Brennholz

Wichtiger Hinweis: Sie werden im Online-Formular aufgefordert, ein Dokument mit dem Sachkundenachweis Motorsäge hochzuladen, falls Sie Ihr Holz im Wald einschneiden möchten. Bei fehlendem Nachweis, behalten wir uns vor ihre Anfrage nicht zu berücksichtigen.

Sie werden nicht gesondert informiert, dass Ihre Anfrage nicht angenommen wurde.

Die Bescheinigung ist bei jeder neuen Anfrage anzufügen.
Das neue Verfahren lässt eine Archivierung der Bescheinigungen nicht zu, auch der Zugriff auf  in der Vergangenheit vorgelegte Bescheinigungen ist nicht möglich.

Brennholzverkauf an Privatkunden

Brennholz in langer Form
Brennholz in langer Form

Abgeleitet aus den landesweiten Mindestpreisen für den Staatswald werden im Forstamt Birkenfeld für den Winter 2024/25 bei Verkauf aus dem Staatswald folgende Preise für gepolterte Stämme am Waldweg zur Anwendung kommen:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke): 73 €/Fm (brutto)

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle): 50 €/Fm (brutto)

Nadelhölzer (Fichte, Kiefer): 50 €/Fm (brutto)

Die Höchstliefermenge für Holz aus dem Staatswald ist dabei auf 20 Festmeter pro Haushalt begrenzt um alle Anfragen bestmöglich bedienen zu können.

Es ist zu vermuten, dass auch das Holz aus den Gemeindewäldern sich auf diesem Preisniveau bewegen wird.  Auskunft erteilt die jeweilige Revierleitung oder die  Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

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Bitte beachten Sie den oben genannten Hinweis!