Naherholung

Stören die Förster im Wald?

Wandern
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Nach dem Landeswaldgesetz hat jeder und jede das Recht, den Wald zur Erholung und auf eigene Gefahr zu betreten. Waldwege sind aber in der Regel „Wirtschaftswege“, sie wurden vorrangig für den Verkehr durch Forstmaschinen und die Holzabfuhr gebaut, unterhalten und durch die jeweiligen Waldbesitzenden finanziert.

Konflikte können entstehen, wenn beispielsweise die gewohnte Nordic-Walking-Strecke aus Sicherheitsgründen wegen Fällungsarbeiten im angrenzenden Wald gesperrt ist oder durch die Holzabfuhr der Waldweg beschädigt wurde. In Zusammenarbeit mit den Wandervereinen, den Waldbesitzenden und den Gebietskörperschaften versucht das Forstamt hier pragmatische Lösungen zu finden.