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Anlage 4.1

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Anlage 4.1 Allgemeine Qualitätsstandards (QS)
· Holzerntearbeiten sind waldpfleglich (Vermeidung von Schäden an Bäumen,
Verjüngung, von zur Befahrung freigegebenen Befahrungsbereichen)
durchzuführen. Für den Waldbesitzer ist eine maximale Wertschöpfung
sicherzustellen.

Anlage 4.1 Allgemeine Qualitätsstandards (QS)

· Holzerntearbeiten sind waldpfleglich (Vermeidung von Schäden an Bäumen,

Verjüngung, von zur Befahrung freigegebenen Befahrungsbereichen)

durchzuführen. Für den Waldbesitzer ist eine maximale Wertschöpfung

sicherzustellen.

· Gekennzeichnete Zukunftsbäume (Z-Bäume) dürfen nicht beschädigt werden.

· Bestandesschäden am Nebenbestand von mehr als 10% sind zu vermeiden.

· Grundsätzlich sind nur markierte Entnahmebäume zu entnehmen.

· Technische Entnahmen sind möglich, jedoch auf das notwendige Minimum zu

beschränken.

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