Sicher arbeiten mit der Motorsäge - MS Basis

Das Bild zeigt das sichere Starten einer Motorsäge
Sicheres Starten einer Motorsäge

Die Wälder im Bereich des FA Kastellaun sind nach den PEFCTM bzw. FSC®- Standards zertifiziert, welche für Brennholzselbstwerber einen Nachweis über Grundkenntnisse der Motorsägenarbeit fordern.
Eintägige Motorsägenkurse für Brennholzselbstwerber zur Aufarbeitung von liegendem Holz bzw. Polterholz (MS Basis) werden vom Forstamt Kastellaun durchgeführt. Dabei wird auf die vorhandenen Fähigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmer aufgebaut und Tricks und Kniffe zur einfachen, kräfteschonenden und vor allem sicheren Brennholzaufarbeitung vermittelt.

Kursinhalte: 

  • Unfallverhütung (Sicherheitskleidung, Unfallverhütungsvorschriften etc.), umweltgerechte Treib- und Schmierstoffe
  • Aufbau der Motorsäge, Arbeitsweise, Sicherheitseinrichtungen, Wartung und Pflege.
  • Weitere Werkzeuge für die Aufarbeitung von liegendem Holz
  • Sichere Aufarbeitung von liegendem Holz, Sägeübungen
  • Kleinbrandstättenverordnung

Kursdauer: 8 Unterrichtseinheiten, 1 Tag (8:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr), ca. 1 Stunde Mittagspause (Verpflegung ist selbst mitzubringen).
Die Veranstaltung findet erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen statt.
Nachweis: Spezifizierte Bescheinigung als Nachweis der geforderten Sachkunde zur nicht gewerblichen Aufarbeitung von liegendem Holz in PEFCTM und FSC® zertifizierten Betrieben; wird von allen staatlichen Forstämtern in Rheinland-Pfalz anerkannt.
Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr!

Motorsägenkurs "MS Basis" - Teilnahmevoraussetzungen

Das Bild zeigt Ausrüstung und Sicherheitskleidung zur Brennholzaufarbeitung
Ausrüstung zur Brennholzaufarbeitung

Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung; kein Einfluss von Alkohol oder Drogen.
Mitzubringen sind  eine vollständige Schutzausrüstung (wir empfehlen KWF-Standard) bestehend aus Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose nach EN 381, Schnittschutzschuhe nach EN ISO 17249 S 1, Lederarbeitshandschuhe, Jacke in Warnfarbe oder Warnweste; funktionsfähige Motorsäge (befüllt mit Bio-Kettenhaftöl und benzolfreiem Sonderkraftstoff) und Verpflegung.
Wir empfehlen den Abschluss einer Unfallversicherung.

Termine, Kosten und Anmeldungen

Die nächsten Motorsägenkurse finden an den Samstagen 11.04.26 und 25.04.26 statt.
Die Kosten in Höhe von 110,00 € pro Teilnehmer*in werden im Voraus in Rechnung gestellt. 
Ort: 56288 Bell, Rothenberger Hof 2, Forsthaus Rothenberg.

Zur Anmeldung bitte über diesen Kontakt-Link unter Nennung folgender Angaben registrieren:
Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mailadresse, Wunschtermin. 
Die Belegung der Teilnehmerplätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Jede eingegangene Anmeldung wird zeitnah schriftlich bestätigt. 
Mit der Absendung der E-Mail bestätigt der Antragsteller die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und die Datenschutzverordnung gelesen zu haben.

Information nach § 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertrages verarbeitet Landesforsten Rheinland-Pfalz Daten von Ihnen. Mit diesem Datenschutzhinweis möchte wir Sie nachstehend gemäß § 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren: Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF), Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt/Wstr.

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Zentralstelle der Forstverwaltung, Herr Carsten Schmalfuss, Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt/Wstr.
  2. Zweck der Verarbeitung: Vertragsabwicklung und Rechnungstellung
  3. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und c DSGVO
  4. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Die Daten werden nur für die Vertragsabwicklung und Rechnungstellung gespeichert. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Sie haben folgende Rechte:

  1. Ein Recht auf Auskunft der von der ZdF verarbeiteten personenbezogenen Daten.
  2. Das Recht auf Berichtigung, sofern die Angaben nicht zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
  3. Ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Dieser Anspruch hängt aber davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.
  4. Ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung der Daten.
  5. Das Recht der Verarbeitung der Daten zu widersprechen.

Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Prof. Dr. Dieter Kugelmann
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Tel.: 06131-208-2449
Fax: 06131-208-2497
E-Mail: poststelle(at)datenschutz.rlp.de
Weitere Informationen zum Datenschutz stehen Ihnen auf unserer Homepage www.wald-rlp.de - Rubrik Datenschutz – zur Verfügung.