Brennholz

Heizen mit Holz - Brennholz wärmt immer zweimal!

Das erste mal, wenn das Holz geschlagen wird; das zweite Mal, beim Heizen selbst. Die mollige Kaminwärme lässt dann schnell die Mühe des Tages vergessen, gerade dann, wenn das Holz optimal gelagert ist und einen maximalen Heizwert besitzt. Richtig gelagert, haben Sie es nochmal wärmer! Was es beim Heizen mit Holz alles zu beachten gilt, finden Sie in der Broschüre "Effizient heizen mit Holz und Sonne" (PDF-Dokument)!

Im Forstamt Bad Sobernheim bieten wir Ihnen gerne Brennholz an. 

Achtung! Brennholz selbst machen, ist gefährlich!

Sofern Sie beabsichtigen, Ihr Brennholz als „Selbstwerber“ eigenhändig mit der Motorsäge zu bearbeiten, setzt dies eine entsprechende Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge voraus. Im Interesse Ihrer Sicherheit und Gesundheit muss sich deshalb der für Sie zuständige Revierleiter oder die für Sie zuständige Revierleiterin vor Aufnahme der Selbstwerbertätigkeit von Ihrer Sachkunde überzeugen. Mehr zum Thema Sachkunde finden Sie hier!

Brennholz aus dem Staatswald

Energieinhalt von Brennholz
Energieinhalt von Brennholz

Im Staatswald des Forstamtes Bad Sobernheim wird Brennholz zur privaten Selbstwerbung ausschließlich als Polterholz am LKW-befahrbaren Waldweg angeboten.

Brennholz-Flächenlose werden im Staatswald ab Herbst/Winter 2013/2014 nicht mehr angeboten. Flächenlose sind Brennholzlose mit Kronenholz oder ganzen, gefällten Bäumen im Bestand.

Dies ergibt sich aus den hohen Qualitätsstandards der ###FSC1###-Zertifizierung im Staatswald, die u. a. eine möglichst große Schonung des Bodens und des Naturhaushaltes zum Ziel haben.

Ein Befahren der Flächenlose abseits der dafür vorgesehenen Rückewege und –gassen führt zu Bodenverdichtungen und ist daher schon seit langem im professionellen Forstbetrieb wie auch bei der privaten Brennholzselbstwerbung nicht mehr zulässig. Weiterhin führt eine intensive Nutzung des Restholzes zu einem Nährstoffentzug aus der Fläche, der dem Naturhaushalt erheblich schaden kann. Deshalb muss das sogenannte „Knüppelholz“ (unter 7 cm Durchmesser) und das Reisig in der Fläche verteilt bleiben und darf nicht mehr aufgearbeitet und aus dem Wald geschafft werden.

Auch im PEFC-zertifizierten Gemeindewald gelten die oben genannten Maßnahmen zum Schutz der Waldböden (kein Befahren der Fläche, Restholz unter 7 cm Durchmesser im Wald lassen). Wir bitten daher alle Brennholz-Selbstwerber, die Regelungen auf der Rückseite der Selbstwerber-Vereinbarung einzuhalten.

Das wichtigste zum Thema Brennholz in aller Kürze