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Anlage 4.5
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- Anlage 4.5 Qualitätsstandard Seilkraneinsatz AGB-F RLP 4.0 (72 kB)
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4.5 Qualitätsstandard Seilkraneinsatz
· Aus Gründen der Bestandespfleglichkeit wird grundsätzlich, wo dies möglich
ist, bergauf geseilt.
4.5 Qualitätsstandard Seilkraneinsatz
· Aus Gründen der Bestandespfleglichkeit wird grundsätzlich, wo dies möglich
ist, bergauf geseilt.
· Der Seiltrassenabstand ist darauf auszurichten, dass Beschädigungen der
verbleibenden Bäume beim seitlichen Beizug minimiert werden. Er beträgt
i.d.R. bis zu einer Oberhöhe von 12 m maximal ca. 20m.
· Die Breite der Seiltrasse ist so gering als möglich auszuformen.
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