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Anlage 4.8

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Anlage 4.8 Qualitätsstandard Waldwegebau
Grundlage für die Arbeitsausführung ist das Leistungsverzeichnis und der
Arbeitsauftrag.
· Die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) in der jeweils aktuellen
Fassung sind im Bezug auf die technische Ausführung zu beachten.

Anlage 4.8 Qualitätsstandard Waldwegebau

Grundlage für die Arbeitsausführung ist das Leistungsverzeichnis und der

Arbeitsauftrag.

· Die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) in der jeweils aktuellen

Fassung sind im Bezug auf die technische Ausführung zu beachten.

· Bei Arbeiten in der Wasserschutzzone II sind beim Wegeneubau und beim

Bau von Maschinenwegen Maschinen mit Biohydrauliköl einzusetzen. Diese

sollen nach Möglichkeit über innenliegende Schlauchführung der

Hydraulikschläuche verfügen oder mit Vakuumpumpen ausgestattet sein.

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