Besuchseinschränkung für Publikumsverkehr im Zuge der Corona Pandemie
Aufgrund der noch bestehenden Einschränkungen in der Bekämpfung des Corvid 19 Viruses weisen wir darauf hin, dass der Zutritt in die Büroräume nur dem im Forstamt beschäftigten Personenkreis erlaubt ist. Grundsätzlich ist eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, Typ: OP - Maske oder FFP 2 Maske.
Alle anstehenden Anfragen und Angelegenheiten bitten wir schriftlich per Post, E-mail oder Fax an das Forstamt zu richten.
Bleiben Sie gesund und halten Abstand !
Regelungen zur Buchung des Wald- Jugendheims Dasburg im Rahmen der zur Zeit gültigen Corona- Verordnung
Im Zuge der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona- Virus ist das Waldjugendheim Dasburg - wie alle Beherbergungsbetriebe - derzeit geschlossen. Sie können aber gern jederzeit für einen späteren Zeitraum bezüglich einer Buchung beim Wald-Jugendheim anfragen. Es sind dann die jeweils gültigen speziellen "Corona-Regelung" zu beachten und einzuhalten.
Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihren "Buchungsanfragen" bzw. spätestens bei einer beabsichtigten Buchung.
Information hierzu gibt Ihnen gern der Leiter des Wald-Jugendheimes Dasburg, Carl Schilling, E-Mail: carl.schilling@wald-RLP.de, Telefon incl. Mobil: 06550-2460044.
Förderung der Forstwirtschaft - Extremwetterereignisse -
Beantragung Wiederaufforstung und Voranbau Herbst/Winter 2020-2021 ab sofort möglich
Anträge zur Wiederaufforstung und Voranbau können ab sofort am Forstamt Neuerburg gestellt werden. Der Antragseingang am Forstamt Neuerburg gilt als Vorabgenehmigung.
Anträge sind im Forstamt Neuerburg erhältlich oder können über den folgenden Link heruntergeladen werden.
Die Bagatellgrenze für den Bereich -Aufarbeitung bruttauglichen Schadholzes- wurde für Privatpersonen und juristische Personen des Privatrechts ( Privatwald) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden) auf 200,-€ herabgesetzt.
Informationen erteilen die Privatwaldbetreuer und zuständigen Revierleiter.