Brennholz - ein klimafreundlicher Rohstoff
© Landesforsten.RLP.de / Jonathan Fieber

Brennholz ist ein nachwachsender Rohstoff und verbrennt CO2-neutral. Das bedeutet, dass bei gleicher nachwachsender Holzmenge nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie der Baum vorher beim Wachstum der Luft entzogen hat. Wer das Brennholz in möglichst kleine Stücke sägt, spaltet und stapelt, schafft beste Bedingungen um das Holz schnell zu trocknen. Damit es richtig gut brennt, muss Holz ca. zwei Jahre luftig und überdacht gelagert werden.
Die Einnahmen aus dem Holzverkauf investieren die Waldbesitzenden in Aufbau und Pflege gesunder, stabiler Mischwälder. Sie sind dem Klimawandel bestmöglich gewachsen. Außerdem vereinen Mischwälder die drei Waldfunktionen Erholung, Naturschutz und Nutzung.
Teilnehmende Reviere
© Landesforsten.RLP.de / Jonathan Fieber

Derzeit sind leider keine Online-Bestellmöglichkeiten für Brennholz möglich.
Sobald wieder Angebote verfügbar sind, werden diese auf der Website aktualisiert.
Ergänzende Informationen
Das Forstamt ist bemüht, allen Anfrage zu entsprechen und meldet sich über die Kontaktdaten, sobald die Bäume gefällt wurden und das Brennholz zur Verfügung steht. Wir bemühen uns, Ihnen Ihr Brennholz möglichst wohnortsnah und mit der gewünschten Menge und Holzart zur Verfügung zu stellen. Es gibt jedoch keine Garantie auf angefragte Mengen, Wunschörtlichkeit und Wunschbaumarten.
Das Brennholz erhalten Sie gefällt, entastet und gepoltert am festen Weg.
Für das Aufarbeiten mit der Motorsäge benötigen Sie einen Motorsägenkurs für die Aufarbeitung von liegendem Holz oder den Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung als Forstwirt.
Brennholzbestelllungen sind nur durch Endverbraucher (d.h. private Haushalte) möglich. Gewerbliche Bestellungen werden nicht berücksichtigt.
Mit Abschluss einer erfolgreichen Bestellung erhalten Sie eine Rechnung. Nachdem Sie diese beglichen haben, können Sie nach einer Einweisung durch ihren Förster mit dem Aufarbeiten des Holzes beginnen. Bitte haben Sie dann die Rechnung und einen Zahlungsbelegt dabei.
FAQs
| Wer kann alles Brennholz bestellen? | Jeder Privathaushalt, also der direkte Endverbraucher kann bestellen. Gewerbliche Bestellungen können nicht berücksichtigt werden. |
|---|---|
| Wie erfahre Ich, dass meine Brennholzbestellung geklappt hat? | Nachdem Sie online bestellt habe, erhalten Sie eine Mail mit einer Eingangsbestätigung. |
| Kann man über den Bestellzeitraum hinaus noch Brennholz anfragen? | Nein, später eintreffende Bestellungen werden nicht mehr berücksichtigt. Diese würden zu einem nicht mehr tragbaren Mehraufwand bei der Planung und Umsetzung der Fällarbeiten führen. |
| Wie wird das Brennholz bereitgestellt? | Die Brennholzbereitstellung erfolgt gepoltert am Weg. |
| Wie erfahre ich, wo ich mein Brennholz finde? | Der zuständige Förster zeigt Ihnen den Waldort, wo Ihr Polter liegt und weist Sie entsprechend ein. |
| Was für Brennholz kann man erwerben? | Das Brennholz-Angebot bezieht sich auf gemisches Laub-Brennholz. Man kann zwischen Hartlaubholz (Rot-/Hainbuche, Esche, Birke, Kirsche, Edelkastanie, Eiche) oder Weichlaubholz (Pappel, Linde, Erle) wählen. Sortenreines Brennholz, beispielsweise nur Buche oder nur Eiche, kann nicht erworben werden. |
| Gibt es eine Höchstmenge an Brennholz? | Ja, es gibt eine Höchstmenge. Pro Haushalt können maximal 20 fm Brennholz erworben werden. |
| Ist im Polter immer ganz genau die angebebene Menge drin? | Nein. Holz ist ein Naturprodukt, weswegen Brennholz nicht auf die Nachkommestelle genau bereitgestellt werden kann. Abweichungen von 15 % sind also möglich. Die Abrechnung erfolgt dann nach dem tatsächlichem Aufmaß im Wald. Man bahlt also nur das, was auch tatsächlich im Polter liegt. |
| Benötigt man ein Motorsägenzertifikat? | Ja, man benötigt für das Aufschaffen vom Brennholz ein Motorsägenzertifikat. Dies ist dem Revierleiter vorzuzeigen, bevor mit dem Aufschaffen des Polters begonnen wird. |
| Was muss ich beim Arbeiten mit der Motorsäge beachten? | Arbeiten Sie mit der Motorsäge nie alleine. Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung ist zudem Pflicht. |
| Was ist eine persönliche Schutzausrüstung? | Die persönliche Schutzausrüstung besteht aus: Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Lederhandschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage. |
| Kann Brennholz auch zu mir nach Hause geliefert werden? | Nein, das Forstamt liefert kein Brennholz aus. |
