Brennholz
Brennholzanfragen sind hier jährlich immer vom 1. September bis 31. Oktober möglich!
Ab 1. November werden keine weiteren Brennholzanfragen mehr entgegengenommen. Die Brennholzvergabe erfolgt ausschließlich online. Bitte sehen sie von telefonischen Anfragen bei den Revieren oder dem Forstamt ab, diese können aus Zeitgründen leider nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis.
Das Brennholz erhalten Sie bei Verfügbarkeit im Winter/Frühjahr i.d. R. als "Polterholz" = ganze Stämme gefällt, entastet und gestapelt am Wegesrand oder als "Schlagabraum" = Kronen- und Stammreste in der Fläche. Wenn Sie Polterholz von einem unserer zentralen Brennholzlagerplätze in Hördt oder Neuburg oder Schlagabraum wünschen, müssen Sie dies im Feld „Nachricht an uns“ bemerken.
Eine Garantie auf ein bestimmtes Sortiment, eine Wunschmenge, den Zeitpunkt der Zuteilung oder überhaupt auf Zuteilung kann leider nicht gegeben werden.
Im Staatswald und auch manchen Gemeinden erfolgt lediglich die Abgabe von Polterholz.
Wenn Sie das Holz im Wald aufarbeiten, benötigen Sie den Nachweis über einen besuchten Motorsägenkurs.
Ablauf von der Anfrage bis zum Erhalt des Holzes:
Sie können das Brennholz über unser neues Online-Formular anfragen. Klicken Sie dazu auf der sich öffnenden Seite auf den Reviernamen. Nach der Eingabe und dem Absenden Ihrer vollständigen Anfrage-Daten erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung per Email.
Hier gehts ab. 1. September ....zum Online-Formular
Der relativ kurze Zeitraum für Brennholzanfragen hilft uns bei der Planung der Fällarbeiten im Winter. Außerdem trägt er zur fairen Verteilung des Brennholzes bei.
Später eintreffende Anfragen haben keinen Anspruch berücksichtigt zu werden!
Sie können Mengen von 1-10 Festmeter anfragen. Ein Festmeter entspricht 1,4 Raummetern oder Ster.
Im Staatswald ist die Abgabemenge auf 10 Festmeter begrenzt. Mengenbegrenzungen in den Kommunen entnehmen Sie den Amtsblättern.
Im Staatswald gelten folgende Preise:
(Stand: Winter 25/26 )
| Harthölzer (Buche, Eiche, Esche,etc.) | Weichhölzer (Pappel, Weide, Erle) | Nadelhölzer (Kiefer) |
|---|---|---|---|
Polterholz ( Brennholz lang am Weg) | 73,00 €/Fm | 50,00 €/Fm | 50,00 €/Fm |
Die Preise für Holz von den zentralen Lagerplätzen können abweichen.
Die Preise für Holz im Kommunalwald werden von den Waldeigentümern selbst festgelegt. Nähere Angaben finden Sie in den Veröffentlichungen der zuständigen Reviere und in den Amtsblättern der Kommunen.
Falls Sie eine Wunschholzart haben, können Sie dies im Feld für Ihre Nachricht mitteilen.
Auch wenn wir versuchen auf Ihre Wünsche einzugehen, einen Anspruch auf Wunschmenge, und Wunschbaumart gibt es nicht. Auch können wir die Bereitstellung zu Wunschzeitpunkten nicht garantieren.
Wir schlagen nur so viel Holz ein wie nachwächst. Wenn die angefragten Mengen größer sind als die zu Verfügung stehende Brennholzmenge, können wir nicht garantieren, dass jeder Interessent Brennholz zugeteilt bekommt.
Wir bemühen uns jedoch um eine faire Verteilung der begrenzten Mengen. Das Prinzip der Nachhaltigkeit steht zum Schutz des Waldes an erster Stelle.
Bei der Anfrage geben Sie bitte ihren Wohnort und das zuständige Forstrevier an. Falls Sie dies nicht wissen, können Sie hier nachschauen, welches Revier für Sie zuständig ist. Falls Ihr Wohnort nicht aufgelistet ist, kann es sein, dass ein anderes Forstamt für Sie zuständig ist. Doppelanfragen bei mehreren Stellen sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass viele Kommunen die Brennholzabgabe auf die Bürger der jeweiligen Kommune begrenzt haben.
Ihre Holzzuteilung erhalten Sie bei Verfügbarkeit im kommenden Winter/Frühjahr als gepoltertes Holz am Wegesrand oder als Flächenlos zur Aufarbeitung von Schlagabraum. Die notwendigen Informationen und den Lageplan bekommen Sie i. d. R. zusammen mit der Rechnung per Email. Für evtl. noch notwendige Rückfragen finden Sie darin dann auch einen Kontakt zum örtlich zuständigen Revier.
Persönliche Einweisetermine vor Ort sind i.d.R. nicht vorgesehen bzw. auch nicht erforderlich.
Bitte besichtigen Sie das Holz vor der Bezahlung. Nach Ihrer fristgerechten Bezahlung der Rechnung per Überweisung können Sie damit beginnen, Ihr zugewiesenes Brennholz einzuschneiden und abzufahren. Bitte haben Sie dann die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (z. B. Überweisungsbeleg oder Screenshot online-Banking) dabei.
Bitte beachten Sie:
Bei sehr nasser Witterung können wir, um den Waldboden zu schonen, das gefällte Holz nicht an den Weg rücken. Es kann daher sein, dass Sie Ihr Brennholz verzögert zugeteilt bekommen. Auch aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsfortschritt oder der überregionalen Unternehmerverfügbarkeit, kann sich dies fallweise bis ins Frühjahr hinziehen, bitte haben Sie daher etwas Geduld.
Das Forstamt liefert kein Brennholz aus. Weder frisch noch ofenfertig.
Das Holz ist frisch gefällt und durch den hohen Wasseranteil noch sehr nass. Es brennt erst gut, wenn es mindestens zwei Jahre, gesägt, gespalten und aufgestapelt gelagert wurde. Die Verbrennung von nassem Holz gefährdet Umwelt und Gesundheit und ist verboten.
Beachten Sie die Vorschriften zur Unfallverhütung. Arbeiten Sie mit der Motorsäge nie alleine und tragen Sie unbedingt Ihre persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus: Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Lederhandschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage.
Bitte sehen Sie auch von allen weiteren Nachfragen, auch telefonisch, ab. Diese können aus Zeitgründen von den Revierleitern nicht beantwortet werden.
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Wald und am nachwachsenden Rohstoff Holz und wünschen gutes Gelingen mit Ihrem Brennholz!
Hier nochmals der Linkzur Brennholzanfrage zum Online-Formular
