Brennholz

Informationen zu Brennholz-Bestellungen

Brennholzpolter
Brennholzpolter

Sie möchten Brennholz bestellen? Ab dem 01.09.2024 haben Sie die Möglichkeit dieses aus dem Forstamtsbereich Boppard zu erwerben. Der Bestellzeitraum geht i.d.R. bis zum 31.01.2025, danach werden keine Bestellungen mehr entgegengenommen. Ausnahmen der Bestellzeiträume und Besonderheiten zur Brennholzvergabe finden Sie in der nachfolgenden Detailtabelle der Kommunen.
Was müssen Sie wissen und wie läuft eine Brennholz-Bestellung ab?
Das Forstamt Boppard stellt Ihnen aus verschiedenen Gemeinden Brennholz zur Verfügung (Preise und Höchstmengen können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen). Bitte geben Sie ihre Bestellmenge ausschließlich in Festmetern an. Alle angegebenen Preise verstehen sich als €/Festmeter inclusive Umsatzsteuer. 1 Festmeter (Kubikmeter) entspricht circa 1,4 Raummeter. 
Das Brennholz, welches Sie erwerben, wird als gepoltertes Holz am Wegrand für Sie bereitgestellt. Die Holzmenge eines Holzpolters kann technisch bedingt von ihrer Bestellmenge abweichen, Sie erhalten ein Holzpolter, dessen Menge ihrer Bestellmenge am nächsten kommt. Berechnet wird selbstverständlich nur die tatsächliche Menge des Holzpolters.
Die Polter können aus Anteilen verschiedener Baumarten bestehen.
Die Beimischung von 10 % Weichholz oder anderen Baumarten in ein Hartlaubholzpolter sind ohne Preisabschlag möglich.
Anfrageberechtigt nach Brennholz sind nur Personen, die im Umgang mit der Motorsäge geschult sind, sachkundige Personen zur Aufarbeitung einsetzen oder ihr Polterholz abtransportieren.
Wenn Sie noch keinen Motorsägenschein (MS Basis) besitzen und diesen gerne machen wollen, freut sich das Forstamt Boppard über Ihre Teilnahme an den angebotenen Motorsägenkursen.

Wie können Sie Brennholz bestellen?

Über unser Brennholz-Formular  gelangen Sie zu einer Tabelle, in der Sie die verschiedenen Reviere, die Brennholz anbieten, aufgelistet bekommen. Wir versuchen Ihnen möglichst aus ihrer Heimatgemeinde Brennholz zur Verfügung zu stellen, können jedoch durch die steigende Nachfrage nicht garantieren, dass Sie auch von dort Holz erhalten. Wenn Sie in dem Online-Formular auf ein Revier klicken, öffnet sich das Bestellformular, welches Sie ausfüllen müssen und anschließend an uns absenden. (Hinweis: Bitte achten Sie bei der Eingabe einer Telefonnummer darauf, dass weder Sonderzeichen noch Leerstellen verwendet werden! 
 Korrektes Beispiel: 1234567891 Falsch wäre: 1234 56789-1)

Danach erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung. Anschließend bearbeiten wir ihre Bestellung, unsere Revierleiter*innen planen die Hiebsmaßnahmen für den Brennholzeinschlag und koordinieren die Bereitstellung des Brennholzes im nächsten Jahr. Je nach Witterung kann es sein, das eine bodenschonende Befahrung des Waldes im Frühjahr nicht möglich ist, daher kann es auch zu Verzögerung in der Brennholzzuteilung kommen.
Sobald Sie die Rechnung bezahlt haben, können Sie mit der Aufarbeitung ihres zugewiesenen Holzpolters beginnen. Bitte führen Sie bei der Abfuhr ihres Holzes die Rechnung mit Zahlungsbeleg o.ä. mit. 
Details zum Kauf von Brennholz in den einzelnen Kommunen:

Forstrevier

Kommune

abw. Zeitraum der Bestellung
(Standard 1.9.-31.1.)

Preis in der Kommune in €/fm

Besonderheiten der Brh-Vergabe

   

Boppard I

Stadt Boppard Süd (Holzfeld, Rheinbay, Weiler, Hirzenach)

bis 31.12

64.-€/fm Eiche, 71,50-€/fm Buche

Bevorzugung von BürgernInnen der Stadt Boppard. Nach Erreichung des Vorbestellungskontingents können Interessenten Brennholz über den Versteigerungstermin 2025 (Veröffentlichung in den Medien) erwerben. Höchstmenge: 10,5 fm/Haushalt

   

 Boppard II

Stadt Boppard Nord (Herschwiesen, Oppenhausen, Udenhausen, Buchholz)

 

64.-€/fm Eiche, 71,50 €/fm Buche

Bevorzugt von BürgernInnen der Stadt Boppard; unmittelbar angrenzende Orte nach Verfügbarkeit. Höchstmenge: 10,5 fm/Haushalt

   

Frankscheid

Staatswald

 

73 €/fm Laubholz, 50 €/fm Nadelholz

Höchstmenge 7 fm/Haushalt

   

 

Badenhard

 

56 €/fm

Bestellung nur durch BürgerInnen von Badenhard. Höchstmenge: 3,5 fm/Haushalt

   

 

Birkheim

 

50,4 €/fm

Bestellung nur durch BürgerInnen von Birkheim. Höchstmenge: 3,5 fm/Haushalt

   

 

Hausbay

 

 

Dieses Jahr keine Brennholzbestellung möglich

   

 

Hungenroth

 

54,6 €/fm

Bestellung nur durch BürgerInnen von Hungenroth. Höchstmenge: 3,5 fm/Haushalt

   

 

Karbach

 

 

Dieses Jahr keine Brennholzbestellung möglich

   

 

Lingerhahn

 

 

Dieses Jahr keine Brennholzbestellung möglich

   

 

Maisborn

 

 

Dieses Jahr keine Brennholzbestellung möglich

   

 

Norath

 

42 €/fm

Bestellung nur durch BürgerInnen von Norath. Höchstmenge: 3,5 fm/Haushalt

   

Jägerhaus - Lauschhütte

Stadtwald Bingen

01.09. - 30.11.

73 €/fm Laubholz, 50 €/fm Nadelholz

Bestellung nur durch BürgerInnen von der Stadt Bingen. Höchstmenge: 7 fm/Haushalt

   

Heiligkreuz

Stadtwald Bingen

01.09. - 30.11.

73 €/fm Laubholz, 50 €/fm Nadelholz

Bevorzugung von BürgernInnen der Stadt Bingen. Höchstmenge: 7 fm/Haushalt

   

 

Trechtingshausen

01.09. - 30.11.

73 €/fm Laubholz, 50 €/fm Nadelholz

5€ Rabatt für Trechtingshäuser BürgerInnen. Höchstmenge: 7 fm/Haushalt

   

Oberheimbach

Breitscheid

bis 30.11.

56 €/fm, Fichtenanteil mindestens 30%

Bevorzugung der BürgerInnen der Gemeinde

   

 

Manubach

bis 30.11.

56 €/fm, Fichtenanteil mindestens 30%

Bevorzugung der BürgerInnen der Gemeinde

   

 

Niederheimbach

bis 30.11.

56 €/fm, Fichtenanteil mindestens 30%

Bevorzugung der BürgerInnen der Gemeinde

   

 

Oberdiebach

bis 30.11.

56 €/fm, Fichtenanteil mindestens 30%

Bevorzugung der BürgerInnen der Gemeinde

   

 

Oberheimbach

bis 30.11.

56 €/fm, Fichtenanteil mindestens 30%

Bevorzugung der BürgerInnen der Gemeinde

   

 

Stadt Bacharach

bis 30.11.

56 €/fm, Fichtenanteil mindestens 30%

Bevorzugung der BürgerInnen der Stadt

   

Damscheid-Oberwesel

Damscheid

Bestellung über: Timo.Hans@wald-rlp.de

 

   

 

Urbar

Bestellung über: Timo.Hans@wald-rlp.de

 

   

 

Stadt Oberwesel

Bestellung über: Timo.Hans@wald-rlp.de

 

   

Perscheid

Staatswald

 

73 €/fm Laubholz, 50 €/fm Nadelholz

Höchstmenge 7 fm/Haushalt

   

 

Perscheid

 

49€/fm Hartholz und Mischpolter ; 42€/fm reine Weichholzpolter (Vorjahrespreis 2023, kann abweichen)

Bestellung nur durch BürgerInnen der Gemeinde Perscheid.
Keine Garantie für die bestellte Menge!
Hochladen des Sägescheins oder Firmenname für den Holztransport sowie des Feuerstätten-Nachweises erforderlich.
Poltergröße: 3,5 fm
Bestellmenge maximal 7 fm pro Haushalt

   

 

Wiebelsheim

 

56€/fm Hartholz und Mischpolter ; 49€/fm reine Weichholzpolter 

Bestellung nur durch BürgerInnen von Wiebelsheim.
Keine Garantie für die bestellte Menge!
Hochladen des Sägescheins oder Firmenname für den Holztransport. Höchstmenge: 5 fm/Haushalt

   

St. Goar

Niederburg

 

65 €/fm

Bestellung nur durch BürgerInnen von Niederburg. Höchstmenge: 7 fm/Haushalt.
Der Feuerstättenbescheid ist nach dem Bestellvorgang separat an die Revierleitung (torsten.moog(at)wald-rlp.de) zu senden!

   

 

Stadt Sankt Goar

 

50 €/fm Laubholz, 21 €/fm für Nadelholz

Bestellung nur durch BürgerInnen der Stadt St. Goar. Höchstmenge: 7 fm/Haushalt.
Der Feuerstättenbescheid ist nach dem Bestellvorgang separat an die Revierleitung (torsten.moog(at)wald-rlp.de) zu senden!

   

Waldalgesheim

Münster-Samsheim

Bestellung über: Wald@Waldalgesheim.de

Informationen über www.wald-waldalgesheim.de/brennholz.php

   

 

Waldalgesheim

Bestellung über: Wald@Waldalgesheim.de

Informationen über www.wald-waldalgesheim.de/brennholz.php

   

 

Weiler

Bestellung über: Wald@Waldalgesheim.de

Informationen über www.wald-waldalgesheim.de/brennholz.php

   

Die waldbesitzenden Gemeinden entscheiden über die Höhe der Brennholzpreise, deswegen bleiben Preisänderungen vorbehalten!
© Landesforsten.RLP.de / Forstamt Koblenz

Brennholz – Gespeicherte Sonnenenergie

Brennholzstapel
Brennholzstapel

Allgemeine Informationen zum Brennholz

© Landesforsten.RLP.de / Dietmar

Wir als Forstverwaltung möchten Sie gerne über den aktuellen Stand des Brennholzes informieren und ihre häufig gestellten Fragen beantworten.
Trotz der steigenden Nachfrage und unserem Anliegen jedem Interessenten an Brennholz nachzukommen, verlieren unsere Förster*innen und Forstwirte/Forstwirtinnen die oberste Priorität einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung nicht aus den Augen. Generell werden keine reinen Brennholzhiebe (Brennholz ist meist nur Nebenprodukt) durchgeführt und nicht mehr Holz geschlagen, als nachwachsen kann.
Wir weisen auch darauf hin, dass das jetzt im Wald bereitgestellte Brennholz erst über mindestens zwei Sommer trocknen muss, um emissions- und schadstoffarm verbrannt werden zu können. Das Holz, was Sie diese Saison bei uns bestellen, wird voraussichtlich im Frühjahr bis Frühsommer nächsten Jahres bereitgestellt und steht Ihnen diesen Winter noch nicht zur Verfügung.
Bei der Aufarbeitung von Brennholz müssen Selbstwerber ihre Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge durch Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahme an einem eintägigen Motorsägenkurs gemäß DGUV I 214-059 nachweisen. 

Polterholz sind Baumstämme, die vom Forstbetrieb gefällt, entastet an den Waldweg gerückt und dort zu mehreren in sogenannten „Poltern“ gelagert werden. Man unterscheidet Polterholz-kurz (fixe Längen von 2 bis 6 m) und Polterholz-lang (baumfallend in unterschiedlichen Längen).

Fragen richten Sie bitte an den für Ihren Bereich zuständigen Förster.

Bezugsmaß und Umrechnungsfaktoren.

Sorte

Rundholz

Stückiges Brennholz

Stückiges Brennholz

Maßbezeichnung

Festmeter (Fm)

Raummeter (RM)

Schüttraummeter(SRM)

Definition

 Kubikmeter

geschichtetes

lose geschüttetes

 

feste Holzmasse

Holz

stückiges Brennholz

Holzanteil %

100

70

50

Luftanteil

 

30

50

1 Festmeter =

1

1,4

2

1 Raummeter =

0,7

1

1,4

1 Schüttraummeter =

0,5

0,7

1

Der Heizwert von Brennholz ist abhängig von der Holzart und dem aktuellen Wassergehalt bei der Verbrennung. Die verschiedenen Holzarten weisen unterschiedliche natürliche Energiegehalte auf, die Ihren Heizwert bestimmen.
Jedes gut abgelagerte, trockene und naturbelassene Holz ist als Brennstoff geeignet – unabhängig von der Baumart.

Baumarten und deren Energiegehalt: Heizwerte pro 1 RM gesetztes Meterholz, lufttrocken (W unter 20)

Eiche, Robinie, Esskastanie

entspricht ca. 2.150 kWh= 215 l Heizöl

Buche, Hainbuche, Esche

entspricht ca. 2.100 kWh = 210 l Heizöl

Ahorn, Birke, Kirsche, Obstbaum

entspricht ca. 1.900 kWh = 190 l Heizöl

Douglasie, Kiefer, Lärche

entspricht ca. 1.800 kWh = 180 l Heizöl

Fichte, Tanne

entspricht ca. 1.500 kWh = 150 l Heizöl

Pappel

entspricht ca. 1.200 kWh = 120 l Heizöl

Der Heizwert über alle Holzarten hinweg wird ganz wesentlich vom Wassergehalt bestimmt. Das im Holz enthaltene Wasser muss bei der Verbrennung verdampft werden. Da zum Verdampfen viel Energie benötigt wird, geht mit steigendem Wassergehalt des Holzes immer mehr Energie verloren. Frisches, feuchtes Holz brennt schlecht, verrußt die Heizanlage und Schornstein, verqualmt die Nachbarschaft und belastet die Umwelt. Das Verbrennen von feuchtem Holz ist daher verboten.

Lufttrockenes Holz (Restfeuchte <20 %) hat gegenüber waldfrischem Holz (Restfeuchte bis 60 %) den doppelten Heizwert. Bei sachgemäßer Aufarbeitung und Lagerung ist Brennholz je nach Holzart in 12 bis 30 Monaten lufttrocken. Der Wassergehalt kann man mit speziellen Holzfeuchte- Messgeräten, die es schon für ca. 15 € im Handel gibt, einfach ermitteln.

Weitere Informationen z.B. übers Spalten, Lagern, Anzünden usw. finden  Sie in der kostenlosen Broschüre „ Effizient Heizen mit Holz und Sonne“ des Umweltministeriums und können Sie hier herunterladen

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Wo kann ich überall waldfrisches Brennholz bestellen?

Alle Waldbesitzenden können Ihnen potenziell Brennholz verkaufen. Um die Nachfrage jedoch etwas zu kanalisieren bitten wir Sie, sich erst bei Ihrer Heimatgemeinde (etwa auf deren Homepage) über ein mögliches Brennholzangebot zu informieren. Sollte Ihr Wohnort keinen Wald besitzen oder kein Brennholz anbieten können, dann wenden Sie sich bitte an das Forstamt.

Alle Waldbesitzenden können Ihnen potenziell Brennholz verkaufen. Um die Nachfrage jedoch etwas zu kanalisieren bitten wir Sie, sich erst bei Ihrer Heimatgemeinde (etwa auf deren Homepage) über ein mögliches Brennholzangebot zu informieren. Sollte Ihr Wohnort keinen Wald besitzen oder kein Brennholz anbieten können, dann wenden Sie sich bitte an das Forstamt.

Wann ist eine Bestellung von Brennholz möglich?

Für den Staatswald und die Saison 2024/2025 werden ab dem 01. September bis 31.01.2024 Bestellungen entgegengenommen!
Für Bestellungen von Brennholz aus dem Gemeindewald sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich. Informieren Sie sich gerne auf der Internetseite der jeweiligen Kommunen über die Bestellmöglichkeiten.

Brennholzanfrage

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