Willkommen am Forstamt Kaiserslautern
© Landesforsten.RLP.de/Lisa Schaaf

Stiftswalder Forsthaus
Velmannstraße
67657 Kaiserslautern
Tel. 0631/34198-0
Fax 0631/34198-114
forstamt.kaiserslautern(at)wald-rlp.de
Das Forstamt Kaiserslautern liegt im Osten der Stadt Kaiserslautern nahe der Schule am Beilstein und der Daenner Kaserne.
Der Zuständigkeitsbereich des Forstamts erstreckt sich von Hochspeyer im Osten bis Bruchmühlbach im Westen, von Ramstein-Miesenbach über Siegelbach im Norden bis nach Trippstadt, Linden und Martinshöhe im Süden.
WICHTIGER PRODUKTRÜCKRUF
Betroffene Produkte:
Alle Produkte die Wildschweinfleisch enthalten, insbesondere Rohpökelware (Rohesser, Salami) vom 01.03.2026- 27.08.2026 des Betriebs:
Fleisch- und Wurstwaren Schafzucht Schneider", Brunnenstraße 6 in 66851 Queidersbach
Grund des Rückrufs
Wir rufen die oben genannten Produkte vorsorglich zurück.
Die betroffenen Produkte enthalten Wildschweinfleisch. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Herstellung Wildschweine verarbeitet wurden, bei denen die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung auf Trichinen nicht durchgeführt wurde.
Mögliche gesundheitliche Auswirkungen
Trichinen sind parasitäre Fadenwürmer, deren Larven sich im Muskelgewebe des Menschen ansiedeln können. Eine Infektion (Trichinellose) kann unter anderem Durchfall, Übelkeit, Fieber sowie Muskel- und Kopfschmerzen verursachen. In schweren Fällen können weitere Organe betroffen sein und es kann zu ernsthaften gesundheitlichen Komplikationen kommen.
Aus diesem Grund bitten wir Verbraucherinnen und Verbraucher, die betroffenen Produkte nicht zu verzehren.
Was Sie tun sollten
Bitte überprüfen Sie, ob sich die oben genannten Produkte in Ihrem Besitz befinden. Falls dies der Fall ist, können die betroffenen Produkte zurückgeben werden oder selbstständig über den Restmüll entsorgt werden.
Für unsere Geschäftskunden
Wir bitten unsere Geschäftskunden, die betroffenen Produkte umgehend aus dem Verkauf bzw. der weiteren Verwendung zu nehmen und sicherzustellen, dass die Ware nicht weitergegeben oder verarbeitet wird.
Bitte prüfen Sie Ihre Bestände anhand der oben genannten Produkt-, Chargen- und Datumsangaben. Bereits an Ihre Kunden abgegebene Ware ist, soweit zutreffend, entsprechend zurückzurufen.
Von diesem Rückruf sind ausschließlich Produkte mit Wildschweinfleisch betroffen. Andere Produkte sind nicht betroffen. Wir bedauern die mit diesem Rückruf verbundenen Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis. Die Sicherheit unserer Produkte und die Gesundheit unserer Kundinnen und Kunden haben für uns höchste Prioritat.
Kontakt für Rückfragen:
Forstamt Kaiserslautern
Velmannstraße
67657 Kaiserslautern
Tel. 0631/34198-0
Information von Ihrem Forstamt Kaiserslautern
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
in letzter Zeit kommt es in den randstädtischen Bereichen sowie in den Wohngebieten vermehrt zu Sichtungen von Wildschweinen (Schwarzwild).
Die Tiere verlassen zunehmend ihre natürlichen Waldhabitate, da sie in der Nähe des Menschen ein leicht zugängliches Nahrungsangebot sowie Unterschlupf in ungenutzten oder verwilderten Grundstücken finden. Wildschweine sind von Natur aus friedliche Tiere, die den Menschen meiden.
Dennoch können sie erhebliche Schäden an Vorgärten und Grünanlagen verursachen. Um Konflikte zu vermeiden und den Tieren den Anreiz zu nehmen, in den Ort zu kommen, bitten wir Sie dringend, die folgenden Verhaltens- und Vorsorgeregeln zu beachten.
- Vorsorgemaßnahmen
Nahrungsquellen entziehen Wildschweine kommen fast ausschließlich wegen des Futters in Wohnsiedlungen. Bitte entziehen Sie den Tieren diese Anreize.
Keine Lebensmittelabfälle auf den Kompost: Werfen Sie gekochte Speisereste, Fleisch, Milchprodukte oder Obst niemals auf offenen Komposthaufen ab. Nutzen Sie verschließbare Biotonnen.
Mülltonnen und Gelbe Säcke sichern: Stellen Sie Mülltonnen und Müllsäcke nach Möglichkeit erst am Morgen der Abholung (und nicht am Vorabend) an die Straße. Sichern Sie Mülltonnen gegen Umkippen.
Fallobst entfernen: Sammeln Sie reifes Fallobst in Ihren Gärten zügig auf.
Vogelfutter und Tiernahrung: Achten Sie bei Vogelfutterplätzen darauf, dass kein Futter auf dem Boden verstreut liegt. Füttern Sie Haustiere (Hunde, Katzen) nicht im Freien bzw. lassen Sie keine Futternäpfe draußen stehen.
Fütterungsverbot einhalten: Das aktive Füttern von Wildschweinen ist strengstens verboten und wird ordnungsrechtlich verfolgt ! Dadurch verlieren die Tiere ihre natürliche Scheu, was zu gefährlichen Situationen führt.
2. Grundstücke richtig schützen:
Stabile Zäune errichten: Der beste Schutz für Ihren Garten ist eine stabile Umzäunung. Zäune sollten fest im Boden verankert sein (idealerweise mit einem Untergrabschutz), da Wildschweine einfache Zäune leicht mit der Schnauze anheben können.
Tore geschlossen halten: Achten Sie darauf, dass Garten- und Hoftore stets geschlossen sind, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden.
Installation eines Elektrozauns (bei Fragen gerne and das Forstamt wenden)
3. Richtiges Verhalten bei einer Begegnung:
Sollten Sie einem oder mehreren Wildschweinen auf der Straße oder im Garten begegnen, bewahren Sie vor allem Ruhe:
Abstand halten und Ruhe bewahren: Vermeiden Sie hektische Bewegungen, lautes Schreien oder das Bedrängen der Tiere.
Rückzug ermöglichen: Geben Sie den Tieren immer eine Fluchtmöglichkeit. Ziehen Sie sich langsam und geordnet rückwärts zurück.
Besondere Vorsicht bei Frischlingen: Bachen (Muttertiere) verteidigen ihre Jungtiere (Frischlinge) vehement. Halten Sie hier maximalen Abstand und bringen Sie sich niemals zwischen eine Bache und ihre Frischlinge.
Hunde anleinen: Führen Sie Ihren Hund im Wohngebiet und in angrenzenden Waldrandbereichen grundsätzlich an der kurzen Leine. Ein frei laufender Hund, der eine Rotte aufschreckt, riskiert schwere Verletzungen.
4. Rechtlicher Hinweis zur Bejagung:
Wir weisen darauf hin, dass Wohngebiete rechtlich zu den sogenannten „befriedeten Bezirken“ gehören. In diesen Bereichen darf die Jagd aus Sicherheitsgründen (fehlender Kugelfang, Gefährdung von Menschen) grundsätzlich nicht ausgeübt werden. Die zuständigen Jagdpächter dürfen nur in extremen Ausnahmefällen und unter strengsten behördlichen Auflagen eingreifen. Die wirksamste Methode bleibt daher die Prävention durch Entzug von Nahrung.
In den kommenden Monaten finden in diesem Bereich Drückjagden auf Schwarzwild statt. Diese Maßnahmen dienen der Bestandsregulierung sowie der Vermeidung von Wildschäden und der Eindämmung von Tierseuchen. Wir bitten um Ihr Verständnis für mögliche Beeinträchtigungen und danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme.
Regelmäßige Sichtungen oder Schäden im öffentlichen Raum melden Sie bitte dem Ordnungsamt oder der unteren Jagdbehörde.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis für ein sicheres und naturnahes Miteinander.
Ihr
Forstamt Kaiserslautern
Informationsblatt: Der Waschbär als Kulturfolger in unserer Nachbarschaft
Der Waschbär (Procyon lotor) breitet sich als hochentwickelter Kulturfolger zunehmend in unseren Städten und Wohngebieten aus. Unsere Siedlungen bieten den intelligenten Tieren ein Schlaraffenland: Reichlich Nahrung, fehlende natürliche Feinde und ideale Unterschlüpfe auf Dachböden, in Gartenhütten oder Garagen.
Um Konflikte, Sachschäden an Gebäuden und gesundheitliche Risiken zu minimieren, unter Beachtung der folgenden Verhaltensregeln und Präventionsmaßnahmen.
1. Futterquellen konsequent entziehen Waschbären sind Allesfresser. Sie siedeln sich dort an, wo die Nahrungssuche leicht fällt.
*Kein Haustierfutter im Freien: Stellen Sie Futternäpfe für Katzen oder Hunde ausschließlich in den Innenbereich.
* Mülltonnen sichern: Verschließen Sie Mülltonnen mit Spanngurten, Schlössern oder schweren Steinen. Stellen Sie die Tonnen erst am Morgen der Leerung auf die Straße.
* Kompost richtig nutzen: Werfen Sie keine Fleischreste, Fisch, Milchprodukte oder gekochte Speisen auf den offenen Kompost.
* Vogelfutter schützen: Gestalten Sie Futterhäuschen so, dass Waschbären sie nicht klettern oder erreichen können (z. B. durch glatte Metallstangen).
* Fütterungsverbot: Waschbären dürfen unter keinen Umständen gezielt gefüttert werden! Sie verlieren dadurch ihre natürliche Scheu und fordern Futter forsch ein.
2. Haus und Grundstück absichern
Waschbären sind exzellente Kletterer und extrem geschickt mit ihren Pfoten. Sie verwüsten oft die Dachisolierung, um sich Nistplätze zu schaffen.
* Aufstiegswege blockieren: Schneiden Sie Bäume und Sträucher, die dicht am Haus stehen, so zurück, dass die Äste mindestens 2 Meter Abstand zum Dach haben.
*Regenrinnen sichern: Bringen Sie glatte Metall-Manschetten (Kletterschutz) an Regenfallrohren an.
*Schlupflöcher schließen: Überprüfen Sie das Dach, lose Ziegel und Belüftungsöffnungen. Verschließen Sie potenzielle Einstiege mit stabilem Maschendraht – jedoch nur, wenn sich aktuell kein Tier im Haus befindet (Achtung bei der Aufzucht von Jungtieren im Frühjahr!).
*Katzenklappen sichern: Verwenden Sie mikrochipgesteuerte Katzenklappen, da Waschbären einfache Klappen problemlos öffnen können.
⚠️ 3. Wichtige rechtliche und gesundheitliche Hinweise
* Jagd- und Fangverbot: Waschbären unterliegen dem Jagdrecht. Es ist Privatpersonen strengstens verboten, Waschbären mit Lebendfallen zu fangen, zu töten oder wegzubringen (Gefahr der Wilderei und Tierquälerei).
* Distanz wahren: Waschbären sind Wildtiere. Bei Bedrängnis können sie beißen oder kratzen. Halten Sie auch Haustiere fern.
* Krankheitsüberträger: Waschbären können Parasiten wie den für den Menschen gefährlichen Waschbärenspulwurm übertragen. Tragen Sie bei der Reinigung von Waschbär-Hinterlassenschaften stets Handschuhe und Atemschutz.
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Gemeinsam vorsorgen: Nur wenn die gesamte Nachbarschaft an einem Strang zieht und den Tieren die Nahrungsquellen entzieht, lässt sich eine Überpopulation und die damit verbundenen Schäden im Wohngebiet effektiv verhindern.
Bürgerinformation
Füchse in Wohnanlagen und Gärten, rechtliche Rahmenbedingungen und Handlungsmöglichkeiten in Rheinland-Pfalz (RLP)
In den letzten Monaten nehmen Meldungen über Füchse in Wohngebieten und Privatgärten spürbar zu. Füchse sind Kulturfolger. Sie finden im Umfeld des Menschen reichlich Nahrung und sichere Unterschlüpfe. Für Betroffene wirft dies oft Fragen zum Jagd- und Tierschutzrecht auf.
1. Die rechtliche Ausgangslage:
Nach § 8 des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz (LJG) gehören bewohnte Grundstücke, Hausgärten, Wohnanlagen und öffentliche Grünanlagen zu den sogenannten befriedeten Bezirken. Hier gilt ein grundsätzliches Jagdverbot. Weder der örtliche Jagdpächter noch Privatpersonen dürfen dort einfach Wildtiere schießen oder fangen. Da in diesen Bereichen nicht regulär gejagt werden darf, haben Eigentümer keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die durch Wildtiere (z. B. verwühlte Beete) entstehen.
2. Jagdliche Ausnahmen und Möglichkeiten einer Bejagung oder das Fangen von Füchsen im Wohngebiet ist an sehr strenge Hürden geknüpft:
Eigentümer oder Nutzungsberechtigte dürfen Füchse, Steinmarder und Wildkaninchen theoretisch selbst fangen oder töten – aber nur, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde (Fallenjagdlehrgang) besitzen und tierschutzgerechte, zugelassene Lebendfallen nutzen. Wichtig: Das Aussetzen von gefangenen Füchsen an anderer Stelle im Wald ist ohne Genehmigung verboten und strafbar.
Es wird dringend empfohlen keine Selbstversuche zu unternehmen. Stattdessen können Betroffene über die Untere Jagdbehörde (ansässig bei der Kreisverwaltung oder der kreisfreien Stadt) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Behörde kann dann einen Stadtjäger oder den örtlichen Jagdpächter mit gezielten Maßnahmen (z. B. dem Aufstellen einer Lebendfalle) beauftragen.
Schonzeiten beachten: Füchse dürfen in RLP generell nur vom 1. August bis zum 28. Februar bejagt werden. Im Frühjahr und Frühsommer gilt zum Schutz der Jungenaufzucht eine strikte Schonzeit für Elterntiere.
Motorsägenkurs (Basiskurs)
Die Teilnahmegebühr für den Motorsägenlehrgang beträgt 120€ (brutto). Die Gebühr wird ab dem Jahr 2024 als Vorausszahlung fällig.
Sollte die Teilnahme nicht möglich sein, kann eine Umbuchung des Termins oder eine Rückzahlung erfolgen.
Termine:
- 25.09.2026 - ausgebucht
- Neue Termine folgen in Kürze
jeweils von 08:00 -16:00 Uhr.
"Bock auf Wild"
© Landesforsten.RLP.de / Jonathan Fieber

Bei uns bekommen Sie das wertvolle Produkt Wildfleisch.
Unser Wildlädchen ist für Sie jeden Donnerstag von 08:00 - 13:00 Uhr geöffnet.
Das Wildfleisch ist portioniert, vakuumiert und tiefgefroren. Wir haben zusätzlich mehrere Wildspeziälitäten in Form von Salami, Rohessern, Dosenwurst, Schinken und Grillwaren im Angebot.
Land in Bewegung
© Landesforsten.RLP.de / Jonathan Fieber

Gemeinsam mit dem Forstamt Kaiserslautern präsentiert die Landesinitiative "Rheinland-Pfalz - Land in Bewegung" viele verschiedene Wanderrouten und Wanderangebote rund um Kaiserslautern. Egal ob Anfänger, Wandersfreund oder Waldliebhaber, für alle ist etwas dabei.
Viel Spaß beim Wandern und Erkunden!
