Unfallverhütung
Was tun, wenn in einer entlegenen Ecke Wald ein Unfall geschieht? Diese Frage betrifft nicht nur die im Wald Beschäftigten. Auch bei Waldbränden, Unfällen bei der Jagd und bei anderen Freizeitaktivitäten im Wald musste die Rettungsleitstelle die Notarztwagen und Bergungskräfte bisher an „Orte ohne Hausnummer“ in den Wald schicken.
Eine Art von Hausnummern gibt es jetzt durch die Rettungskarte-Rheinland-Pfalz, entstanden aus der Rettungskarte-Forst.
Von der Maßnahme profitieren in erster Linie die 2.200 im Staats- und Kommunalwald Beschäftigten. Die Rettungszeit hat sich bei ihnen von durchschnittlich 1 Stunde auf 25 Minuten reduziert.
Auch Jäger und Jägerinnen, Vereine, die Freizeitaktivitäten im Wald anbieten, und nicht zuletzt private Waldbesuchende können die Vorteile der Rettungskarte-Rheinland-Pfalz nutzen.
Ein Teil der Anfahrpunkte für die Rettungskräfte sind mit grünen Schildern mit weißem Kreuz gekennzeichnet, die dann eine vierstellige Karten-Nummer (Kartennummer der TOP-Karte 25) und eine dreistellige Anfahrpunkt-Nummer tragen. Bei markanten Punkten wie Schutzhütten oder Aussichtstürme wird auf eine Beschilderung verzichtet, um Vandalismus vorzubeugen. Die Lage der Anfahrpunkte wird in der Rettungskarte so beschrieben, dass sie eindeutig identifizierbar ist. Neben der Lage der Anfahrpunkte gibt die Rettungskarte auch über die Beschaffenheit der Wege Auskunft: grün sind die öffentlichen Straßen und Wege eingezeichnet, gelb ganzjährig befahrbare Feld- und Forstwege, rot die nur bedingt befahrbaren Wege.
- Gefahren durch klimakranke Bäume
- Weitere Informationen zum Thema
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11 - Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.