Brennholz

Die neue Bestellrunde 2025/2026 startet am 01.07.2025 und endet am 15.09.2025.

Bestellungen erfolgen ausschließlich über das Online-Formular.

Die Bestellung erfolgt ausschließlich über die Internetseite mittels Online-Formular.
Bestellungen auf anderem Weg können nicht berücksichtigt werden!

Zum Online-Formular gelangen Sie, indem Sie hier auf das für Ihre Gemeinde zuständige Revier klicken.

Brennholzpolter
Brennholzpolter

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Der Preis für die aktuelle Saison beträgt je Festmeter 73 € inkl. regulär 7 % MwSt. Die Preise gelten für den Staatswald. Im Gemeindewald können abweichende Preise von der jeweiligen Gemeinde festgesetzt werden.
     
  • Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit und der weiterhin großen Nachfrage nach Brennholz können nur Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz im Forstamtsbereich bedient werden.
     
  • Bürgerinnen und Bürger aus Hornbach sowie den Gemeinden Dietrichingen, Großsteinhausen und Wiesbach bitten wir, sich direkt an die Firma Schmitz Waldwirtschaft zu wenden.
     
  • Hinweis an Neukundinnen und Neukunden:
    Brennholz sollte mindestens ein, besser zwei Jahre lagern. Holz aus der aktuellen Bestellrunde sollten Sie daher erst für die Heizsaison 2027/2028 einplanen.
     
  • Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wie läuft die Brennholzbestellung ab?

Vom 01.07. bis 15.09.2025 können Sie Ihre Bestellung über das Online-Formular einreichen. Wenn Sie Ihr Brennholz selbst aufarbeiten, ist zusätzlich ein Sachkundenachweis zum Umgang mit der Motorsäge hochzuladen. Diesen können Sie bei Bedarf vorab in einem unserer Motorsägenkurse erwerben.

Sie erhalten daraufhin eine automatische Eingangsbestätigung durch das System.

Die Brennholzbestellung innerhalb dieses Zeitraums ist erforderlich, damit unsere Revierleitungen den Brennholzeinschlag rechtzeitig planen können.

Die zuständige Revierleitung weist Ihnen im Frühjahr 2026 Ihr Brennholz zu. Bestellungen werden möglichst wohnortnah und mit der gewünschten Menge bedient. Falls eine bodenschonende Befahrung des Waldes aufgrund der Witterung nicht möglich ist, kann es zu Verzögerungen in der Brennholz-Zuteilung kommen.

Sobald die Brennholz-Rechnung bezahlt ist, können Sie mit der Brennholzaufarbeitung und -abfuhr beginnen. Bei der Abfuhr ist die Rechnung mit Zahlungsbeleg (Kontoauszug o. ä.) mitzuführen. Vom Forstamt werden nach Zahlungseingang keine Quittungen oder Holz-Abfuhrscheine versendet. Tipps zur Aufarbeitung mit der Motorsäge finden Sie in diesem Video.

Aufgrund des hohen Feuchtigkeitsgehalts muss das Holz anschließend noch mindestens ein Jahr, besser zwei Jahre gelagert werden, um einen guten Heizwert zu erzielen. Tipps zur richtigen Lagerung finden Sie in diesem Video.


Brennholzstapel vor dem Haus
Nur trockenes Holz hat einen guten Brennwert

Energiewert ohne Konkurrenz

Das Heizen mit Holz macht sich nicht nur für die Umwelt bezahlt, Brennholz ist und bleibt preisgünstig. Mit fünfzehn Raummetern – dies entspricht 3.000 Litern Heizöl – decken Sie Ihren jährlichen Energiebedarf für ein Einfamilienhaus. Tipps zum effizienten Verfeuern finden Sie in diesem Video.

Weitere Informationen zur Holzlagerung, zum Energiegehalt, den Holzmaßen und dem richtigen Brennen finden Sie auf der zentralen Internetseite von Landesforsten RLP unter der Rubrik Nutzen – Holz.