Änderung der Bodennutzungsart
Wald darf nur mit Genehmigung des Forstamtes gerodet und in eine andere Bodennutzungsart umgewandelt werden (Umwandlung) oder neu angelegt werden oder entstehen (Erstaufforstung). Bei der Entscheidung sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen der Waldbesitzenden sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen. Vor der Genehmigung sind die fachlich berührten Behörden anzuhören.
Versagt werden soll die Genehmigung
- zur Umwandlung, wenn die Erhaltung des Waldes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt.
- zur Erstaufforstung, wenn der Waldmehrung ein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht.
Geregelt ist dies im § 14 Landeswaldgesetz.
Anträge zur Änderung der Bodennutzungsart im Bereich des Forstamtes Adenau können Sie hier als PDF-Datei herunterladen: