Herzlich willkommen beim Forstamt Simmern

Das Forstamt Simmern betreut die Wälder der im südlichen Rhein-Hunsrück-Kreis gelegenen Dörfer und Städte. Zudem gibt es einen nennenswerten Anteil Staatswald und Wald in privatem Eigentum. Die Forstamtsfläche reicht vom Flugplatz Hahn im Westen bis fast zu den Rheinhöhen. Die südliche Grenze bildet der Höhenzug des Soonwaldes. Im Norden markiert der Rand der „Simmerner Mulde“ die Grenze zu den Nachbarforstämtern.

Das Bild zeigt das Forstamtsgebäude des Forstamtes Simmern
Forstamtsgebäude

Försterinnen, Förster und zahlreiche weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um insgesamt rund 15.700 ha Wald der sich überwiegend im Besitz von 76 Kommunen befindet. Der Anteil des Waldes im Landeseigentum beträgt rund 16 %, etwa 4 % der Waldfläche gehört privaten Waldbesitzern.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über das Forstamt, unsere Mitarbeitenden sowie unsere Leistungen und Angebote informieren. 

Schauen Sie doch einfach ab und zu mal vorbei, ob es etwas Neues gibt.

 

Die Grafik zeigt das Logo des Forstamtes Simmern

Paket & Besuchsadresse:
Forstamt Simmern
Bingener Str. 12            
55469 Simmern            
Telefon: 06761 9167-0
FAX: 06761 9167-29
E-Mail: forstamt.simmern(at)wald-rlp.de

Bitte beachten Sie ab dem 15.09.2025 unsere geänderte postalische Adresse. Versenden Sie Ihre Briefpost bitte an:
Landesforsten Rheinland-Pfalz
Forstamt Simmern
Postfach 10 07 62
67407 Neustadt an der Weinstraße

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:   08:00 bis 16:00 Uhr 
Freitag:   08:00 bis 12:30 Uhr

 

 

Eichenprozessionsspinner unterwegs

Das Bild zeigt das Gespinst und die Raupen des Eichenprozessionsspinners
Gespinst und Raupen des Eichenprozessionsspinners

Der „Eichenprozessionsspinner“ hat sich vor allem in den wärmeren Gebieten unserer Region ausgebreitet. Bevorzugt befallen die Raupen dieser nachtaktiven Falterart sonnenbeschienene Eichen in Parks oder an Waldrändern.
Von Mai bis Juni entwickeln sich die Larvenstadien. Der Kontakt mit den Brennhaaren der Raupen kann juckende und entzündliche Hautausschläge sowie Augen- und Atemwegserkrankungen hervorrufen. Menschen sollten deswegen die Bereiche um die Gespinst-Nester und den direkten Kontakt mit diesen Neulingen meiden.
 Falls Sie Ansammlungen dieser Raupen oder deren Gespinstnester an Orten wie Parks, Kindergärten oder Spielplätzen entdecken, teilen Sie dieses bitte den Grundstückseigentümern, meist sind das die Kommunen, mit.

Unter diesem Link kann die derzeitige lokale Entwicklung der Raupen des Eichenprozessionsspiers eingesehen werden.

Beim Klicken in die Deutschlandkarte werden für den ausgewählten Punkt die Entwicklung des Eichenprozessionsspinners und des Eichenaustriebs angezeigt.

 

Das sollten Sie beim Wandern in den Wäldern beachten

Das Bild zeigt einen Blick aus dem Waldrand auf eine Waldwiese
Blick aus dem Waldrand

Beim Betreten des Waldes bitten wir die Besucher achtsam und mit offenen Augen zu wandern. 
Die Wege führen oftmals durch naturnah bewirtschafteten Wälder oder naturbelassene waldähnliche Strukturen. Von diesen können naturbedingte Gefährdungen ausgehen. Hierzu gehören auch herabfallende Äste und umstürzende Bäume. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Sturm, böigem Wind, Gewitter und anderen Unwettersituationen sollten sie zur eigenen Sicherheit Waldbereiche meiden.
Sollten Waldwege einmal abgesperrt sein, ignorieren Sie das nicht. Nehmen Sie lieber den ausgeschilderten Umweg in Kauf. Normalerweise finden in diesen Bereichen dann Forstarbeiten statt, bei denen es oft instabile Bäume gibt.