszeugnisse
  4. eine Kopie des Zeugnisses über den Bachelorabschluss sowie ein von der Hochschule ausgestellter Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der erforderlichen und unter 1.1. genannten Module („Curriculum“)
  5. eine Erklärung, dass ein „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“ bei der zuständigen Meldebehörde zur Vorlage bei der oberen Forstbehörde beantragt wurde.

Nach erfolgreichem Antrag kann die Ausbildungsbehörde weitere Unterlagen anfordern.

Die erforderliche gesundheitliche Eignung wird nach Einstellungszusage auf Anforderung der Einstellungsbehörde durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis nachgewiesen.

Bitte geben Sie ggf. vorhandene Regionen- oder Ortswünsche im Einstellungsantrag an. Es wird versucht, diese nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

1.3 Auswahlverfahren

Über den Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst entscheidet die Ausbildungsbehörde, die zu ihrer Entscheidungsfindung ein mündliches oder schriftliches Auswahlverfahren mit einem praktischen Prüfungsteil im Wald durchführen kann. Die eingeladenen Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen das Verfahren jeweils an einem der 3 Tage für ca. 3 Stunden, und zwar einzeln. Termin für 2025 ist der 19. - 21.08.2025.

Voraussichtlich gegen Ende des Monats August des jeweiligen Einstellungsjahres werden die Mitteilungen über die zugeteilten Ausbildungsplätze und den Einstellungstermin versandt. Damit der Ausbildungsplatz nicht verfällt, müssen Sie umgehend, spätestens aber innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zusagen. Nicht in Anspruch genommene Ausbildungsplätze werden im Nachrückverfahren vergeben.

2. Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst dauert 12 Monate. Er beginnt in der Regel am 1. Oktober eines Jahres.

Die Ausbildung ist in folgende Abschnitte gegliedert:

  1. Revierleitung und Revierdienst für alle Waldeigentumsarten (8 Monate),
  2. Forstamtsinnendienst (2 Monate),
  3. Lehrgänge (1 Monat) sowie
  4. Reisezeit (1 Monat)

In den Vorbereitungsdienst einzustellende Bewerberinnen und Bewerber werden von der Einstellungsbehörde unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Forstoberinspektoranwärterinnen und -anwärtern ernannt.

Ausbildungs- und Prüfungsbehörde ist die Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt / Weinstraße, deren Leiterin oder Leiter Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Forstoberinspektoranwärterinnen und -anwärter im Sinne des § 4 Abs. 2 Landesbeamtengesetz ist.

Zur Ausbildungsleiterin für die Forstoberinspektoranwärterinnen und -anwärter ist Frau Birgitta Angel (Kontaktdaten s.u.) bestellt.

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung, die aus der schriftlichen Prüfung und der Waldprüfung besteht. Dabei wird in jedem der vier Prüfungsgebiete eine schriftliche Aufsichtsarbeit (Klausur) bearbeitet sowie eine Waldprüfung durchgeführt.

Die Besoldung der Forstoberinspektoranwärterinnen und -anwärter richtet sich nach den jeweils für Rheinland-Pfalz geltenden besoldungsrechtlichen Bestimmungen. Neben dem Anwärtergrundbetrag erhalten Verheiratete in der Regel einen Familienzuschlag. Für Kolleginnen und Kollegen mit Kind(ern) erhöht sich der Familienzuschlag entsprechend. Für die Festlegung der Höhe des Anwärtergrundbetrags ist das Eingangsamt, in das die Anwärterin bzw. der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt, maßgeblich (hier: A10).

Auf der Serviceseite des Landesamtes für Finanzen Rheinland-Pfalz (Link zu den Gehaltstabellen) können die Besoldungstabellen u.a. für Beamtinnen und Beamte eingesehen werden.

Forstoberinspektoranwärterinnen und -anwärter sind als Beamte auf Widerruf nicht sozialversicherungspflichtig; sie erhalten stattdessen vom Dienstherrn eine Beihilfe. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe wird dringend empfohlen. Bei einer späteren sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wird die Ausbildungszeit im Vorbereitungsdienst in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die Laufbahnprüfung bestanden ist, oder mit Ablauf des Tages, an dem die Laufbahnprüfung endgültig nicht bestanden ist, oder durch Entlassung. Bei Nichtbestehen kann die gesamte Prüfung einmal wiederholt werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

ZENTRALSTELLE DER FORSTVERWALTUNG     

Referat 1.2 Ausbildung und Personalgewinnung

Le Quartier-Hornbach 9                                                    

67433 Neustadt an der Weinstraße

Zdf.ausbildung-beamte(at)wald-rlp.de

Internet: Link zur Landesforsten-Homepage

Ansprechpartnerinnen:

Franziska Brack06321 6799-221
Birgitta Angel06321 6799-232