Ferienfreizeiten
In 2026 werden folgende Freizeitfreizeiten angeboten:
- Oster-Waldfreizeit für 8 - 12 Jährige
- 07.04.2026 - 10.04.2026
- Sommer-Ferienwaldfreizeit für 6 - 10 Jährige
- 06.07.2026 - 10.07.2026
- 13.07.2026 - 17.07.2026
- Survival-Training für Teens (11 bis 14Jährige):
- 05.08.2026 - 07.08.2026
- 14.10.2026 - 16.10.2026
- jeweils organisiert und durchgeführt von Annette Fehrholz von Welt.Um.Bildung.
Waldwoche für 8- 12 jährige mit der pädagogischen Netzwerkstatt (ausgebucht)
Ein Kooperationsprojekt mit Welt.Umbildung der pädagogischen Netzwerkstatt e.V. und dem Forstamt Trier
© Landesforsten.RLP / © Pädagogische Netzwerkstatt e.V.

Gemeinsam erforschen wir den Wald, entdecken essbare Pflanzen, schnitzen, machen selbst Feuer und kochen draußen. Dabei lernen wir spielerisch, uns in der Natur zurechtzufinden und sie mit allen Sinnen zu erleben. Ein spannendes Ferienabenteuer voller Entdeckungen, Kreativität und Naturerlebnissen! Bist du dabei?
Weitere Informationen:
- Wann? Beginn: Montag, 05.10.2026, Ende: Freitag, 09.10.2026, Start bzw. Ende jeweils um 9:30 Uhr bzw. 16:40 Uhr am Forstamt Trier (Am Rothenberg 10, 54293 Trier)
- Wo? Im Meulenwald in der Nähe vom Forstamt Trier in Trier-Quint
- Für wen? 8 - 12 jährige
- Kosten? Im Teilnehmerpreis von 40,- Euro sind die fachkundige Betreuung, Verpflegung und Getränke enthalten.
- Wie viele Plätze? ~ 20
- Anmeldeverfahren? ausgebucht!
Ein Angebot von Pädagogische Netzwerkstatt e.V. in Kooperation mit Welt.Um.Bildung und dem Forstamt Trier.
Leitung: Annette Fehrholz, staatlich zertifizierte Waldpädagogin, Guide für Naturerleben und Waldbaden (IHK)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) Waldfreizeit Forstamt Trier
- Alle Freizeiten sind für Jungen und Mädchen nur im angegebenen Alter ausgeschrieben.
- Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie zunächst eine allgemeine elektronische Anmeldebestätigung – diese ist noch keine Teilnahmebestätigung.
- Mit Zugang der Teilnahmebestätigung und der Zahlungsaufforderung wird die Anmeldung zur Waldfreizeit für beide Seiten verbindlich, der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande.
- Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Frist auf das dort angegebene Konto des Forstamtes Trier zu entrichten.
- Plätze, für die keine fristgerechte Zahlung erfolgt, können ohne weitere Zahlungsaufforderung anderweitig vergeben werden.
- Im Fall einer Nichtteilnahme sind Abmeldungen umgehend per Mail ausschließlich an umweltbildung.trier(at)wald-rlp.de zusenden.
Für Abmeldungen bis 15 Tage vor Beginn der Freizeit werden 75% des entrichteten Teilnahmebetrages erstattet.
Für Abmeldungen ab 14 Tage bis 3 Tage vor Beginn der Freizeit werden 50% des entrichteten Teilnahmebetrages erstattet.
Bei Abmeldungen in den letzten beiden Tagen vor Beginn der Freizeit werden 0% des entrichteten Teilnahmebetrages erstattet.
- Sollte die Ferienbetreuung aus schwerwiegenden Gründen oder höherer Gewalt seitens des Forstamtes nicht stattfinden, werden die geleisteten Beträge in voller Höhe erstattet.
- Das Forstamt Trier ist berechtigt, teilnehmende Kinder, die grob oder wiederholt gegen die Anweisungen der Betreuer*innen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine Fragen zu der Teilnahme von anderen angemeldeten Kindern beantworten.
- Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Freizeit erhalten Sie nähere Informationen zum Ablauf.
