Wesentliche Bedingungen zur Teilnahme an Bewegungsjagden im Forstamt Bienwald

Ablauf der Jagd

Ablauf und Regeln für Ansitzbewegungsjagden

  • Durch Ihre frühzeitige, verbindliche Anmeldung können wir die Jagd im Detail planen und Sie einem Stand und einer Gruppe zuordnen. Beim Eintreffen am Sammelplatz wird Ihnen ein Parkbereich Ihrer Gruppe zugewiesen.
  • Bitte melden Sie sich, nachdem Sie Ihr Auto geparkt haben, zügig gemäß der Treffpunktskizze bei Ihrem Gruppenführer. Bitte nehmen Sie unmittelbar Kontakt mit ihm auf, damit ein zügiges Abrücken der Gruppen gewährleistet ist. Halten Sie Ihren Jagdschein und Ihren Schießnachweis griffbereit.
  • Bilden Sie Fahrgemeinschaften innerhalb Ihrer Gruppe. Vorab gebildete Fahrgemeinschaften vor Gruppeneinteilung können vom Jagdorganisationsteam evtl. zugunsten der Gruppenbildung und damit verbundener Steigerung des Jagderfolges aufgehoben werden.
  • Gejagt wird nach Zeit. Die Gruppen rücken in Staffeln ab. Dies hängt damit zusammen, dass wir versuchen, zunächst die äußeren Linien des Treibens zu postieren, um Wild, das bereits vor Beginn des Treibens auswechselt, zu erlegen.
  • Sobald Sie im Wald angekommen sind, verhalten Sie sich bitte leise und diszipliniert (z.B. kein Autotürenzuschlagen), Hunde ruhig halten und die Stände geräuschlos angehen.
  • Bitte parken Sie im Wald am vom Gruppenführer benannten Parkplatz. Das Fahrzeug ist dabei so abzustellen, dass u.a. Rettungsfahrzeuge problemlos passieren können.
  • Sie werden von Ihrem Gruppenführer auf Ihren Stand eingewiesen. Jeder Jäger sitzt auf einem Drückjagdbock, der während des Treibens nicht verlassen werden darf.
  • Ihr Gruppenführer  händigt Ihnen ein Standprotokoll aus. Dies beinhaltet neben einer Karte, mit der Sie sich orientieren können, auch Ihre Standnummer, eine Beobachtungs- und Erlegungsliste, wichtige Telefonnummern sowie ein Anschussprotokoll, in das jeder Schuss, gemeinsam mit dem Gruppenführer nach Beendigung des Treibens eingetragen werden muss. Dies gilt auch für Schüsse, die Ihrer Meinung nach gefehlt haben.
  • Sobald Sie den Stand eingenommen haben, dürfen Sie, sobald Sicherheit gegeben ist, anwechselndes Wild erlegen.
  • Es gibt Hundeführer, die vom Stand aus schnallen, durchgehende Hundeführer jeweils in einem Streifgebiet und/oder Treiber. Die zwei letztgenannten Gruppen bewegen sich laut und deutlich im Gelände.
  • Die Hundeführer erhalten genaue Informationen bzgl. Hundeeinsatzes bei der Begrüßung.
  • Bitte liefern Sie erlegtes Wild nach Beendigung des Treibens soweit dies machbar ist, selbst bis an den nächsten befahrbaren Weg vor. Aufgebrochen wird bei uns zentral am Forsthof in Schaidt. Dafür halten wir ein spezielles „Aufbruchteam“ vor. Bitte beteiligen Sie sich – wenn möglich – am Wildtransport.
  • Leinen Sie Hunde, die nach Beendigung des Treibens noch unterwegs sind, an und nehmen Sie sie in Ihre Obhut. Bitte informieren Sie, wenn möglich den Hundeführer
  • schnellstmöglich über den Verbleib des Hundes über Handy und nehmen den Hund mit an den Streckenplatz (Forsthof Schaidt).

Allgemeine Hinweise

  • Jeder Jäger muss im Besitz eines gültigen deutschen Jagdscheines sein.
  • Ein Schießnachweis auf den laufenden Keiler oder im Schießkino muss bei der Anmeldung vorgezeigt werden. Er darf nicht älter als ein Jahr sein.
  • Es darf nur bleifreie Munition verwendet werden.
  • Es dürfen nur Waffen mit einem hochwildtauglichem Kaliber verwendet werden (Kal. mindestens 6,5 mm; Auftreffenergie auf 100 m mind. 2000 Joule).
  • Die Verwendung von Flintenlaufgeschossen ist verboten.
  • Nur auf breit stehendes oder ziehendes Wild schießen. Max. Schussentfernung 30 m. Schießen Sie keinem angeblich verletzten Tier auf größere Schussdistanzen hinterher.
  • Liegen zwei beschossene Stücke nicht im Feuer, gilt für den Schützen ab dann Hahn in Ruh.
  • Berichten Sie Ihrem Gruppenführer über etwaige Besonderheiten, wie die Erlegung oder Sichtung von krankem Wild, aber auch über Fehlverhalten anderer Jäger.
  • Nachsuchen nach Ende des Treibens werden zentral koordiniert und dürfen in keinem Fall, auch nicht durch Hundeführer, selbstständig durchgeführt werden.
  • Bild- und Tonaufnahmen (u.a. Kamera, Smartphone) sind nicht erlaubt, bzw. nur mit vorheriger Genehmigung durch die Forstamts- und Jagdleitung.
  • Klettersitze dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe eingerichtet und benutzt werden.

Abschussfreigabe

  • Schwarzwild (außer führende Bachen), Rehwild. Die Freigabe erfolgt im Detail am Jagdtag.
  • Fehlabschüsse sind unmittelbar nach Jagdende der Jagdleitung zu melden. Die weitere Prüfung erfolgt dann durch die Jagdbehörde.

Sicherheit

  • Die UVV – Jagd (VSG 4.4) in der aktuellsten Fassung gilt uneingeschränkt.
  • Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich.
  • Sicherheit ist wichtiger als Jagderfolg.
  • Es muss jederzeit mit plötzlich auftauchenden Waldbesuchern gerechnet werden.
  • Sie müssen jederzeit mit unerwartet auftauchenden Treibern oder durchgehenden Hundeführern in Ihrer Standnähe rechnen.
  • Bitte belassen Sie sowohl Ihre Waffe als auch Ihren Hund bei der Anmeldung und beim Strecke legen im Auto.
  • Alle Teilnehmer an der Jagd müssen mindestens ein signalfarbenes Hutband und eine signalfarbene Weste tragen. Dunkelrote Realtree-Jacken zählen nicht als signalfarben.
  • Alle eingesetzten Hunde müssen mindestens eine signalfarbene Warnhalsung, sowie eine Signalweste tragen. Hierauf ist die Handy-Nummer des Hundeführers zu notieren.
  • Beginn, Pause und Ende der Jagd werden vor Jagdbeginn durch Uhrzeiten festgelegt und müssen eingehalten werden.
  • Gejagt wird nach der Uhrzeit, die Ihnen mit den Informationen wenige Tage vor der jeweiligen Jagd mitgeteilt wurde.
  • Die Waffe muss entladen mit der Mündung nach oben getragen werden; weiterhin muss der Verschluss geöffnet sein. Kipplaufwaffen müssen abgeknickt werden.
  • Die Waffe darf erst geladen werden, wenn der Stand eingenommen wurde und Sicherheit gegeben ist.
  • Kugelfang ist ausschließlich der gewachsene Boden.
  • Nach Beendigung des Treibens sind nur noch Fangschüsse auf kurze Distanz zulässig.

Für durchstreifende Hundebesitzer gilt insbesondere

  • Als Stöberhunde werden nur Hunde eingesetzt, die eine signalfarberne Warnhalsung und Signalweste tragen und sicht- oder spurlaut sind.
  • Bewegen Sie sich laut im Gelände, damit Sie von den anderen Jagdteilnehmern auch wahrgenommen werden. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit.
  • Im Treiben darf grundsätzlich nicht geschossen werden, mit Ausnahme von Fangschüssen auf kurze Distanz.
  • Beim Durchgehen muss die Waffe unterladen geführt werden.
  • Fangschüsse auf Wild, das von Hunden gestellt wird, dürfen nur von Hundeführern abgegeben werden.
  • Wild, das gebunden ist, darf nur mit der kalten Waffe abgefangen werden. Eine Schussabgabe hierbei ist aus Gründen der Sicherheit für die Hunde untersagt.

Haftungsverzicht

Die Teilnahme an Jagdterminen und Jagdveranstaltungen aller Art im Staatswald in denen Landesforsten Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Forstamt Bienwald, das Jagdrecht ausübt, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Der Teilnehmer verzichtet – ausdrücklich auch mit Wirkung für die Zukunft – gegenüber Landesforsten Rheinland-Pfalz, sowie deren Bediensteten auf die Geltendmachung von Sach- und/oder Vermögensschäden – egal aus welchem Rechtsgrund –, die ihm/ihr anlässlich oder im Zusammenhang mit der Jagdausübung im Forstamt Bienwald entstehen.

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