Der Ober-Olmer Wald genießt besonderen Schutz...

Naturschutzgebiet

Borstige Glockenblume

Seit 2017 ist der Ober-Olmer Wald Naturschutzgebiet. Dieser Begriff ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Der Schutzstatus wird Gebieten aufgrund besonderer Biotope und Arten, aus wissenschaftlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit verliehen.

Für jedes Naturschutzgebiet wird eine eigene Schutzgebiets-Verordnung erlassen. Die des Ober-Olmer Waldes finden Sie hier. Bei uns geht es besonders um die Erhaltung und Pflege von Magerwiesen, Trockenrasen, Streuobstwiesen, Gehölzen und unserem standortheimischen Laubwald. Das heißt, der Status als Naturschutzgebiet schließt eine forstwirtschaftliche Nutzung und Pflege nicht aus!

Diese Verordnung stellt auch einige Regeln für Sie als Waldbesuchende auf. Zuwiderhandlungen sind nicht nur unaufmerksam unserer Natur gegenüber, sondern gelten sogar als Ordnungswidrigkeit. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit, indem Sie sich daran halten. Verboten ist:

  • wild wachsende Pflanzen aller Art, oder Pilze zu entfernen oder beschädigen
  • wild lebenden Tieren nachstellen, sie beunruhigen, entnehmen oder die Jungenaufzucht stören
  • das Verlassen der Wege
  • Hunde unangeleint laufenlassen
  • das Gebiet mit Fahrzeugen befahren, reiten, zelten, lagern
  • Feuer anzünden oder unterhalten
  • Lärm verursachen oderModellfahrzeuge, Modellflugzeuge o.ä. betreiben

Flora-Fauna-Habitatgebiet (FFH) und Natura2000

Wiese im Ober-Olmer Wald

Natura2000 ist ein europäisches Netz aus Schutzgebieten. Es setzt sich aus FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten zusammen und repräsentiert typische, besondere und seltene Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten Europas. Jedes Gebiet erhält einen eigenen Bewirtschaftungsplan. Das heißt, die Bewirtschaftung der Natura 2000-Gebiete ist weiterhin möglich, sofern die Lebensräume und Arten dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden. In manchen Fällen ist eine entsprechende Bewirtschaftung zur Erhaltung von Lebensräumen und Arten sogar notwendig.

Den Steckbrief unseres FFH-Gebietes finden Sie hier. Ziel des FFH-Gebietes ist es, besondere Lebensräume und Arten zu schützen. Die definierten Arten sind bei uns der Hirschkäfer und die Bechsteinfledermaus. Die für den Ober-Olmer Wald definierten Lebensräume sind:

  • Natürliche eutrophe Seen mit Großlaichkraut-Tauchfluren oder Wasserschweber-Gesellschaften
  • Trockene europäische Heiden
  • Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
  • Artenreiche montane Borstgrasrasen auf Silikatböden (besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen)
  • Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe
  • Magere Flachland-Mähwiesen
  • Waldmeister-Buchenwald
  • Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald