Brennholz

Bitte beachten Sie:

  • Das neue Anfrageformular für 2024/25 wird voraussichtlich Ende Juli/Anfang August auf dieser Seite veröffentlicht!
  • Holz, das Sie jetzt bestellen, muss 2-3 Jahre trocknen, ehe es mit effizientem Heizwert und ohne Gesundheitsschädliche Folgen verbrannt werden kann!
  • Der Erwerb von stehendem Holz und das eigenständige Aufarbeiten von Stämmen in der Fläche ist am Forstamt Rheinhessen nicht möglich.
  • Sammelscheine für Zweige und Holzstücke im Wald werden in Rheinland-Pfalz nicht vergeben! Totholz auf dem Waldboden ist ein essenzieller Bestandteil des Ökosystems und darf nicht entfernt werden!

Das Bestellverfahren für das Jahr 2024/2025 ist ab Mitte August 2024 eröffnet und endet am 30.09.2024. Die Bedarfsmeldungen für Brennholz sind über das Online-Formular möglich.

Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit und der weiterhin großen Nachfrage an Brennholz können vorerst nur Kunden mit Wohnsitz im Forstamtsbereich bedient werden. Der Forstamtsbereich ist deckungsgleich mit den Stadtkreisen Mainz und Worms sowie den Landkreisen Mainz-Bingen (außer Bingen und Mittelrhein) und Alzey-Worms sowie die Gemeinde Oberwiesen im Donnersbergkreis.

Unabhängig der im Online-Formular genannten 20 fm, ist im Forstamtsbereich Rheinhessen die Höchstmenge pro Haushalt bis auf maximal 10 Fm begrenzt. Der Preis für Endverbraucher beträgt je 75€/Fm inkl. regulärer 7% MwSt. Der Preis gilt für Polterholz, also entastete Stämme am Wegrand, welche Sie als Selbstwerber im Wald aufarbeiten oder abfahren können. Für Oppenheim, Worms und Ober-Olm gelten abweichende Preise (100€/Fm).

Motorsägenschein und Feuerstättennachweis

Mit Abgabe der Bedarfsmeldung ist zwingend der Motorsägenschein der sägenden Person und ein Feuerstättennachweis der bestellenden Person als eine pdf- oder jpg-Datei unter „Sachkundenachweis hochladen“ beizufügen. Der Feuerstättennachweis kann z. B. das Abnahmeprotokoll oder eine Messbescheinigung Ihrer Feuerstätte vom Schornsteinfeger sein. Mit dem Feuerstättennachweis weisen Sie Ihren Holzbedarf nach. Aus technischen Gründen müssen beide Nachweise als eine Datei hochgeladen werden. Zum Umwandeln oder Zusammenführen von PDF-Dateien können Sie diverse Online-Converter nutzen (z. B. PDF konvertieren und zusammenfügen mit Adobe).

Ohne diese beiden Nachweise betrachten wir Ihre Bestellung als gegenstandslos.

Hier gelangen Sie ab dem 15.08.2024 zum Bestellformular!

Wie läuft eine Brennholzbestellung ab?

Nach dem Absenden Ihrer Bestellung bekommen Sie eine automatische Bestätigung Ihrer Bestellung per E-Mail. Diese stellt keine Bereitstellungszusage dar. Nach dem 30. September 2024 werden die gesammelten Bedarfsmeldungen ausgewertet und auf die geplante Produktion in unseren Forstrevieren verteilt. Sie bekommen Ende Oktober 2024 eine Rückmeldung vom Forstamt, ob und mit welcher Holzmenge Sie rechnen können. Um möglichst alle Kunden bedienen zu können, behalten wir uns vor, die gewünschte Menge zu reduzieren und den gewünschten Bereitstellungsort zu ändern. Die zuständigen Revierleiter weisen Ihnen Ihr Brennholz zu, sobald es bereitsteht. Die Bestellungen werden soweit möglich wohnortnah und mit der gewünschten Menge bedient. 

Der Holzeinschlag läuft über das gesamte Winterhalbjahr. Je nach Witterung ist eine bodenschonende Befahrung des Waldes nicht möglich und es kann zu Verzögerungen in der Brennholz-Zuteilung kommen, so dass die Bereitstellung des Holzes ggf. erst im Sommer 2025 erfolgt.

FAQ zur Brennholz-Bestellung

Wie kann ich Brennholz vom Forstamt erhalten?

Bitte richten Sie Ihre Bestellanfrage ausschließlich über das obige Formular an das Forstamt Rheinhessen in Alzey. Die Bestellanfrage führt zu keiner Lieferverpflichtung seitens des Forstamtes.

Kann ich Brennholz auch beim Revierförster anfordern?

Bitte stellen Sie keine direkten Anfragen per Telefon, Mail oder persönlich an die Revierförster. Die Bestellung ist ausschließlich über das Online-Formular möglich. Das erleichtert uns die zentrale Organisation und Vergabe der Brennholz-Polter.

Welches Waldgebiet gibt es bei mir in der Nähe?

Wie sicher ist es, dass ich Holz bekomme?

Das Forstamt Rheinhessen bietet Brennholz aus dem Staatswald für Privatkunden in vergleichbaren Mengen wie in den Vorjahren an. Die genauen Mengen stehen jedoch erst nach Abschluss des Holzeinschlages im Frühjahr fest. Wir versuchen die Kunden, die bisher Brennholz gekauft haben, weiterhin zu beliefern, aber auch Neukunden nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Übersteigt die Nachfrage unser Angebot, ist es möglich, dass nicht alle Anfragen bedient werden können. Je nach Situation kann es sein, dass wir die bereitgestellte Holzmenge je Kunde reduzieren oder den Bereitstellungsort ändern. 

Wie viel Holz kann ich bestellen?

Sie können maximal 10 Festmeter Holz für Ihren privaten Gebrauch bestellen. Wir möchten so Lagerbildungen vermeiden und möglichst viele Anfragen bedienen.

Wann bekomme ich mein Holz?

Die Bestellanfragen werden bis zum 30.09.2024 gesammelt und dann ausgewertet. Sie erhalten im Oktober eine Benachrichtigung von uns. Die Brennholzsaison und -bereitstellung zieht sich unter Umständen bis in den Sommer 2025.

Kann ich mit dem bestellten Holz über den Winter kommen?

Bitte beachten Sie, dass frisches Holz aus dem Wald nach dem Spalten zunächst zwei bis drei Jahre lang trocknen muss, ehe es sich verbrennen lässt. Sonst verursacht der Ofen eine hohe Feinstaubbelastung, Schadstoffausstoß und Gestank. Eine gute Effizienz ist erst ab einem Feuchtegehalt um 15% gegeben. Bei einer Bestellanfrage zum Herbst wird das Holz unter Umständen erst im Sommer bereitgestellt.

Gibt es auch vorgeschnittenes oder ofenfertiges Holz?

Das Forstamt Rheinhessen bietet nur ganze Stämme am Waldweg liegend an. Ofenfertiges, kleingeschnittenes Holz können wir nicht zur Verfügung stellen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mein Holz selbst zu sägen?

Um selbst im Wald liegendes Holz zu sägen, benötigen Sie einen Motorsägenschein und eine vollständige Schutzausrüstung. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Infoblatt "Allgemeine Bedingungen". 

Ich habe eine Brennholzmenge zugesagt bekommen. Wie geht es weiter?

Der Revierleiter oder die Revierleiterin zeigt Ihnen den Lagerort Ihres Holzpolters im Wald, sobald das Holz an den Weg gerückt werden konnte (je nach Witterung erst Frühjahr/Sommer). Nach Unterzeichnung der Selbstwerbervereinbarung (= Kaufvertrag) und Bezahlung erhalten Sie die Abfuhrgenehmigung und können das Holz aufarbeiten oder als Langholz abtransportieren.

Kann ich auch Kronenreste oder Leseholz kaufen?

Die Aufarbeitung von Schlagabraum/Holzernterestholz/Kronenholz im Bestand ist im Staatswald des Forstamtes Rheinhessen nicht möglich. Auch das Aufsammeln von Ästen und Totholz vom Waldboden ("Leseschein") ist nicht erlaubt. Wir belassen Totholz bewusst im Wald, um einen nachhaltigen Nährstoffhaushalt des Bodens zu sichern.

Brennholz aus der Region - Ein nachhaltig produzierter Rohstoff

Ein wichtiger Vorteil bei der regionalen Bereitstellung bzw. der Beschaffung von Brennholz und sonstigem Nutzholz in Kleinmengen sind die kurzen Transportwege. Dies spart Ihnen Kosten und ist wegen der geringeren CO₂-Freisetzung aufgrund der kurzen Distanz auch im Sinne der Umwelt.

Vom Forstamt Rheinhessen aus dem Staatswald angebotenes Brennholz stammt ausschließlich aus rheinhessischen Wäldern und ist nach dem PEFC- und FSC®-Standard zertifiziert. Die Zertifizierung kann bei Holz aus Gemeindewäldern abweichen.

Sehr günstiges Brennholz wird nicht selten aus Osteuropa importiert, wo es unter weitaus weniger hohen Standards produziert wird. Aufgrund dessen kann es trotz der langen Transportwege günstiger angeboten werden als regional produziertes Brennholz. 

Mehr Informationsbedarf?

Weitere Informationen zu Holzlagerung, Energiegehalt, Holzmaßen und richtigem Brennen finden Sie auf der zentralen Internetseite von Landesforsten RLP.