Naturschutz
Der Wald dient als Arbeitsplatz, als Produzent für wertvolle Rohstoffe aber auch als Lebensraum für viele Arten, als Ort der Erholung und Produktionsstätte für Trinkwasser. Um diese Funktionen dauerhaft und nachhaltig gewährleisten zu können, wurde eine Vielzahl von Schutzgebieten entwickelt.
Naturparke
Naturparke sind großräumige Landschaften, die vor allem der Erholung und einem nachhaltigen Tourismus dienen sollen. Häufig sind Teile von Naturparken als Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete ausgewiesen. Sie dienen dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaft genauso wie einer natur- und umweltverträglichen Landnutzung.
FFH Gebiete
Europaweit wurde ein Schutzgebietsnetz namens Natura 2000 eingerichtet, das zum Ziel hat, die biologische Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union zu erhalten. Dazu soll ein günstiger Erhaltungszustand von Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse erreicht werden. Teil von Natura 2000 sind sogenannte FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) sowie Vogelschutzgebiete. Die Etablierung dieses Systems ist derzeit noch in der Umsetzungsphase, im Wald ist derzeit noch nicht erkennbar, welche Gebiete zum Schutznetz gehören. Für den Waldbesucher ergeben sich bisher keine besonderen Einschränkungen in FFH-Gebieten.
Wasserschutzgebiete
Sie dienen dem Schutz der wertvollen Ressource Wasser vor schädlichen Einflüssen. Weil hier das Trinkwasser für die Bevölkerung entsteht, sind die Schutzauflagen umso stärker, je näher man zur Quelle gelangt.
Landschaftsschutzgebiete
Verglichen mit Naturschutzgebieten sind Landschaftsschutzgebiete meist großflächiger. Die Nutzungseinschränkungen sind geringer, im Mittelpunkt steht hier die Erhaltung des Charakters des Gebietes.
Naturschutzgebiete
Sie dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen können Naturschutzgebiete ausgewiesen sein. Manchmal kann auch ihre Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit eine Unterschutzstellung notwendig machen. Hier soll vor allem die Biodiversität geschützt werden. Was in diesen Gebieten erlaubt ist und was nicht, regeln die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen. Für Waldbesucher weisen meist Schilder auf die Regeln im entsprechenden Bereich hin.