Wild
Was tun bei einem Wildunfall
In der Morgen- und Abenddämmerung ist die Gefahr eines Wildunfalls am Größten. Fahren Sie in dieser Zeit besonders vorsichtig.
Wenn es doch passiert ist und Sie einen Wildunfall hatten, finden Sie hier Tipps zum richtigen Verhalten nach dem Wildunfall:
- Schalten Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeuges an, stellen Sie das Warndreieck auf und leisten Erste Hilfe bei eventuell verletzten Personen.
- Melden Sie den Wildunfall der Polizei. Die Polizei verständigt dann den zuständigen Jagdpächter oder das Forstamt. Bitte melden Sie den Unfall auch dann, wenn das Fahrzeug nicht beschädigt zu sein scheint, das Tier ist in den meisten Fällen verletzt und muss gesucht werden.
- Wenn das Tier nach dem Unfall flüchtet, laufen Sie ihm nicht nach. Merken Sie sich die Fluchtstelle und die Fluchtrichtung. Dies erleichtert dem Jäger die Suche nach dem verletzten Tier.
- Wurde das Tier bei dem Unfall getötet, ziehen Sie es, wenn möglich, an den Fahrbahnrand. Tragen Sie dabei Handschuhe zum Schutz vor Verschmutzung oder Verletzung. Sie dürfen das Tier keinesfalls mitnehmen, da dies den Tatbestand des § 292 StGB –Jagdwilderei- erfüllen würde.
- Ist das Tier nur verletzt und liegt am Fahrbahnrand, lassen Sie es bitte in Ruhe und warten auf die eintreffende Polizei und/oder den Jagdpächter. Sie sollten nicht versuchen das Tier durch Zureden oder Streicheln zu beruhigen oder es sogar zum Tierarzt zu bringen. Das Tier steht unter Schock und wird durch Annäherung oder Berührung durch den Menschen nur weiter verängstigt. Es könnte Sie aus Panik heraus sogar verletzen.
Für die Schadensregulierung melden Sie den Wildunfall unverzüglich Ihrer Kfz-Versicherung. Bei einem Unfall mit Haarwild (hierzu zählen Hasen, Füchse, Rehe, Wildschweine und Rotwild) reguliert die Kaskoversicherung den Schaden. Die Polizei oder der Jagdpächter stellt dem Fahrzeughalter hierfür eine Wildunfallbescheinigung aus. In dieser Bescheinigung werden Angaben über den Unfallort und –zeitpunkt, das Fahrzeug, den Fahrer, die Schäden und die verursachende Wildart gemacht. Für das Entsorgen des Tieres und das Ausstellen der Bescheinigung kann von dem Jagdpächter ein Entgelt erhoben werden.
Freilebendes Wild ist nach dem Gesetz herrenlos. Der Jagdpächter oder das Forstamt können nicht für Schäden haftbar gemacht werden.