Brennholz
Wichtiger Hinweis: Sie werden im Online-Formular aufgefordert, ein Dokument mit dem Sachkundenachweis Motorsäge hochzuladen, falls Sie Ihr Holz im Wald einschneiden möchten. Bei fehlendem Nachweis, behalten wir uns vor ihre Anfrage nicht zu berücksichtigen.
Sie werden nicht gesondert informiert, dass Ihre Anfrage nicht angenommen wurde.
Die Bescheinigung ist bei jeder neuen Anfrage anzufügen.
Das neue Verfahren lässt eine Archivierung der Bescheinigungen nicht zu, auch der Zugriff auf in der Vergangenheit vorgelegte Bescheinigungen ist nicht möglich.
Aktuell muss auch bei Abtransport eine Datei hochgeladen werden. Bitte fügen Sie eine beliebige Datei (egal ob Foto oder sonstiges) ein. Erst dann kann die Anfrage abgeschickt werden. Die IT sucht schnellstmöglich nach einer Lösung.
Hinweise zum Ablauf:
Nach Versenden der Online-Anfrage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Sollten Sie keine erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Forstamt.
Über den aktuellen Stand ihrer Bestellung werden Sie nicht gesondert informiert. Der reguläre Laubholzeinschlag findet zwischen November und März statt. Anschließend erhalten Sie eine Rechnung inklusive Standort-Karte.
Bitte überprüfen Sie vor Bezahlung der Rechnung, ob ihnen das Holz zusagt. Bei Beanstandungen wenden Sie sich bitte an den auf der Rechnung angegebenen Kontakt. Eine Stornierung der Rechnung ist nach Bezahlung im Regelfall nicht möglich.