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Anlage 4.1
- Anlage 4.1 Allgemeiner Qualitätsstandard AGB-F RLP 4.0 (74 kB)
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Anlage 4.1 Allgemeine Qualitätsstandards (QS)
· Holzerntearbeiten sind waldpfleglich (Vermeidung von Schäden an Bäumen,
Verjüngung, von zur Befahrung freigegebenen Befahrungsbereichen)
durchzuführen. Für den Waldbesitzer ist eine maximale Wertschöpfung
sicherzustellen.
Anlage 4.1 Allgemeine Qualitätsstandards (QS)
· Holzerntearbeiten sind waldpfleglich (Vermeidung von Schäden an Bäumen,
Verjüngung, von zur Befahrung freigegebenen Befahrungsbereichen)
durchzuführen. Für den Waldbesitzer ist eine maximale Wertschöpfung
sicherzustellen.
· Gekennzeichnete Zukunftsbäume (Z-Bäume) dürfen nicht beschädigt werden.
· Bestandesschäden am Nebenbestand von mehr als 10% sind zu vermeiden.
· Grundsätzlich sind nur markierte Entnahmebäume zu entnehmen.
· Technische Entnahmen sind möglich, jedoch auf das notwendige Minimum zu
beschränken.