Brennholz
Brennholzverkauf Herbst 2026/Frühjahr 2027 Staats- und Gemeindewald
Wie jedes Jahr beginnt im Herbst wieder die Bereitstellung von Brennholz.
Bestellungen können Sie ab 01.08.2026 bis 31.10.2027
- direkt am Forstamt (per Mail: forstamt.wasgau(at)wald-rlp.de; Tel.: 06391-924515),
- bei Ihrem örtlich zuständigen Revierleiter,
- oder per Online Formular
vornehmen.
Folgende Informationen sollten Sie dabei übermitteln:
Name, Anschrift, Tel.-Nr., Emailadresse, Bestellmenge, Wunschrevier, Hinweis ob das Polter mit dem Traktor oder LKW abgefahren wird.
Die Abgabe einer Bestellung garantiert nicht, dass die Menge in vollem Umfang ausgeliefert werden kann. Je nach Witterung erstreckt sich die Lieferzeit bis ins Frühjahr 2024.
Hartlaubholz (Buche, Ahorn, Esche) kann zum Preis von 75,-€/fm, Eiche (Birke, Kastanie, Robinie) zum Preis von 68,- €/fm erworben werden. Die Preise für Nadelholz liegen bei 50,-€/fm. Nach- und Mehrfachbestellungen sind aktuell nicht möglich.
Bei Fragen oder falls Sie Neukunde sind, können Sie sich gerne per Mail an das Forstamt Wasgau (forstamt.wasgau(at)wald-rlp.de) wenden.
Hinweise für Neukunden: Waldfrisches Holz muss mind. 2 Jahre trocken lagern, bevor es als hochwertiger Energielieferant dienen kann. Wer sein Holz selbst schneiden möchte, muss über die entsprechende persönliche Schutzausrüstung verfügen und zuvor einen Motorsägenlehrgang (z.B. beim Forstamt Westrich) besucht haben.
Die Revierleiter und Revierleiterinnen können Sie hier erreichen. Auf der Übersichtskarte finden Sie den regional für Sie zuständigen Förster.
Für die Aufarbeitung von Brennholz müssen die erforderliche Sachkunde und ein ausreichender Übungsgrad im Umgang mit der Motorsäge nachgewiesen werden. Dies kann durch die Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs nach dem Regelwerk der " Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung Nummer I 8624 " oder durch Berufsausbildung nachgewiesen werden.
Bei diesem Regelwerk „ Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge “ handelt es sich um eine Empfehlung des Bundesverbands der Unfallkassen zum Mindestinhalt von Motorsägenkursen. Sie kann im Internet hier abgerufen werden.
