Kooperationen

Neues entsteht und muss sich behaupten ...
Neues entsteht und muss sich behaupten ...

Im kleinstrukturierten Privatwald wirken die Kreiswaldbauvereine (Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Paragraph 16 Bundeswaldgesetz) als unverzichtbares Bindeglied zwischen Landesforsten und den Waldbesitzenden.

Diese forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse auf Kreisebene arbeiten eng mit den Gemeinschaftsforstämtern zusammen. Als Stichworte seien hier nur die forstliche Förderung, die Pflanzenbestellung oder die Waldbrandversicherung genannt. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe weisen sie noch ein Entwicklungspotential auf, da sie bisher im Rahmen der Holzmobilisierung weniger in Erscheinung traten. Über Kooperationen zwischen Waldbauvereinen und Forstämtern soll dies erreicht werden. Konkret unterstützte Landesforsten hier zwei Projekte:

  • ein durch den Holzabsatzfonds finanziertes Projekt des Waldbauvereins Bitburg, das von dem Team Becker, Borchers und Partner geleitet wurde und zwischenzeitlich zur Etablierung eines hauptamtlichen Geschäftsführer führte;
  • und eine Initiative des Waldbauvereins Ahrweiler, die unter anderem Informationen über die personellen und strukturellen Notwendigkeiten der gemeinsamen Holzmobilisierung lieferte.

In beiden Fällen sind die Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) entscheidendes Bindeglied zu den Waldbesitzenden innerhalb der Bewirtschaftungsblöcke und helfen, die Holzmengen zu bündeln. Die Zusammenarbeit zwischen den Forstämtern und den Waldbauvereinen wird in einschlägigen Kooperationsvereinbarungen und Festlegungen der Zuständigkeiten geregelt. Während die biologische (und technische) Produktion die Aufgaben der staatlichen Privatwaldbetreuer sind, wird die (mögliche) Übernahme des Holzverkaufs durch die Waldbauvereine organisatorisch und rechtlich durchdacht sowie EDV-technisch vorbereitet. Insgesamt fließen die hier gemachten Erfahrungen in die Fortentwicklung der Privatwaldbetreuung ein.

Die oben bereits angesprochene mögliche Übernahme des Holzverkaufs durch den forstlichen Zusammenschluss wurde auch förderungstechnisch vorbereitet: Interessierte Zusammenschlüsse haben die Chance neben der Förderung der allgemeinen Geschäftskosten Zug um Zug auf eine „Holzverkaufsprämie“ umzustellen, um so allmählich in diesem Metier Fuß zu fassen.