Wildunfälle

Jährlich ereignen sich in Deutschland rund 200.000 Wildunfälle. Dabei kommt es, je nach Schwere des Unfalls, zu erheblichen Schäden bei allen Unfallbeteiligten: neben einem verletzten oder toten Wildtier und Schäden am Fahrzeug sind leider auch Personenschäden zu verzeichnen.

Wildunfälle vermeiden

Wildtiere sind insbesondere in der Dämmerung aktiv. Seien Sie bei Fahrten in der Morgen- und Abenddämmerung besonders aufmerksam, achten Sie auf reflektierende Wildaugen an den Fahrbahnrändern. Passen Sie besonders auf, wenn bereits ein Wildtier die Straße überquert hat, oft folgen weitere Tiere.

Streckenabschnitte, an denen es häufiger zu Wildunfällen kommt, sind mit dem Schild „Wildwechsel“ (rotes Dreieck mit dem Symbol eines springenden Rehbocks) gekennzeichnet. Reduzieren Sie hier die Geschwindigkeit und seien Sie besonders aufmerksam und bremsbereit.

Wildunfall- und nun?

Nachfolgend finden Sie ein paar Verhaltenstipps, wie Sie nach einem Wildunfall vorgehen sollten:

Sichern der Unfallstelle und Erste Hilfe

  • Begeben sie sich auf keinen Fall in Gefahr- es empfiehlt sich bei Verlassen des Autos eine Warnweste anzuziehen, um für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar zu sein
  • Schalten Sie die Warnblinkanlage ein und stellen Sie das Warndreieck auf
  • Leisten Sie erste Hilfe bei Personenschäden

Meldung bei der Polizei

  • Rufen Sie bitte unbedingt die Polizei um den Wildunfall zu melden- auch wenn Ihr Fahrzeug nur geringen Beschädigungen aufweist, ist das Wildtier dennoch meist verletzt und muss gesucht werden
  • Die Polizei verständigt den zuständigen Förster oder Jagdpächter, der sich dann um die Nachsuche kümmert. Merken Sie sich die Unfallstelle und die Fluchtrichtung des Wildtiers, markieren Sie wenn möglich die Unfallstelle.

Umgang mit dem Wildtier

  • Folgen Sie dem Wildtier nicht, wenn es nach dem Unfall geflüchtet ist
  • Liegt das Tier verletzt in Sichtweite, nähern Sie sich auf keinen Fall, warten Sie auf das Eintreffen der Polizei und/oder des Jagdpächters
  • Wurde das Wildtier durch den Unfall getötet, ziehen Sie es wenn möglich, an den Rand der Fahrbahn. Tragen Sie dazu unbedingt Handschuhe um sich vor Infektionen oder Verschmutzung zu schützen
  • Sie dürfen das Tier auf keinen Fall mitnehmen- das wäre Wilderei

Schadensregulierung

  • Freilebendes Wild ist herrenlos, Forstamt oder Jagdpächter haften nicht für den Schaden
  • Melden Sie den Wildunfall unverzüglich bei Ihrer KFZ Versicherung
  • Bei einem Unfall mit Haarwild (Rehe, Wildschweine, Füchse, Hasen etc.) reguliert die Kaskoversicherung den Schaden
  • Die Wildunfallbescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Versicherung bekommen Sie von der Polizei oder vom Jagdausübungsberechtigten, ggf. wird ein Entgelt erhoben