Bodenschutzkalkung im Forstamt Otterberg
Im Bereich des Forstamts Otterberg wird in der Zeit von Oktober 2026 bis voraussichtlich Ende Dezember 2026 auf einer Waldfläche von circa 1500 ha eine Bodenschutzkalkung durchgeführt.
Pro Hektar werden drei Tonnen kohlensaurer Magnesiumkalk ausgebracht. Die Verteilung des Kalkes wird mit speziell ausgerüsteten Hubschraubern ausgeführt.
Gekalkt werden Waldflächen im Bereich des Forstreviers Grafenthalerhof und des Forstreviers Waldgemark, die sich im Besitz des Landes Rheinland-Pfalz (Staatswald) befinden.
Die Bodenschutzkalkung erfolgt dabei auf Waldflächen im Bereich von Otterberg, Baalborn, Mehlingen, Neuhemsbach, Fischbach und Hochspeyer.
Unseren Waldböden kommen elementare ökologische Funktionen zu. Nur ein gesunder Waldboden ist ein Garant für ein intaktes Waldökosystem, gesundes Baumwachstum und sauberes Wasser.
Leider ist die Erfüllung dieser überaus wichtigen Bodenfunktionen vor allem durch übermäßige Luftschadstoffeinträge - trotz Verbesserung der Luftreinhaltung - nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet.
Unsere Waldböden versauern und verarmen weiterhin an essentiellen Nährstoffen. Die Bodenschutzkalkung ist keine Düngung. Ihr Ziel ist es den Bodenzustand zu erhalten und einem Fortschreiten der Versauerung vorzubeugen, damit der Boden sich aus eigener Kraft regenerieren und eine stabile Grundlage für die "Lebensgemeinschaft Wald" bilden kann.
Bei der Bodenschutzkalkung geht es nicht darum die Erträge zu steigern, sondern die Artenvielfalt und das Ökosystem Wald zu erhalten.
Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) belegen eingehend die Wirksamkeit und die lange Wirkungsdauer der Bodenschutzkalkung.
Der ausgebrachte Kalk ist für den Menschen gesundheitlich unbedenklich. Um jedoch Verschmutzungen an Kleidung oder an parkenden Autos sowie mögliche Beschädigungen und sonstige Störungen zu vermeiden, sollte das beflogene Waldgebiet während den Ausbringungszeiten gemieden werden.
Halter von (bzgl. Hubschrauber-Tiefflug) störungsempfindlichen Tieren , die sich in Waldnähe befinden, können sich beim Forstamt Otterberg nach den konkreten Befliegungsterminen und Flächen erkundigen.
