Kunden-Info Brennholzverkauf Forstrevier Modenbach

Wichtig für Erstkunden und auch für alte Hasen!

Sie finden hier alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Brennholzverkaufs im Forstrevier Modenbach – daher bitte aufmerksam durchlesen!

Bürgerinnen und Bürger aus Dudenhofen, Hanhofen und Harthausen, Schwegenheim, Weingarten/Lohwald, Freisbach können über das Forstrevier Modenbach zum privaten Eigenbedarf Brennholz zur Selbstaufarbeitung aus ihrem Gemeindewald erwerben. Ein Verkauf an gewerbliche Brennholzkunden ist aufgrund der begrenzten Mengen nicht möglich.

Bitte beachten: Das Holz ist „waldfrisch“ und muss vor der Verbrennung mindestens 2 Jahre trocken gelagert werden! Sie schaden sonst der Umwelt, Ihrem Kamin und Ihrem Geldbeutel!

Anfragen können ab September nur noch online über das zentrale Forstamts-Formular gestellt werden.

Gedruckte Anfrageformulare werden im Revier Modenbach aufgrund der erfahrungsgemäß sehr geringen Nachfrage parallel zum Online-Verfahren nicht mehr angeboten.

Telefonische Brennholz-Anfragen oder -Nachfragen sind inzwischen aus Zeitgründen leider nicht mehr möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Die Zuteilung des Holzes erfolgt erfahrungsgemäß frühestens ab Januar/Februar!

Kann ich meine gewünschten Holzmengen erhalten?

Brennholz ist ein Nebenprodukt der Waldpflege. Die nachhaltigen Erntemengen sind  durch den natürlichen Zuwachs begrenzt. Zudem sollte Holz als knapper Rohstoff generell vorrangig langlebigen und höherwertigen Verwendungszwecken zugeführt werden zum Beispiel als Bauholz und nicht einfach nur verbrannt werden.

Die begrenzt zur Verfügung stehenden Brennholzmengen aus den Gemeindewäldern können daher aufgrund der jährlich hohen Nachfrage zunächst nur an Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen waldbesitzenden Ortsgemeinden verkauft werden. Die Menge ist bei der ersten Bestellung pro Haushalt auf maximal 10 Ster begrenzt. (Laubholz ist in Dudenhofen/ Hanhofen/ Harthausen aufgrund des geringen Anteils an der Waldfläche sogar auf 5 Ster begrenzt.)

Welche Sortimente stehen zum Verkauf?

Laubholzpolter
Laubholzpolter, Brennholz, Forstamt, Pfälzer Rheinauen, Forstrevier Modenbach
  1. Nadelholz-  vorwiegend Kiefer (Brennwert Kiefernholz: 1 Ster entspricht rund 180 Litern Heizöl)
  2. Laubholz –  je nach Waldbestand gemischt aus Eiche, Esche, Rotbuche, Hainbuche, Ahorn, Robinie, Edelkastanie, Roteiche, Birke oder Kirsche, verfahrensbedingt kann bis zu 10% Weichholz (z.B. Linde, Aspe) ohne Preisabschlag enthalten sein. (Brennwert Laubholz gemischt: 1 Ster entspricht rund 190-210 Litern Heizöl)

Brennholz-Anfragen werden generell nur als Polterholz entgegengenommen!

Sie können jedoch den Wunsch nach einer Zuteilung vorrangig als Schlagabraum bei eventueller Verfügbarkeit im Formular vermerken. Schlagabraum (vor allem Laubholz) ist generell immer nur sehr begrenzt verfügbar und seine Nutzung aus waldökologischen Gründen hier auch nur in bestimmten Flächen noch vertretbar.

Es wird versucht dem jeweiligen Wunsch zu entsprechen, aber für eine Zuteilung kann keine Garantie gegeben werden. Wenn kein Schlagabraum (mehr) verfügbar ist, wird die Anfrage-Menge ganz regulär ohne vorherige Rückfrage wie von Ihnen angegeben als Polterholz zugeteilt. Geben Sie bei Ihrer Anfrage möglichst auch eine Alternativ-Menge als Nadelholz an, damit Sie am Ende der Saison nicht leer ausgehen…

Exklusiv in Harthausen - Brennholzversteigerung!

Das Laubholz-Polterholz wird in Harthausen nicht über Bestellungen zum Fest-Preis vermarktet, sondern über die traditionelle öffentliche Brennholzversteigerung – ein einmaliges Event im weiten Umkreis! Der Termin ist immer Mitte Februar an der Grillhütte nahe der Sportanlagen im Harthäuser Wald. Näheres dazu wird dann rechtzeitig im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen bekanntgegeben. Kiefer-Polterholz und der gering verfügbare Schlagabraum (Nadel- und Laubholz) können in Harthausen jedoch wie bisher über die bekannten Anfrageformulare zum Festpreis angefragt werden.

Wie sind die Preise?

Die aktuelle Preise entnehmen Sie bitte den aktuellen Veröffentlichungen im Amtsblatt während der Anfrage-Saison.

Welche Grundvoraussetzungen gelten?

Schutzausrüstung
Schutzausrüstung

Der Erwerb ist nur gegen Nachweis eines Motorsägenscheins möglich!

Sie können zwar Holz auch ohne eigenen Motorsägenschein kaufen, müssen jedoch mit der Anfrage den Motorsägenschein für denjenigen nachweisen, der das Holz aufarbeitet. Auf dem Anfrageformular jedoch bitte als Rechnungsempfänger denjenigen eintragen, der das Holz auch bezahlt – das erleichtert später die Zuordnung bei der Kasse.

Achtung – Wichtig!

  • KEINE ALLEINARBEIT mit der Motorsäge !
  • KOMPLETTE SCHUTZKLEIDUNG ist von allen Motorsägenführern zu tragen (Helm, Schnittschutzhose und spezielle Schnittschutzstiefel)!
  • DIE FLÄCHEN IM BESTAND DÜRFEN NICHT BEFAHREN WERDEN !
    Nur die markierten Rückegassen!

Weitere detaillierte Regelungen sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Anhang zum Anfrageformular zu entnehmen. Sie sind Bestandteil des Kaufvertrages und werden vor Ort kontrolliert. Bei Verstößen kann der Revierleiter die Aufarbeitung einschränken oder untersagen. Bei der Befahrung der Waldbestände außerhalb von markierten Rückegassen wird der Kunde vom Erwerb von Schlagabraum für 3 Jahre gesperrt!

Wann steht das Brennholz bereit?

Realistisch steht das Brennholz in der Regel oft erst im Januar/Februar bereit. Rechnen Sie damit also nicht vor Weihnachten!  Wir wissen, dass Sie Zeit zur Aufarbeitung benötigen - wir aber auch… bitte haben Sie dafür Verständnis! Im Winter ist Hochsaison im Wald und auch im Forstbüro… Brennholz ist nur ein Teilbereich unserer Arbeit und steht verfahrensbedingt immer erst nach komplettem Abschluss einer Holzerntemaßnahme zur Verfügung. Und dieser ist abhängig vom Arbeitsfortschritt, dem überregionalen Unternehmereinsatz und nicht zuletzt auch der Witterung.

Der reguläre Holzeinschlag beginnt hier in der Regel erst nach Laubfall Ende November und endet Ende März. Die Gründe dafür liegen auch im Klimawandel durch die verlängerte Vegetationszeit sowie die gestiegenen Gefahren für die Arbeitssicherheit durch zunehmendes Totholz, das erst in der laubfreien Zeit im Arbeitsumfeld besser erkennbar wird.

Die bis Weihnachten eingehenden Brennholzanfragen werden den jeweiligen Ortsgemeinden zugeordnet, die Reihenfolge wird per Losverfahren hergestellt. Anfragen mit Eingang nach Weihnachten oder von nicht Ortsansässigen werden hintenangestellt und nur am Ende der Saison mit eventuellen Restmengen bedient. Zwischenzeitliche Termin-Nachfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. In der Regel erhält jeder Kunde bis Anfang März eine Mitteilung, entweder in Form der Zuteilung oder mit einer Information über noch kommende Holzmengen oder Alternativquellen. Nicht erfüllte Brennholzanfragen werden nur von Ortsansässigen in die Folgesaison übernommen.

Wie wird zugeteilt?

Die Zuteilung erfolgt schriftlich. Sie erhalten eine Rechnung mit einem Lageplan des Holzes. Spezielle Einweisungstermine im Wald werden nur in Einzelfällen erforderlich oder wenn Sie das Holz nicht auffinden. Bitte besichtigen Sie nach Erhalt der Unterlagen zuerst das Holz draußen. Wenn alles okay ist, überweisen Sie den Rechnungsbetrag und Sie können loslegen. Ist etwas nicht in Ordnung, melden Sie sich bitte sofort per E-Mail oder nutzen Sie evtl. den Anrufbeantworter. Bitte bedenken Sie, dass es in der Regel jedoch kaum oder gar keine Alternativ-Polter mehr gibt. Auch erforderliche Stornierungen bitte sofort, spätestens innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum melden. Eine Rücknahme ist danach nicht mehr möglich! Sollte sich Ihre Anfrage nach Brennholz zwischenzeitlich erübrigt haben, stornieren Sie diese bitte auch umgehend per E-Mail.

Wie finde ich das Holz?

Beispiel Markierung Polterholz
Beispiel Markierung Polterholz
Beispiel Markierung Schlagabraum
Beispiel Markierung Schlagabraum

Polterholz – das Brennholz-Basis-Angebot!

Dieses liegt generell an PKW-befahrbaren Waldwegen. Die Stämme sind circa 4 bis 7 Meter lang. Die Polter tragen in der Regel zwei aufgesprühte Nummern (an der Seite und an der Stirnfläche) und zusätzlich ein kleines rotes Nummernplättchen aus Kunststoff an der Stirnfläche des Unterlagestammes oder an einem der hinteren unteren Stämme. Dadurch sind auch ältere oder halb aufgearbeitete Polter immer lange kenntlich.

Schlagabraum - nur lokal und sehr begrenzt verfügbar!

Das sind Kronen- und Stammreste nach der Holzernte oder Schwachholz aus der Jungbestandspflege sowie einzelne Bäume aus Verkehrssicherungs-Fällungen. Das betreffende Areal, in dem Sie dieses Sortiment im Gelände aufarbeiten können, ist am Wegrand an begrenzenden Bäumen mit gelben Karten im Postkartenformat markiert. Sie erhalten mit der Rechnung auch eine detaillierte Karte dazu.

Verbot der Befahrung in den Waldbeständen!

Bitte beachten Sie vor allem bei Schlagabraum, dass Waldflächen aus Boden­schutzgründen definitiv nicht mit Schleppern (auch Schmalspurschlepper!), PKW, Anhängern … befahren werden dürfen. Hierfür sind nur die mit weißen Doppelstrichen seitlich gekennzeichneten Rückegassen im Abstand von maximal 40 Metern vorgesehen.

Bei nachweislicher Befahrung der Waldbestände außerhalb von markierten Rückegassen erlischt das Recht zur Aufarbeitung! Restholz verbleibt ohne Erstattung beim Waldbesitzer. Schadenersatzansprüche sind vorbehalten! Der Kunde wird vom Erwerb von Schlagabraum in der Fläche für 3 Jahre gesperrt, nur noch der Erwerb von Polterholz am Wegrand ist möglich.

Ende der Aufarbeitung ist bei Polterholz - Ende April und bei Schlagabraum - Ende März!

Wenn Sie mit der Aufarbeitung Ihres Holzes nicht fertig geworden sind, können Sie bei Polterholz daran ab 1. Oktober der Folgesaison ohne Rückmeldung wieder weiterarbeiten. Bei Schlagabraum hingegen melden Sie sich bitte, wenn Sie Ihre bezahlte Holzmenge noch nicht fertig aufarbeiten konnten. Nur nach Rücksprache erhalten Sie in Ausnahmefällen die Möglichkeit, in der nächsten Saison daran weiter zu arbeiten. Ohne Rückmeldung erlischt das Recht zur Aufarbeitung jeweils zum 31. März der Zuteilungssaison!

Was uns noch sehr wichtig ist!

  • Bei Schlagabraum ist die Aufarbeitung von schwachem Holz unter 10 Zentimetern Durchmesser oder gar feinem Astreisig aus Bodenschutzgründen verboten (Humus!) – die Verkaufsmenge ist auf das Gröbere ausreichend geschätzt.
  • Belassen Sie erkennbar altes Holz – auch starkes Holz - als wichtiges Biotopholz im Wald! Ihre Verkaufsmenge ist ohne das Biotopholz berechnet – es geht Ihnen nichts verloren!
  • Die Befahrung der Rückegassen ist sofort einzustellen, sobald der Boden zu stark aufgeweicht ist und Fahrgleise entstehen – gegebenenfalls spätere Abfuhr auf Rückfrage klären.
  • Bringen Sie selbst keine zusätzlichen eigenen (Farb-) -Markierungen an stehenden Bäumen an. Sollte eine Markierung fehlen, melden Sie sich bitte.
  • Bei Schlagabraum: Bitte alle Ihre gelben Markierungskärtchen nach der Aufarbeitung restlos entfernen und zuhause entsorgen.
  • Hinterlassen Sie Ihren Aufarbeitungsplatz wie vorgefunden, gegebenenfalls bitte den Weg grob von Spänen, Holz- und Rindenstücken abrechen!
  • Bringen Sie auch keinen Abfall in den Wald, wie Pausenreste, Asche, Kehricht aus Anhängern …!
  • Im Wald ist ganzjährig Feuer- und Rauchverbot!
  • Achten Sie auf Ihre Kinder! Zu deren Sicherheit aber auch wegen Baumbeschädigungen durch Axtwerfen etc…

Bei Notfällen / Unfällen

Auf dem Lageplan, den Sie mit der Rechnung zugeschickt bekommen, ist auch der nächstgelegene Rettungspunkt ersichtlich. Diesen können Sie im Notfall dem Rettungsdienst als Anfahrpunkt im Wald benennen. Den Rettungsdienst erreichen Sie unter Tel: 112. Bitte beachten, im Wald ist nicht überall Handyempfang! Das Verfahren zu den Rettungspunkten ist detailliert auf dem Lageplan beschrieben. Bitte machen Sie sich und Ihre Helfer damit vertraut.

Und denken Sie daran: Eine Rettung im Wald ist überhaupt nur möglich, wenn Sie geeignete Begleiter oder Helfer dabei haben - daher nie alleine arbeiten!

Unser Brennholz – nachwachsende Wärme aus dem Wald!

Die Waldbewirtschaftung erfolgt hier in den von Landesforsten Rheinland-Pfalz betreuten Gemeindewäldern nachhaltig, nach aktuellen hohen forstlichen Standards und nach den Grundsätzen des Naturnahen Waldbaus!

Alle Gemeindewälder des Reviers sind PEFC-zertifiziert: www.pefc.de

Frohes Schaffen und sicheres Arbeiten!

Ihr Förster Jürgen Render

Forstrevier Modenbach

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