Willkommen beim Forstamt Kusel!

Das Bild zeigt das Forstamtsgebäude in Kusel.
Das Forstamtsgebäude in Kusel

Öffnungszeiten des Forstamts Kusel:

Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr.
Dienstag von 14:00 bis 15:30 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung.

Telefonnummer: 06381-920730

 

Wildbret-Verkaufszeiten:


Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung unter 06381-920730

 

 

Bitte beachten Sie unsere geänderte postalische Adresse!

Adresse für Briefpost: 

Landesforsten Rheinland-Pfalz

FORSTAMT KUSEL

Postfach 100463

67404 Neustadt a. d. Weinstraße

Unsere Besucheradresse, die auf für Paketsendungen gilt, ist die Trierer Straße 106 in 66869 Kusel.

KOMM INS TEAM WALD

Wir suchen Auszubildende zum Forstwirt / zur Forstwirtin

Das Bild zeigt einen Aufruf zur Bewerbung um einen Ausbildungsplatz.
Landesforsten sucht Auszubildende

Wir bieten zwei engagierten jungen Menschen, die sich für den Wald einsetzen möchten, die Möglichkeit, im nächsten Jahr am Forstamt Kusel ihre Ausbildung zum Forstwirt / zur Forstwirtin zu starten.

Ausbildungsbeginn ist der 01.08.2027. Die Bewerbungsfrist endet am 31.10.2026. 

Alles Wissenswerte zur Ausbildung erfährst du hier.

Deine Bewerbung nehmen wir hier entgegen.

Deutsche Waldtage 2026

Im Rahmen der Deutschen Waldtage bieten wir am 20. September zwei forstlich geführte Waldspaziergänge an. Treffpunkt ist jeweils um 10 Uhr am Friedhof in Lauterecken. Ziel ist das Waldklassenzimmer im Lauterecker Wald mit der Möglichkeit, sich dort mit Wildspezialitäten vom Grill zu stärken. Wir freuen uns auf viele interessierte Teilnehmende.

Brennholzanfrage 2027

Die neue Anfragerunde für das Jahr 2027 startet am 1. August und endet am 31. Oktober 2026.

Die Anfragen erfolgen ausschließlich über die Internetseite mittels Online-Formular.
Anfragen auf anderem Weg können nicht berücksichtigt werden!

Der Preis für die aktuelle Saison beträgt je Festmeter 73 € inkl. regulär 7 % MwSt. Die Preise gelten für den Staatswald. Im Gemeindewald können abweichende Preise von der jeweiligen Gemeinde festgesetzt werden.

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