Brennholz

 

Das Wichtigste in Kürze:

Brennholzanfragen können Sie gerne ab sofort bis 30.09.2023 abgeben, entweder online oder über den jeweiligen Revierleiter. Wie das genau geht, erfahren Sie weiter unten.

Folgende Wunschmengen können Sie angeben: bis zu 3 Festmeter (fm), 3-5 fm oder 5-10 fm.

Falls Sie eine Wunschholzart haben oder eine größere Menge bis max. 21 fm benötigen, können Sie dies im Feld für Ihre Nachricht mitteilen.

Das Brennholz erhalten Sie im Winter/Frühjahr 2023/2024 gefällt, entastet und grob gestapelt am Wegesrand.

Eine Aufarbeitung im Waldbestand selbst ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich!

Wenn Sie das Holz im Wald aufarbeiten, benötigen Sie den Nachweis über einen besuchten Motorsägenkurs.

Bitte beachten Sie:

Das Holz ist frisch gefällt und durch den Baumsaft noch sehr nass. Es brennt erst gut, wenn es mindestens ein, besser zwei Jahre, gesägt, gespalten und aufgestapelt trocknen konnte.

 

Preise für private Endverbraucher inkl. MwSt.*:

Buche (Rot-Hainbuche, Ahorn, Esche; geringe Anteile mitgehend auch Birke und Eiche): 75,00 €/fm

Eiche (Birke, Robine, Eka etc.): 70,00 €/fm

Weichholz (Pappel, Weide, Linde, Erle): 60,00 €/fm

Nadelholz: 53,00 €/fm

(1 Festmeter entspricht ca. 1,4 Raummeter/Ster)

* Hierbei handelt es sich um marktübliche Preise. Die Preise in der Gemeinde Hochstadt können ggfls. abweichen, diese werden gesondert durch Ratsbeschluss festgelegt.

 

So läuft eine Brennholz-Bestellung ab:

Sie können das Brennholz entweder über unser neues Online Formular, das bis 30.09.2023, freigeschaltet ist, bestellen oder über den jeweiligen Revierleiter. Wenn Sie online bestellen, erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung.

Bei der Bestellung geben Sie bitte Ihr Wunschrevier an bzw. das Revier, zu dem Ihr Wohnort gehört. Falls Sie dies nicht wissen, können Sie hier nachschauen, welches Revier für Sie zuständig ist. Falls Ihr Wohnort nicht aufgelistet ist, kann es sein, dass ein anderes Forstamt für Sie zuständig ist.

Wir bemühen uns, Ihnen Ihr Brennholz möglichst wohnortsnah und mit der gewünschten Menge und Holzart zur Verfügung zu stellen. Leider können wir dies nicht garantieren.

Das bestellte Holz erhalten Sie im kommenden Winter/Frühjahr als gepoltertes Holz am Wegesrand. Das bedeutet, die Bäume sind bereits gefällt, entastet und am Wegesrand grob gestapelt. Ihr Förster oder Ihre Försterin weist Sie dann entsprechend ein.

Bitte beachten Sie: Bei sehr nasser Witterung können wir, um den Waldboden zu schonen, das gefällte Holz nicht an den Weg rücken. Es kann daher sein, dass Sie Ihr Brennholz etwas verzögert zugeteilt bekommen.

Das Forstamt liefert kein Brennholz aus.

 

So bezahlen Sie:

Anschließend erhalten Sie die Rechnung. Nachdem Sie diese beglichen haben, können Sie damit beginnen, Ihr zugewiesenes Brennholz einzuschneiden und abzufahren. Bitte haben Sie dann die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (z. B. Überweisungsbeleg oder Screenshot online-Banking) dabei.

Zu Ihrer Sicherheit:

Bei Ihrer Online Anfrage bestätigen Sie die AGB sowie die Allgemeinen Bedingungen zur Aufarbeitung.

Für die Aufarbeitung mit der Motorsäge benötigen Sie den Nachweis eines besuchten Motorsägenkurses.

Arbeiten Sie mit der Motorsäge nie alleine und tragen Sie unbedingt Ihre persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus: Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Lederhandschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage.

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Wald und wünschen gutes Gelingen mit Ihrem Brennholz!

In unserem Forstamtsbereich bieten wir an:

Das Forstamt Haardt bietet für seine Kunden Kurse zum Sachkundenachweis an.

Motorsägenarbeit ist gefährliche Arbeit. Schutzkleidung ist ein unbedingtes Muss. Künftig wird jeder, der mit der Motorsäge arbeitet, einen Nachweis der Sachkunde erbringen. Wir beraten Sie gerne.