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Erlass "Einordnung der Gemeinsamen Empfehlungen der LANA und FCK zum Beschluss des OVG Bautzen aus rheinland-pfälzischer Sicht"

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Dasselbe Dokument befindet sich auch auf der Transparenzplattform unter https://tpp.rlp.de/eakte/coo-2298-110-5-2467400) in genau dieser Form.

Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9, Juni 2020 zur Verträglichkeit forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten beschäftigt die Praxis noch immer.

Daher haben die übergeordneten Bund/Länder-Arbeitsgemein- schaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) und Forstchefkonferenz” (FCK) gemeinsam ein Empfehlungspapier erarbeitet und beschlossen, Diese gemeinsamen Empfehlungen der LANA und FCK „Konsequenzen des Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Verträglichkeit forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Natura 2000-Gebieten“ macht sich Rheinland-Pfalz zu eigen. Die nachge- ordneten Forst- und Naturschutzbehörden sind angehalten, die dort gegebenen Hinweise unter Berücksichtigung der im Folgenden dargesteilten Besonderheiten zur Praxis in Rheinland-Pfalz zu beachten,

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This record was last edited at: 04.06.2022

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