In der Zeit von Anfang August bis Ende Oktober ist die Anfrage möglich. Das Holz wird dann im Laufe des Folgejahres (01.01. - 31.12.) ausgeliefert. Die Anfrage erfolgt schriftlich über unsere Homepage mit dem dort verfügbaren Online-Formular.
Nach Beendigung des Abfragezeitraumes können die Revierleiter*innen die Hiebsmaßnahmen für den Brennholzeinschlag planen. Deswegen ist eine rechtzeitige Brennhozanfrage wichtig. Nach dem 31. Oktober eintreffende Anfragen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die zuständigen Revierleiter*innen weisen den Kund*innen im Laufe des Folgejahres ihr Brennholz zu. Dies erfolgt möglichst wohnortnah. Je nach Witterung ist eine bodenschonende Befahrung des Waldes nicht möglich und es kann zu Verzögerungen in der Brennholzzuteilung kommen. Da das Holz waldfrisch zur Verfügung gestellt wird, muss es aufgrund des hohen Feuchtigkeitsgehaltes je nach Baumart noch mindestens ein Jahr gelagert werden um einen besseren Heizwert zu erzielen.
Wenn die Brennholzrechnung bezahlt ist, kann mit der Aufarbeitung und Abfuhr begonnen werden. Bei der Abfuhr ist die Rechnung mit Zahlungsbeleg (Kontoauszug o.ä.) mitzuführen. Vom Forstamt werden nach Zahlungseingang keine Quittungen oder Holz-Abfuhrscheine versendet.
Die Brennholzanfragen für 2025 sind abgeschlossen. Die abgegebenen Brennholzanfragen werden im Laufe des Jahres 2025 (01.01.-31.12.) bearbeitet. Bitte haben Sie Geduld und sehen Sie von telefonischen und schriftlichen Nachfragen ab, die Revierleitungen werden Sie rechtzeitig kontaktieren.
Eine erneute Brennholzanfrage für 2026 wird ab Sommer 2025 möglich sein.
Bitte beachten Sie: Ein Nachweis über die Teilnahme an einem anerkannten Motorsägenkurs für liegendes Holz ist zwingend erforderlich.