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Anlage 4.2
- Anlage 4.2 Qualitätsstandard motormanuelle Holzernte AGB-F RLP 4.0 (72 kB)
- File date last changed: 23.04.19 14:46
Short description:
Anlage 4.2 Qualitätsstandard motormanuelle Holzernte
· Die Schlagordnung ist einzuhalten.
· Die Verjüngung ist zu schonen.
· Schlagpflege ist durchzuführen, wenn der Schlagabraum die Entwicklung
schützenswerter Jungbäume behindert. Dies ist bei normalem Umfang mit
dem Angebotspreis abgegolten.
Anlage 4.2 Qualitätsstandard motormanuelle Holzernte
· Die Schlagordnung ist einzuhalten.
· Die Verjüngung ist zu schonen.
· Schlagpflege ist durchzuführen, wenn der Schlagabraum die Entwicklung
schützenswerter Jungbäume behindert. Dies ist bei normalem Umfang mit
dem Angebotspreis abgegolten.
· Bis zu einem BHD von 12 cm darf die Fällung mittels Schrägschnitt, bis zu 20
cm BHD mit Hilfe eines Klappschnittes ohne Fallkerbanlage erfolgen. Ab 20
cm BHD ist für die Baumfällung ein Fallkerb anzulegen. Beim Klappschnitt ist
der verbleibende Baumstumpf bodennah abzuschneiden.